Praktische Fahrschulprüfung nicht bestanden. Kann ich dagegen Einspruch einlegen?
Guten Abend, ich hatte heute meine praktische Prüfung und bin nach über 30 Minuten fahren durch gefallen. Musste zum Abschluss der Prüfung längst einparken und bin dabei ein paar cm auf dem Bordstein gefahren. Auf meinem Blatt von der Dekra steht als Begründung das ich auf dem Bordstein beim einparken gefahren bin und nein ich habe keinen dabei behindert. Meine Frage, ist es nun rechtens? Kann ich dagegen Einspruch einlegen?
Liebe Grüße Brosler
8 Antworten
Mein Fahrlehrer sagte damals, dass man den Bordstein berühren darf. Sobald das Fahrzeug allerdings auf den Bordstein kommt, da reicht es wenn sich der Wagen nur dadurch anhebt, ist das bei der Prüfung durchgefallen.
Musst Du hinnehmen. Man geht von der Annahme aus, dass da jemand hätte stehen können und diesem jemand wärst Du dann auf die Füsse getreten!
Als alleinige Begründung gehts das nicht. Aber wenn mehrere kleine Fehler zusammenkommen, kann das natürlich auch das Aus bedeuten. Die Borsteinkante war vielleicht nur der Tropfen der das Fass deiner Fehler zum Überlaufen gebracht hat (rein bildlich gesprochen ;)
http://www.fahrschule-123.de/fuehrerscheinpruefung/fehler-1/
Danke für die Antwort, aber es war der einzige Fehler.
Meistens gibt die Summe der kleinen Fehler ein Recht darauf nicht zu bestehen. Ich denke das war nicht der einzige kleine Punkt der nicht optimal lief. Einspruch kannst du knicken... Die Prüfer sind in der Regel ziemlich kulant. Sammel einfach noch ein wenig Fahrpraxis, dann passieren dir auch die kleinen Fehler seltener.
nein. das ist ein no go wie auf der linken seite fahren