Fahrtkosten in die Heimat absetzbar?
Hallo,
ich hätte eine Frage. Vorab: Ich habe vor kurzem mein Masterstudium fernab der Heimat absolviert und möchte demnächst eine Steuererklärung erstellen, um möglichst viele Kosten als Verlustvortrag anzusetzen.
Leider habe ich nun bereits bemerkt, dass ich meine Miete nicht ansetzen kann, da mein Lebensmittelpunkt nicht in der Heimat lag, weil ich bei meinen Eltern ein kostenloses Zimmer zur Verfügung hatte. Gibt es hier Ausnahmen im Krankheitsfall? Da ich mindestens alle 3 Monate in die Heimat fahren musste wegen eines verpflichtenden Arzttermines, da ich Diabetiker bin. Außerdem musste ich mehrmals im Jahr für neue Medikamente und zuzüglich wegen zwei weiteren allgemeinen Arztbesuchen wegen der Diabetes in die Heimat zurückkehren. Existieren hier Möglichkeiten, die Miete anzusetzen?
Wenn es nicht möglich sein sollte, wovon ich derzeit ausgehe, inwiefern kann ich meine Fahrtkosten ansetzen? Aufgrund meiner Krankheit müsste es doch zumindest möglich sein, die Fahrten in die Heimat problemlos anzusetzen oder? Vor allem musste ich knapp 500km pro Weg fahren, sodass hier einiges zusammenkommen würde. Als Info: Ich bin immer mit dem Auto gefahren und die Tankquittungen existieren auch noch alle.
Danke schonmal im Voraus für eure Hilfe!
Beste Grüße
Alex
4 Antworten
Da ich mindestens alle 3 Monate in die Heimat fahren musste wegen eines verpflichtenden Arzttermines, da ich Diabetiker bin. Außerdem musste ich mehrmals im Jahr für neue Medikamente und zuzüglich wegen zwei weiteren allgemeinen Arztbesuchen wegen der Diabetes in die Heimat zurückkehren. Existieren hier Möglichkeiten, die Miete anzusetzen?
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Für Arztbesuche im Ausland (Diabetes) gibt es (sicher) keine medizinische Notwendigkeit. Dies kann auch in Deutschland und wird auch bei - Dich ausgenommen - bei Diabetespatienten behandelt.
Ich gehe mal davon aus, dass der Arztbesuch mehr zur Argumentation als zur Behandlung erforderlich ist.
Dies ist sicher steuerlich nicht absetzbar.
Da verhält es sich ähnlich.
Diabetes ist ja nun keine "Ausnahme-Erkrankung". Vermutlich auch bei Dir nicht. Ergo gibt es keine medizinische Notwendigkeit.
Familienheimfahrten zu den Eltern gehören zu deiner privaten Lebensführung
Es geht dabei doch um den Spezialfall, dass ich wegen der Krankheit dorthin fahren musste. Mein Diabetesarzt sitzt in der Heimat und meine Medikamente kann ich mir logischerweise auch nur dort verschreiben lassen. Daher ist es doch keine Fahrt zu den Eltern, sondern primär eine Fahrt aus Krankheitsgründen.
Unsinn. Auch in deiner Universitätsstadt gibt es Ärzte und Apotheken.
Und für diesen Fall gibt dir dein behandelnder Arzt einen Arztbrief, mit dem du ohne weiteres von einem anderen Arzt weiter behandelt werden kannst.
Da es halt ein Spezialarzt war und ich schon länger bei Ihm in Behandlung war, wollte ich halt dort bleiben. Vor allem weil ich nur für den Master dort war und danach wieder zurück in die Heimat bin.
Wollte nicht erst einen neuen Arzt suchen und dann wieder zurück wechseln.
Aber das war auch meine Frage. Ob das als Begründung angenommen wird? Kenne mich ja selbst nicht so gut darin aus.
Immer noch private Lebensführung.
