Fahrrad angefahren
Hallo! Als ich eben auf dem Nachhauseweg rechts auf die Hauptstraße abbiegen wollte, habe ich dabei einen Radfahrer am Hinterrad gestreift. Ich kam aus dem Stehen, wollte grad anfahren und habe ihn einfach nicht gesehen. Als ich grad bremsen wollte, war ich schon an seinem Hinterrad. Dem Radfahrer ist nichts passiert, er blieb auch stehen und wir haben Telefonnummern ausgetauscht. Er meint, die Gangschaltung habe etwas abbekommen. Seine Frau und er pampten mich beide arg an, als hätte ich es mit Absicht getan, meinten aber, wenn es nur die Schaltung wäre, wäre es ja nicht so schlimm, dem Mann sei ja zum Glück nichts passiert. Kann er mich dennoch im Nachhinein anzeigen o.ä.? Ich bin noch in der Probezeit... Vielen Dank für Antworten! LG
10 Antworten
Ja ... die könnten dich anzeigen ... wenn zum Beispiel sich zum Beispiel der Fahrradfahrer durch apruptes Abbremsen ... oder was auch immer, eine kleine Schramme zugezogen hat (oder einen Bluterguß ... oder so etwas in der Art), von welcher er sofort gar nichts bemerkt hat.
Darum würde ich dir dringend raten, rufe bitte den Mann noch mals an ... und ... entschuldige dich kurz ... und erkundige dich ... ob alles in Ordnung sei ... und was mit der Gangschaltung los sei ... und wie das mit dem Reparieren sein ... Rechnung an dich ... etc.
Auch wenn es für dich hart sein sollte, es dürfte für dich billiger werden, wenn du für eine Fahrradraparatur aufkommst, als wenn du mit einer Anzeige konfronitert wirst.
Und ... wenn von dir erwartet werden sollte, dass du etwas bezahlst ... dann solltest du das nur unter der Bedingung machen, dass der Mann dir (einen von dir schon aufgesetzten) Text unterschreibt, in welchem er erklärt, dass damit alle seine Ansprüche an dich abgedeckt sind.
du solltes als
erstes jetzt mal deine kfz-versicherung informieren( am besten deinen makler oder vertreter). sie wird den schaden gegenüber dem geschädigten regulieren (hier die gangschaltung). innerhalb von 6 monaten nach regulierung des schadens kannst du den von der versicherung verauslagten betrag zurückzahlen und wirst in deiner sf-einstufung so gestellt als hätte es keinen schaden gegeben. du kannst dir von deinem vertreter/makler ausrechnen lassen was dich der schaden wenn er denn abschließend von deiner versicherung geregelt würde "kosten" würde (SF-Einstufung) deine versicherung wird die ansprüche des radfahrers auf ihre berechtigung hin überprüfen und eben das zahlen was dem geschädigten zusteht.
als zweites
den radfahrer informieren, daß du deine versicherung informiert hast, ihm deine versicherungsnummer geben und ihn bitten sich bezügl. der schadensregulierung an die versicherung zu wenden. damit hat auch er die sicherheit, daß alles geregelte bahnen geht. warum sollte er dich dann noch anzeigen?
die "private" schadensregulierung läuft leider oft nicht so wie man sich das unter ehrlichen menschen wünschen sollte.
und hier irgendwelche "rechtlichen" ratschläge zu geben sollte man aus unkenntnis der genauen umstände nicht machen, dafür gibt es im zweifel juristen.
Wenn ihr nur Telefonnummern ausgetauscht habt, kann er Dich im Nachhinein nicht mehr anzeigen, denn eine Anzeige funktioniert immer nur in Verbindung mit der Polizei. Wenn sie die Polizei nicht gerufen haben, kann er nicht nachträglich noch hingehen und diese Anzeige nachholen, denn wie will er es beweisen? Deshalb sollen beide Seiten nach "leichteren Unfällen" genau absprechen, wie weiter verfahren wird. Das heißt, sie müssen miteinander ausdiskutieren, wer Schuld war und für welche Schäden wer verantwortlich ist. Nur das wird bezahlt. Wenn Du in Deinem Fall sofort gesagt hättest, das siehst Du nicht ein, dass Du die Schaltung beschädigt hast, hättest Du auf das Kommen der Polizei bestehen müssen, aber verstehe, wegen der Probezeit und so. Wenn sie es aber auch nicht wollten, können sie nicht im nachhinein noch hingehen,denn die Polizei wird immer zum Unfallort geholt. Deshalb sollte man genau wissen,ob man sie kommen lässt oder darauf verzichtet, denn wenn sie kommen legen sie die Höhe des Schadens fest und wer schuld war.
@ amarell
kannst du bitte aufhören dem Fragesteller solche abenteuerlichen Ratschläge zu geben ?
Du hast ja offensichtlich keine Ahnung von einer solchen Sache, daher bringe den Fragesteller nicht noch weiter durcheinander.
Wenn sie die Polizei nicht gerufen haben, kann er nicht nachträglich noch hingehen und diese Anzeige nachholen,
Klar kann der Geschädigte auch noch später eine anzeige erstatten.
denn wie will er es beweisen?
Der Geschädigte ist schon einmal Zeuge und macht ganz normal Angaben zu der Sache.
denn wenn sie kommen legen sie die Höhe des Schadens fest und wer schuld war.
Was hat denn die Polizei mit der Feststellung der Schadenhöhe zu tun ? Und die Schuldfrage klärt die Polizei auch nicht, die Polizei nimmt allenfalls die Personalien und den Unfall anhand der Aussagen auf, nicht mehr und nicht weniger.
Sorry, aber dein Beitrag beinhaltet dermaßen viele Falschinfos, da stehen einem wirklich die Haare zu berge.
Ja kann er, aber am einfachsten ist es alles ohne polizei zu lösen.
Bezahle ihm einfach die gangschaltung, die leider nicht billig ist und feritg.
Da wir nur Personalien austauschten, erwarte ich eigentlich auch, dass wir es ohne Polizei regeln und ich die Gangschaltung bezahle. Aber ich habe nun etwas Angst, dass sie nachher doch die Polizei einschalten o.ä... Wenn es bei der Gangschaltung bleibt, wäre ich ja noch sehr glücklich...
Wenn eine Geldforderung kommt, solltest du die umgehend an deine KFZ-Haftpflicht weiter leiten. Bei einer Anzeige bei der Polizei käme noch eine Verwarnung dazu. Beim Rechts abbiegen hast du dich auf jeden Fall nach Radfahrern umzusehen.
Noch ne Zusatzbemerkung. Kann mir diesen Hergang nich richtig vorstellen. Du schreibst, beim Anfahren und Du wolltest nach rechts abbiegen und hast ihn am Hinterrad gestreift. Also hab auch ein Fahrrad, aber die Schaltung ist rechts, versteh nicht ganz wie Du sie kaputt gemacht haben kannst. Hör nicht auf solche Kommentare, die da schreiben, er könne Dich nachher noch anzeigen. Sag es Dir noch mal. Entweder die Polizei wird sofort gerufen oder gar nicht. Er kann ja mal dort vorbeischauen, aber dann werden sie ihm sagen, dass er in den Ofen kucken kann! Sie würden ihn dann fragen, warum er nicht gleich angerufen hat als es passiert war. Schließlich kann er sonst danach noch einiges manipuliert haben, Du weißt schon.....Zeugen hat er wahrscheinlich auch keine, seine Frau zählt nicht. Lass Dich nicht irreführen von anderen Kommentaren.