450 Euro Job bei alg 1 / Fahrtkosten ect. Abrechnen?
Wollte mal fragen, was ich von den 450 Euro behalten darf, außer den 165 Euro Kann ich Berufskleidung und Fahrweg mit abrechnen?
2 Antworten
**Was gilt als Nebeneinkommen beim Arbeitslosengeld ?
Nebeneinkommen ist das Einkommen,das ein Arbeitsloser als abhängig Beschäftigter,Selbstständiger oder mithelfender Familienangehöriger verdient. Daher werden im Fall der abhängigen Beschäftigung vom Bruttoverdienst ( hierzu gehört auch einmalig gezahltes Arbeitsentgelt wie z . B . Weihnachtsgeld ) Lohn bzw. Einkommenssteuer,Kirchensteuer,Solidaritätszuschlag,Beiträge zur Renten - Kranken - und - Pflegeversicherung sowie Werbungskosten abgezogen.
Dabei richten sich bei dem Nebeneinkommen zum Arbeitslosengeld die Werbungskosten in der Regel nach dem Steuerrecht. So werden zum Beispiel Fahrkosten zur Arbeitsstätte als Werbungskosten für das Nebeneinkommen zum Arbeitslosengeld berücksichtigt.
Da steht aber nicht, wie und ob man den fahrweg zum 450 euro job angerechnet bekommt!