Geklautes Fahrrad gefunden > Polizei gemeldet > ab wann ist es mein Fahrrad wenn sich niemand meldet

9 Antworten

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Das steht in § 973 I BGB:

Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache.

http://dejure.org/gesetze/BGB/973.html

Es gehört also dir, wenn weder dir noch der Behörde innerhalb sechs Monaten der Eigentümer bekannt wird.

Du musst den Fund aber unverzüglich beim Fundbüro melden! Sonst machst du dich wegen Fundunterschlagung strafbar! (§ 965 BGB)

GOOGLE erster Ergebniss!

http://de.wikipedia.org/wiki/Fundrecht

nach 6 Monaten, wenn du es damals angeben hast!

Hast du das Fahrrad bei dir zuhause?

Fundunterschlagung - straftat?

Fahrrad abgeben!

Mit Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder Eigentum an der Sache, wenn ihm bis dahin weder der Empfangsberechtigte bekannt geworden ist noch sich dieser bei der Behörde gemeldet hat (§ 973 Abs. 1 BGB). Ist der Wert der Sache jedoch geringer als 10€, so beginnt die 6-monatige Frist bereits mit dem Tag des Fundes. Allerdings muss der Finder noch drei Jahre lang das Erlangte nach den Regeln über die ungerechtfertigte Bereicherung herausgeben

http://de.wikipedia.org/wiki/Fundrecht_%28Deutschland%29

wolles 
Beitragsersteller
 29.06.2013, 12:39

Das ist definitiv jetzt schon die hilfreichste Antwort danke

thomasheins  29.06.2013, 13:31
@wolles

Kein Problem

Das wichtigste dabei ist, dass du die Fundsache ehrlich beim Fundamt, oder bei der Poliztei abgibst, oder meldest, je nach dem worum es sich handelt. Nur so erhältst du nach Ablauf der Frist das Eigentum daran! In Österreich ist das nach einem Jahr

Ich habe gerade ein Fahrrad gefunden, dessen Zahlen-Schloss aufgesprungen war. Ich rufe also die Polizei, ( hab netterweise 30 Minuten im Regen das Fahrrad bis zum Eintreffen der Polizei bewacht) die vergeblich versuchte, die richtige Nummer einzustellen, um es abzuschließen. Also haben sie es mitgenommen. Jetzt der Knaller: falls sich der Eigentümer nicht meldet, habe ich kein Anspruch auf das Fahrrad. Das war eine Sicherstellung.das Fahrrad war ja nicht verloren.
Sorry, wenn die Gesetzeslage echt so ist, dann werde ich mich zukünftig um sowas nicht mehr kümmern. Hat der Eigentümer Pech gehabt. Hätte besser abschluessen müssen.