Fahrrad fahren nach einem Bier?

3 Antworten



Solange keine Ausfallerscheinungen/Fahrauffälligkeiten auftreten, muss man als Fahrradfahrer erst ab einem Promillewert von 1,6 mit einer Strafe (3 Punkte + Geldstrafe + Anordnung einer MPU) rechnen.

Wenn Ausfallerscheinungen/Fahrauffälligkeiten auftreten, begeht man schon ab 0,3 Promille eine Straftat und muss mit einer entsprechenden Anzeige rechnen.

Das absolute Alkoholverbot in der Probezeit bezieht sich nur auf das Führen von Kraftfahrzeugen. Und Fahrräder sind keine Kraftfahrzeuge.


Jedoch ist es trotzdem nicht empfehlenswert alkoholisiert Fahrrad zu fahren, auch wenn der Alkoholpegel sich noch nicht im verbotenen Bereich befinden sollte.

solange du keinen Unfall baust passiert auch bei einer Kontrolle nix

nix, dafür gibt es ja Fahrräder.

Peter151067  17.07.2016, 22:05

Du nimmst mit Fahrrad und auch als  Fußgänger   am Straßenverkehr teil verursachst Du einen Unfall unter Alkohol ist die Promillezahl egal  Alkohol ist Alkohol und gehört nicht in den Straßenverkehr ein Beispiel das vielen Führerschein Besitzern fremd ist.  Du verlässt im Besitz eines Führerscheines ,eine Gaststätte stark Alkoholisiert und rempelst gegen ein Auto dem der Spiegel dadurch abfällt gehst Du weiter deiner Wege zählt das als Unfall mit Fahrerflucht was zum Entzug des Führerscheines führt auch ohne ein Auto gefahren zu haben

Peter151067  17.07.2016, 22:08
@Peter151067

(kopiert)

Hat ein alkoholisierter Radfahrer sogar einen Unfall verursacht, reichen schon 0,3 Promille aus, um vor Gericht schuldig gesprochen zu werden. Folge: Fahrerlaubnisentzug, Geldstrafe, sieben Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister. Auch Schadenersatz und Schmerzensgeld müssen dann je nach Ausgang des Unfalls gezahlt werden.

(Quelle: autosio.de)