Fahrradunterschlagung
also meine Frag: Bin 21 Jahre alt und hab letzte nacht ein nicht abgeschlossenens fahrrad vor der uni gefunden und bin damit heimgefahren, wollte das dann auf willhaben verkaufen und hatte auch kontakt mit dem käufer. es stellte sich heraus dass dieser der Inhaber des rades war was er aber nie andeutete in vorigen gesprächen, sonst hätte ich ihm das bike natürlich sofort gegeben. Aber er kam dann mit der Polizei an und ich gab ihm natürlich das fahrrad. An die Juristen unter euch wird der Fall vom Staatsanwalt überhaupt angenommen, was erwartet mich wäre ja an sich unterschlagung aber ohne Bereicherung?
pce
4 Antworten
es spielt überhaupt keine Rolle ob das Fahrrad abgeschlossen war oder nicht - es ist und bleibt Diebstahl und damit wird sich die Staatasanwaltschaft beschäftigen und Dich anklagen. Durch die Tatsache, dass Du es verkaufen wolltest, verschlimmert sich das Ganze nur noch und was der Richter entscheidet wirst Du noch erfahren. Dass Du Dich nicht bereichern konntest weil Du vor der Veräußerung ertappt wurdest spielt dabei keine Rolle, denn bereits der Versuch ist strafbar.
Auf jeden fall wird es eine Verhandlung geben, welche Strafe dich erwartet kann man nicht sagen, ich denke mal es bleibt bei einem Warnschuss.
Glaube ich nicht. Warnschüsse im Sinne einer Auflage zu ein paar Tagen sozialer Arbeit gibt es für Jugendliche. Der Fragesteller ist aber schon 21.
Dann spielt das Motiv immer eine Rolle. Das heißt hier 'persönlcihe Bereicherung', da beißt die Maus keinen Faden ab.
Was dich erwartet, kann niemand voraussagen, aber dass du eine Straftat begangen hast, steht außer Frage. "Angenommen" werden wird die Sache von der Staatsanwaltschaft schon per Gesetz- nur, was sie daraus machen, kann dir niemand sagen.
Du hast fremdes Eigentum mitgenommen. -> Diebstahl
Du wolltest es verkaufen und hättest es auch getan. -> Hehlerei
Krass finde ich auch die hier schon öfter gefundene Einstellung, dass man alles, was nicht angebunden ist, mitnehmen darf.
Zum Glück sind nicht alle Menschen so drauf. Sogar mein Päckchen Tabak bekomme ich zurück, wenn ich es aus Versehen liegenlassen habe.
Wenn das Fahrrad nicht abgeschlossen war (wie er behauptet), dann ist es kein Diebstahl, sondern eine Fundsache. Die hat er jedoch unterschlagen und wollte sie veräußern.
Quatsch. Es ist keine Fundsache.
Nur weil es nicht abgeschlossen war, heißt das nicht das es niemanden gehört. Es bleibt beim Diebstahl!
Wobei der Besitzer schon irgendwie nachweisen muss, das er auch der Besitzer ist.
Wobei der Besitzer schon irgendwie nachweisen muss, das er auch der Besitzer ist.
Du meinst sicherlich Eigentümer und nicht Besitzer. Der Unterschied sollte dir eigentlich bekannt sein.
Der ursprüngliche Besitzer war beides und ist im Moment des Diebstahls nur noch Eigentümer, da der Dieb sich den Besitz des ihm fremden Eigentums angeeignet hat.
http://www.cosmiq.de/qa/show/56993/Was-ist-der-Unterschied-zwischen-Eigentuemer-und-Besitzer/
Also ist die Person, deren das Fahrrad gestohlen wurde, zur Zeit nur Eigentümer des Bike´s. Das stimmt.
Dennoch ist dein Oberlehrer Gehabe sinnfrei!
Ist es nicht - denn wenn du tatsächlich den "Besitz" auch zum oder kurz vor dem Zeitpunkt des Diebstahls anzweifeln würdest, wäre auch die Behauptung des "Diebstahls" wieder hinfällig.
SO sieht es aus und ich hoffe die Staatsanwaltschaft und der zuständige Richter geben dir dafür richtig auf die Finger!
Diebstahl und Hehlerei sind keine Kavaliersdelikte - jeweils bis 5 Jahre Knast.
Mein Verständnis für sowas geht hart gegen Null!
Blöde im Suff ein Rad zu klauen um nach Hause zu eiern wäre die eine Sache (natürlich auch verprügelnswert), aber nüchtern einen Diebstahl zu begehen und dann so dreist zu sein das Rad verkaufen zu wollen ist einfach nur übel.
Mir zaubert es gerade ein Lächeln ins Gesicht dich der Eigentümer so schön dran gekriegt hat!
Allerdings kann soweit ich weiß, der "Hehler kein Stehler sein" - sprich Hehler wäre derjenige der ein Fahrrad verkauft, das ein anderer gestohlen hat.
Hoffentlich steht wenigstens für ein paar Jahre Diebstahl im Führungszeugnis - kommt nicht so gut bei der Jobsuche nach dem Studium.