Fahrradfahrer von Unfall abgehauen
Wenn Man an einer Kreuzung abbiegen will und der Fahrradfahrer einem noch vors Auto fährt, am Hinterrad tauschiert und der Radfahrer umkippt ,keine Regung zeigt und danach ohne jegliche Reaktion einfach abhaut( also der Radler). Bekommt der Radfahrer auch Ärger oder sollte man es Der Polizei melden.
8 Antworten
Unabhängig von der Schuldfrage und dem Verhalten nach dem Unfall: Sich einfach so vom Unfallort zu entgernen ist nicht erlaubt. Ärger bekommt man erst dann, nachdem die Polizei eingeschaltet wurde (und der Unfallbeteiligte ausfindig gemacht wurde).
das ist fahrerflucht, für den autofahrer.
ob de rradfahrer allerdings auch schuld hat, ergeben die zeugenaussagen und unfallspuren.
Wieso begeht der Autofahrer Fahrerflucht, wenn sich der Radfahrer vom Unfallort entfernt?
Du bist verpflichtet, diesen Unfall der Polizei - SOFORT - zu melden ... da du sonst selbst wegen Fahrerflucht mit Personenschaden angezeigt werden kannst.
Ob der Radfahrer als Reaktion auf einen erlitten Schock ... oder ... mit voller Absicht weggefahren ist, ob er bei dem Unfall verletzt worden ist oder sonst an seiner Gesundheit Schaden genommen haben könnte das sie eine Sache.
Ob der Radfahrer Ärger bekommen kann ... muss von Rechtsexperten geprüft werden.
Du JEDOCH bist verpflichtet, diesen Unfall der Polizei - SOFORT - zu melden ... da du sonst selbst wegen Fahrerflucht mit Personenschaden angezeigt werden kannst.
Ob der Radfahrer als Reaktion auf einen erlitten Schock ... oder ... mit voller Absicht wegefahren ist, ob er bei dem Unfall verletzt worden ist oder sonst an seiner Gesundheit Schaden genommen haben könnte das sie eine Sache.
Ob du ... als beteiligter Unfallgegner eine Mitschuld an diesem Unfall hast, oder nicht, das ist eine andere Sache, die bewiesen werden muss.
ABER ... um sicher zu gehen, dass du dich richtig verhältst, musst du diesen Unfall melden.
Denk doch nur mal daran, wenn jemand den Vorfall fotografiert hat ... dein Autokennzeichen der Polizei gemeldet hat ... oder noch meldet ... dann hast du die A-Karte gezogen, wenn du einfach weggefahren bist, ohne die Polizei diesbezüglich kontaktiert zu haben.... ist das laut Gesetz FAHRERFLUCHT.
Du könntest ihn wegen Fahrerflucht anzeigen - wenn du seinen Namen oder seine Adresse wüstest. Das ist das Problem mit den Radfahrern, wenn sie angefahren werden verklagen sie dich, oder hauen ab und lassen dich auf dem schaden sitzen. Immer so wie´s ihnen gerade passt. Ich würde es einfach auf sich beruhen lassen, dass einzige was du tun kannst, wäre Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten.
Der Radfahrer ist genau so ein Verkehrsteilnehmer und hat sich nicht einfach vom Unfallort zu entfernen. Die Radfahrer sind ganz besondere Talente und denken immer sie haben alle Rechte. Aber um hier eine Schuldfrage beurteilen zu können, müsste man den genauen Hergang kennen. Hier scheint es so, als hättest du den Radfahrer vorm Abbiegen noch vorbeilassen müssen. Ich denke hier ist ein toter Winkel im Spiel.