Habe eine Geschenkte Rolex Uhr bei Rolex Köln zur Prüfung abgegeben. Uhr gilt als vermisst/gestohlen und wurde einbehalten. Gibt es finderlohn?
Hallo,
vor über 5 Jahren hat meine Stiefoma mir eine Rolex in die Hand gedrückt. Ich dachte sie sei nicht echt. Habe auch heute mit meiner Mutter gesprochen und sie war auch davon überzeugt, dass sie nicht echt ist. (Zur Info: Meine (jetzt tote) Stiefoma war engländerin und auch gut betucht. SIe lief immer wie die Queen selbst mit Pelz und Goldketten herum).
Letze Woche ist mir die Uhr mal wieder in die Hände gefallen und ich habe sie mal anhand von Tutorial "How to spot a fake Rolex" untersucht. Konnte keine Auffälligkeiten entdecken. Dann bin ich nach Wempe in Köln und die meinten auch sie sei echt.
Dann habe ich sie bei Rolex abgegeben um einen Kostenvoranschlag für eine Revision zu erhalten mit dem Wissen, dass wenn sie als gestohlen bzw. vermisst gemeldet wurde, natürlich einbehalten und dem rechtmässigen Eigentümer übergeben wird.
Nun hatte ich von Rolex bescheid bekommen, dass die Uhr der Polizei übergeben wurde.
Ich habe zwei Theorien was passiert sein könnte. 1. Mein Stiefopa (auch vetrstorben) war Steward auf einem Schiff und überall unterwegs. Er verdiente nicht schlecht und hätte sich sicher so eine Uhr leisten können. Aber es könnte auch sein, dass er sie auf einen seiner Reisen auf dem Schiff gefunden und behalten hat. 2. Er hat sie sich selber gekauft, mal verlegt und als gestohlen gemledet und dann doch wieder gefunden!?
Naja, wir auch immer. Was passiert jetzt? Erhalte ich finderlohn?
VG
3 Antworten
Die Verjährungsfrist für einen Diebstahl beträgt 5 Jahre (§ 78 Abs.3 Nr. 4 StGB). Wenn Deine Oma Dir diese Uhr, dann vor mehr als 5 Jahren in die Hand gedrückt hat, dann ist ein eventueller Diebstahl verjährt!
Ich würde da dazu neigen, zu überlegen, ob das, was Rolex da tut, nicht unter den Begriff "Unterschlagung" fällt.
Hallo, danke für deine Antwort.
Aber dass die Sache verfährt ist heißt doch nur, dass der Dieb nicht mehr verurteilt werden kann und nicht, dass die gestohlenen/gefundnen Gegenstände dem Dieb/Finder gehören, oder? Sonst könnten Diebe ja einfach die gestohlene Ware fünf Jahre im Keller aufbewahren und dann gehöhrt sie ihnen!?
Unterschlagung? Ist es nicht Rolex pflicht das zu melden?
Nein, im Bereich der Unterschlagung oder des Diebstahls gibt es keinen Finderlohn. Unabhängig von der Frage, wie es um die Praxis bei Rolex steht und was nun die Polizei macht. Sicher wird es Vernehmungen geben, der Sachverhalt aufgeklärt. Wenn es so sein sollte, bleibt es wohl straffrei, aber die Eigentums- und Besitzverhältnisse werden wieder zurechtgerückt.
Ich freue mich auf eine Superinteressante gemachte Versprechung,
Hallo,
ja, werde das Ergebnis hier bekannt geben.
Habe den Brief heute erst bekommen. Überlege morgen zur Polizei zu gehen oder einfach auf Nachricht von der Polizei zu warten.