Fahrtkosten bei Weiterbildung u.Lerngemeinschaft

3 Antworten

Die Fahrtkosten zu der Fortbildung sind dem Grunde nach Werbungskosten.

Je nach dem wie oft die Schule war ist hier nach Reisekostengrundsätzen oder wie Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte die Kosten absetzbar.

Hast Du mehr als 2x Schule die Woche, sind Reisekostengrundsätze NICHT MEHR ANWENDBAR. Dann sind die Fahrten nur einfach wie Whg-Arb.stätte absetzbar.Wenn als Gesamtmaßnahme z.B. jeden Tag, dann kann man die ersten 6 Wo wie Reisekosten und danach wie Whg-Arbstätte ansetzen

Hast Du noch ne Abwesenheit von länger als 8h kannst Du noch Verpfl.Mehraufwand geltend machen.

Bis zu 2x/Wo setzt Du Reisekosten an, d.h. jeder gefahrene km mit 0,30 €

Die Fahrten zur Lerngemeinschaft sind auch Werbungskosten und nicht wie der Vorschreiber gesagt hat außergew.Belastung!!!!!!

Evtl. sind Protokolle anzufertigen, Unterschriften sind gut, aber KEIN MUSS. So das reicht erst mal, wenn Du noch genauer brauchst einfach noch mal fragen

Andreas83 
Beitragsersteller
 13.05.2010, 13:33

hab 3x Schule die Woche, wenn ich das berechne, nehm ich dann die Tage wo ich zur Schule gefahren 2x? Also Hin- und Rückfahrt?sagen wir ich war 50 mal in der Schule eine Strecke 20 km, wird es dann so berechnet 50x20kmx0,30x2 oder nur 50x20kmx0,30? Ist das genau das gleiche mit der Lerngemeinschaft?

Hallo,

die Steuersoftware müsste eigentlich nach Fortbildungen fragen. Da gibt man dann die Gesamt-Kilometeranzahl ein, d.h. Hin- und Rückfahrt. Die Lerngemeinschaften kann man auch absetzen, darüber muss aber dokumentiert worden sein und von allen unterschrieben. Dann gehört das auch noch außergewöhnlichen Belastungen.

Andreas83 
Beitragsersteller
 13.05.2010, 13:29

das ist net bei der Software so,hab Taxman 2010 und da berechnet er das net,es kann zwar ausgewählt werden aber so wie es aussieht muß ich das selber ausrechnen

Immer von Fortbildungskosten sprechen, die max. Höhe pro Jahr sind 4000,-€. Alle Kosten komplett ansetzen, d.h. Teilnahmegebühr, Zeitschriften und Bücher, Fahrtkosten in tatsächlicher Höhe (Bus, Bahn), pro km 0,30€ mit PKW. Unterkunftskosten mit Beleg, Verpflegungsmehraufwand abgerechnet nach den Reisekostengrundsätzen Abwesenheit nach Stunden, Porto und Telefon für Anmeldung und Infomaterial, Lerngruppenfahrten (lieber öfter, als gequälte 8,5 h, über den Kilometersatz kommt mehr rein, und alles läuft über Werbungskosten als Überschrift.