Habe eine Geschenkte Rolex Uhr bei Rolex Köln zur Prüfung abgegeben. Uhr gilt als vermisst/gestohlen und wurde einbehalten. Gibt es finderlohn?

3 Antworten

Die Verjährungsfrist für einen Diebstahl beträgt 5 Jahre (§ 78 Abs.3 Nr. 4 StGB). Wenn Deine Oma Dir diese Uhr, dann vor mehr als 5 Jahren in die Hand gedrückt hat, dann ist ein eventueller Diebstahl verjährt!

Ich würde da dazu neigen, zu überlegen, ob das, was Rolex da tut, nicht unter den Begriff "Unterschlagung" fällt.     

antwortgute 
Beitragsersteller
 16.09.2015, 19:15

Hallo, danke für deine Antwort.

Aber dass die Sache verfährt ist heißt doch nur, dass der Dieb nicht mehr verurteilt werden kann und nicht, dass die gestohlenen/gefundnen Gegenstände dem Dieb/Finder gehören, oder? Sonst könnten Diebe ja einfach die gestohlene Ware fünf Jahre im Keller aufbewahren und dann gehöhrt sie ihnen!?

Unterschlagung? Ist es nicht Rolex pflicht das zu melden?

Nein, im Bereich der Unterschlagung oder des Diebstahls gibt es keinen Finderlohn. Unabhängig von der Frage, wie es um die Praxis bei Rolex steht und was nun die Polizei macht. Sicher wird es Vernehmungen geben, der Sachverhalt aufgeklärt. Wenn es so sein sollte, bleibt es wohl straffrei, aber die Eigentums- und Besitzverhältnisse werden wieder zurechtgerückt.

Ich freue mich auf eine Superinteressante gemachte Versprechung,

Hallo,

ja, werde das Ergebnis hier bekannt geben.

Habe den Brief heute erst bekommen. Überlege morgen zur Polizei zu gehen oder einfach auf Nachricht von der Polizei zu warten.