450 Euro Job bei alg 1 / Fahrtkosten ect. Abrechnen?

2 Antworten

**Was gilt als Nebeneinkommen beim Arbeitslosengeld ?

Nebeneinkommen ist das Einkommen,das ein Arbeitsloser als abhängig Beschäftigter,Selbstständiger oder mithelfender Familienangehöriger verdient. Daher werden im Fall der abhängigen Beschäftigung vom Bruttoverdienst ( hierzu gehört auch einmalig gezahltes Arbeitsentgelt wie z . B . Weihnachtsgeld ) Lohn bzw. Einkommenssteuer,Kirchensteuer,Solidaritätszuschlag,Beiträge zur Renten - Kranken - und - Pflegeversicherung sowie Werbungskosten abgezogen.

Dabei richten sich bei dem Nebeneinkommen zum Arbeitslosengeld die Werbungskosten in der Regel nach dem Steuerrecht. So werden zum Beispiel Fahrkosten zur Arbeitsstätte als Werbungskosten für das Nebeneinkommen zum Arbeitslosengeld berücksichtigt.

Assistent 
Beitragsersteller
 31.10.2013, 20:41

Da steht aber nicht, wie und ob man den fahrweg zum 450 euro job angerechnet bekommt!