Muss man als Fußgänger bei einem Zebrastreifen gucken, ob Autos kommen?
20 Antworten
§1 der stvo
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Darauf gibt es die eindeutige Aussage: Kann man machen. ;)
Ein Fußgänger muss ein erkennbares Zeichen/Verhalten geben, dass er den Zebrastreifen queren möchte.
§26. Abs 1 STVO sagt
An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen.
Daraus kann man nicht direkt interpretieren, dass ein Fußgänger verpflichtet ist zu gucken (stell ich mir vor allem für Blinde schwierig vor.) Aber du bist dazu verpflichtet zu erkennen zu geben, dass du rübergehen willst. Das kann gucken sein, muss aber nicht. Und du solltest den Autofahrern natürlich auch genügend Zeit lassen zu reagieren. Manch einer fährt dann doch unachtsam und schneller als erlaubt, und dann bringt es nichts wenn auf deinem Grabstein steht: Ich hatte aber recht.
Grüße
PS: http://www.zeit.de/mobilitaet/2017-04/zebrastreifen-autofahrer-fussgaenger-verkehrsregeln
Zum ,,Ding" kann ich nichts sagen, da ich das ,,Ding" nicht kenne. ;)
PS: Jetzt hab ich die Straßenbahnen ganz vergessen.
Ist das ein Zebrastreifen mit Bahnschienen, bist du verpflichtet zu gucken und zu warten. Denn Straßenbahnen haben auf dem Zebrastreifen Vorrang vor Fußgängern.
Du darfst es auch gerne sein lassen, nur wenn dann ein Autofahrer nicht ausreichend aufpasst, verlierst Du - denn das Auto ist garantiert stärker als Du.
Ich denke auch Dir wurde schon im Kleinkindalter vermittelt, dass man vor dem überqueren einer Straße grundsätzlich zuerst nach links und dann nach rechts schaut und nochmal eine Kotrollblick nach links wirft.
Natürlich muss man gucken, denn auf die Auto- und Motorradfahrer kannst du dich nicht verlassen.
ich möchte aber wissen, ob man dazu verpflichtet ist
ist man, frau auch
Ja. §25 StVO, Abs. 3:
(3) Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten.
Du bist auch nicht dazu verpflichtet ein- und auszuatmen.
Solltest Du aber trotzdem eigenständig tun.
Das unpersönliche ,,man" ist geschlechtsneutral und unspezifisch. Es ist nicht nötig ,,frau" dahinter zu setzen um Frauen extra mit einzuschließen.
Das sollte man aus eigenem Interesse auf jeden Fall tun. Was nützt es dir, wenn auf deinem Grabstein steht: "Das Auto hätte anhalten müssen".
Das Ding ist halt aber auch, dass der Radweg vom Fußweg nicht mehr da weiter geht und der halt über die Straße führt auf die andere Seite.