Fahrkosten zur Berufsschule und Handwerkskammer zurück bekommen?
Ich weis, es wurde schon oft gefragt. und ich weis, man kann sowas in Google nachschauen. Aber ich blick trotzdem nicht durch. Ich bin Auszubildender in einem Elektro-Betrieb. Ich muss also regelmäßig mit dem Zug zur Berufsschule in Kaufbeuren und auch gelegentlich für Überbetriebliche Lehrgänge zur Handwerkskammer in Kempten fahren. Ich habe nach fünf Monaten Ausbildung bereits etwa 270€ nur für diese Tickets bezahlt. Nun möchte ich das Geld aber wieder haben, da ich ja nicht wirklich viel verdiene und für mich daher jeder Euro zählt. Ich habe bereits gelesen, dass es verschiedene Pauschale gibt und irgendwas von 30 Cent pro Km. Das Zeug bringt mich aber keinen Schritt weiter.
Meine konkrete Frage lautet: An wen muss ich mich wenden und was genau muss ich tun, um die Fahrkosten erstattet zu bekommen?
5 Antworten
du kannst deinen Chef fragen, ob er dir einen Fahrtkostenzuschuss gibt. Das wäre die beste Möglichkeit. Ansonsten bist du dafür verantwortlich, zur Berufschule und Seminaren zu fahren. Du kannst in deiner Steuererklärung diese Kosten angeben. Da musst du die tage und REIN BERUFLICH gefahrenen Km (auch die von zu Hause zur Arbeitsstelle) und dann kannst du diese Anzahl an km x € 0.30 rechnen und als Werbekosten ansetzen. Es bringt dir aber durch den Pauschal Betrag erst etwas, wenn du höher als € 1000.- liegst und du bekommst nicht die vollen 0.30 pro km Erstattet sondern lediglich den Steueranteil angerechnet....
Hi, theoretisch könntest du die Fahrten von der Steuer absetzen d.h. in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Du zahlst aber keine Steuern, also wird das nichts.
Fahrten zur Arbeit, zur Schule sind dein Privatvergnügen. Unser Betrieb erstattet dem Azubi z.B. die Fahrten zur überbetrieblichen Ausbildung, also mal im Betrieb nachfragen.
Wohnst du im Elternhaus oder evtl. alleine? Fahrtkosten könnte u.U. beim BAB geltend gemacht werden.
http://www.azubi-azubine.de/mein-geld/finanzielle-hilfen.html#Fahrtkosten
Das sind im Schnitt also 54€ pro Monat. Sicher nicht wenig Geld, aber auch Lehrlingsvergütungen sind heute deutlich besser als zu früheren Zeiten. Wie dir erging es schon ganzen Generationen von Azubis. Früher kam allerdings kein Mensch auf die Idee, dieses Geld zurückzufordern. Zahlte der Arbeitgeber einen Zuschuss, war es ja ok, aber das kam sehr selten vor.
Hallo Shalidor,
mir ist nichts dergleichen bekannt.
Du kannst bei bei einer Steuererklärung diese Wegstrecken (wie auch der Weg Wohnung - Arbeit) geltend machen.
Hast du dich mal umgehört wie die Mitazubis das lösen? Vielleicht gibt der AG was dazu wenn man fragt.
Wir mussten selbst schauen wie wir wo hin kommen und die Kosten haben wir auch selbst getragen.
Gruß
Du hast nun mal kein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung und hinterher schon mal garnicht. Ich habe noch weniger verdientr als alle anderen und musste auch alles selber tragen.
mal kurz überlegen ....
VLH = Vereinigte Lohnsteuerhilfe ...
könnte also was mit der Einkommensteuer-Erstattung zu tun haben ...
Ja gut, deshalb frage ich ja nach.
Lohnsteuer erstattet kann nur derjenige bekommen, der auch welche gezahlt hat. Freigrenze liegt um die 8400€ jährlich. Dazu kommt noch der Freibetrag für Werbungskosten.
Solltest du diese Grenzen überschreiten, rechne für die einfache Fahrt (also eine Richtung) 30c pro Kilometer. Auf diese jährliche Gesamtsumme zahlst du keine Lohnsteuer. Ein Lohnsteuerrechner im netz zeigt dir dann deine Steuerschuld an.
Wenn deine Vergütung tatsächlich so niedrig ist wie du schreibst, dürfte leider nur verdammt wenig dabei herauskommen.
Und warum findet man unter "Fahrkostenerstattung Azubi" in Google sowas hier?
https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/ausbildung-studium/student-oder-azubi-fahrtkosten-richtig-absetzen.html