Andere Frage. Zahlst du überhaupt Steuern? Oder wo willst du etwas absetzen?
und meine Medikamente kann ich mir logischerweise auch nur dort verschreiben lassen
Nenne mir den Ort, damit ich mir auch die notwendigen Medikamente besorgen kann.
Es müssten ja richtige Pilgerreisen dorthin geben, zu einem "EINZIGEN" Arzt der Diabetologie.
Leider habe ich nun bereits bemerkt, dass ich meine Miete nicht ansetzen kann, da mein Lebensmittelpunkt nicht in der Heimat lag, weil ich bei meinen Eltern ein kostenloses Zimmer zur Verfügung hatte
Dass Du dort keine Miete gezahlt hast, schließt nicht aus, dass dort Dein Lebensmittelpunkt liegt. Wie ich vermute, wolltest Du damit auf eine doppelte Haushaltsführung hinaus. Diese scheitert bei Dir an dem fehlen eines eigenen Hausstandes.
Als Alternative gebe es noch Paragraph 9 Abs. 1 Nr. 4 S. 6 EStG. Dieser scheitert bei Dir allerdings auch daran, dass Du bei Deinen Eltern keine eigene Wohnung hattest.
verpflichtenden Arzttermines, da ich Diabetiker bin. Außerdem musste ich mehrmals im Jahr für neue Medikamente und zuzüglich wegen zwei weiteren allgemeinen Arztbesuchen wegen der Diabetes in die Heimat zurückkehren.
Das wären dann allerhöchstens Krankheitskosten (die Fahrtkosten, jedoch nicht die Miete!), die bei den außergewöhnlichen Belastungen einzutragen wären. Diese Kosten verpuffen allerdings bei einem Verlust.
Existieren hier Möglichkeiten, die Miete anzusetzen?
Nein. Ist leider dein reines Privatvergnügen, da Dich keiner gezwungen hat, dort hinzuziehen. Ebenfalls ist es für Deine Erkrankung nicht förderlich gewesen, also scheidet ein Abzug dieser m.E. aus.
inwiefern kann ich meine Fahrtkosten ansetzen?
Du könntest es, wie gesagt, als Krankheitskosten versuchen (außergewöhnliche Belastungen). Denke aber ehrlich gesagt nicht, dass das viel Aussicht auf Erfolg hätte, da Du Dir auch an deinem Studienort hättest einen Arzt suchen können.
Als Tipp: Geh zu einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein und lass die Steuererklärung dort machen. Die kennen legale Tricks, wie man Kosten durchsetzen kann und ggf. auch Kosten angeben, an die Du selber nicht denkst.
Vielen Dank! Alles was ich wissen wollte, kurz und verständlich aufgeschlüsselt.
Ich werde mich auch mit einem Steuerberater auseinandersetzen, aber dieser Punkt hatte mich im Vorhinein sehr interessiert und ich kam auf keine endgültigen Antworten über das Internet.
Guten Rutsch!
Eine doppelte Haushaltsführung liegt nicht vor, da sich der Lebensmittelpunkt am Studienort befindet. Außerdem schreibst du ja, dass du ein kostenloses Zimmer bei deinen Eltern hast. Selbst wenn man es so drehen würde, dass die Wohnung dort wo du studierst, der Zweitwohnsitz ist, scheitert die Möglichkeit einer steuerlichen Berücksichtigung an der fehlenden Beteiligung an den Kosten bei deinen Eltern.
Krankheitsbedingte Fahrtkosten können, wenn sie unvermeidlich sind, ggf berücksichtigt werden. Sie haben aber als außergewöhnliche Belastungen keine Auswirkung auf einen eventuell entstehenden Verlustvortrag. Krankheitskosten ( und damit im Zusammenhang stehende Kosten) mindern nur das Einkommen des betreffenden Jahres, können aber nicht vorgetragen werden.
Ich habe nie davon geredet, dass ich ins Ausland fahre. Ich fahre innerhalb von Deutschland zu meinem Arzt, der in der Heimat liegt.