wie lange "darf" der fahrstuhl kaputt sein?
hallo an alle
ich hab so einen hals.... wohnen in einem hochhaus in der 6 etage und der fahrstuhl ist schon seit 2 wochen kaputt,was allerdings auch nicht das erste mal ist, in den 4 jahren wie wir hier schon wohnen ist der fahrstuhl bestimmt 1bis 2 mal im monat kaputt. mal ist es nur ne sicherung mal was schwerwiegendes das ding ist ja auch schon über 30 jahre alt (ihr müsstet mal die technik da oben sehn) der hammer. da das ding schon recht alt ist dauert die beschaffung von ersatzteilen natürlich zeit,ich kann mir nicht vorstellenn das man die so leicht bekommt, weil das ding echt alte technik hat.... aber ist ja nicht mein problem ist ja ne sache der verwaltung bzw der eigentümer ne neue technik einbauen zu lassen....wir sind nur mieter. bei der verwaltung wenn ich anrufe und frage wann den das ding entlich repariert wird höre ich dieses stönen so nach dem motto die schon wieder ...... kann ich die miete deswegen kürzen??? und wenn ja wieviel? wir wären garantiert hier nicht hergezogen wenn wir gewusst hätten das es solche probleme mit dem fahrstuhl gibt. ich danke euch fürs lesen und fürs antworten.
5 Antworten
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_fahrstuhl.htm
mietminderung ist möglich
Protokoll über die genauen Ausfälle führen und die Miete während der Ausfallzeiten um mindestens 20% mindern und dies vorab dem Vermieter mitteilen. Schließt Euch doch als Hausgemeinschaft zusammen und macht dem Vermieter Dampf.
Ja, natürlich kannst Du die Miete kürzen, musst es aber vorher schriftlich ankündigen. Wieviel es ist, weiss ich nicht, musst mal googlen. Falls die in der Zwischenzeit das Ding schon repariert haben, kannst Du immer noch für die Zeit, wo er kaputt war, die Miete kürzen
Ganz klar: Miete kürzen. das mindert eure Wohnung erheblich. Bei Mieterbund erkundigen wieviel Prozent ihr kürzen könnt. Protokoll führen wann der Fahrstuhl nicht ging!
Hallo Peffi, von bulli66 hast Du ja den Link, der einen Anhaltpunkt für eine Minderung sein kann. Formell wäre aber zu beachten, dass ein Mangel der Verwaltung unter Fristsetzung zur Erledigung schriftlich mitzuteilen ist. Diese Frist muss angemessen sein. Ohne den Nachweis, dass der Mangel dem Vermieter oder seinem beauftragten angezeigt wurde, würde ich da nichts mindern!