Vom Nachbarn beklaut...muss der Vermieter davon erfahren?
Hallo, leider hat sich das zu getragen womit niemand rechnet. Wir wurden von unseren Nachbarn bestohlen. Was ist eigentlich egal, allerdings war es nicht nur Waschmittel oder ein Fahrrad. Die Polizei konnte alles aufklären und die gestohlenen Wertgestände wurden im Keller unserer Nachbarn aufgefunden, diese hatten sie dort aber auch gründlich versteckt. Angeblich geschah das alles im Affekt. Eine Anzeige ist natürlich schon gestellt, aber nun fragen wir uns, ob der Vermieter von so etwas erfahren muss oder ob man so etwas generell mitteilen sollte.
4 Antworten
Ich würde warten, bis das Verfahren abgeschlossen ist und dann den Vermieter informieren.
Danke für die schnelle Antwort
Das kann dem Vermieter egal sein, solange nichts am Haus beschädigt wurde.
Wie gut, dass Narren & Pöbel in diesem Land nicht "richtern" können / dürfen – der Henker würde an 365 Tagen nicht arbeitslos!
Gegenstand des Mietvertrags ist nicht nur die Nutzung einer Whg, auch der sogen Hausfrieden muss von den Vertragspartnern gewährleistet werden. Wer im konkreten Fall wie handeln muss ist dann eine ganz andere Frage!
Der Vermieter hat damit nicht das geringste zu tun.
Dein Vermieter hat mit euren nachbarschaftsstreitigkeiten nichts zu tun und es interessiert ihn auch nicht. Nur wenn ihr Beschwerde gegen ihn einleiten möchtet weil er euch belästigt dann ja.