ist jemand mittäter wenn?
Wenn z.B Person A ein Unfall macht, jemanden anruft und die person B zu person A sagt ''entferne dich vom unfall ort'' kriegt dann person B sozusagen auch eine strafe ? also es geht um Fahrerflucht ohne die polizei angerufen zu haben.
die person B zu person A am telefon sagt '''entferne dich vom unfall ort''
3 Antworten
Nein, B ist kein Mittäter (§ 25 Abs. 2 StGB).
B könnte aber Anstifter sein (§ 26 StGB).
Wenn A den Entschluss, sich vom Unfallort zu entfernen, aber schon vorher gefasst hatte und bei B nur noch eine Art Bestätigung sucht (man nennt das "omnimodo facturus"), dann handelt es sich höchstens um eine (psychische) Beihilfe (§ 27 StGB).
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
Stand: 26.07.2013
Autor: Christian Sitter
Auszug:
§ 142 StGB ist ein Sonderdelikt, deshalb können nicht selbst wartepflichtige Personen nur Anstifter oder Gehilfen sein. Bei eigener Wartepflicht kommt Mittäterschaft in Betracht, sofern der Mittäter Unfallbeteiligter ist. Anstiftung,
Beihilfe und Mittäterschaft sind nach allgemeinen Regeln (§§ 25 ff. StGB) möglich. Anstiftung bedeutet das Erwecken des Tatentschlusses.
https://www.rechtsportal.de/Verkehrsrecht/Bibliothek/Handbuecher/Strafrecht/Strafrecht/Unerlaubtes-Entfernen-vom-Unfallort-142-StGB/Anstiftung-Beihilfe-zu-142-StGB
Wenn Person B den Tatentschluss erweckt hat,dann käme eine Verurteilung als Anstifter zu einer Straftat in betracht,sofern dies bewiesen oder durch Aussagen beweiskräftig erhärtet werden kann.
Ja...
es ist " Anstiftung zu einer Straftat " die Straftat in dem Fall wäre Fahrerflucht.