Fahrlässige körperverletzung mit personenschaden?
Hallo hab mal eine frage, ich habe einen Autounfall mit personenschaden. Ich habe auf zufahrt zu einen zebrastreifen zu spät abgebremst( war schon auf 50 km) da kamm mir eine Frau auf dem Fahrrad über den Weg Die mit dem Fahrrad über den Fußgängerüberweg fuhr. Sie kam auf einmal aus dem Nichts es war schwer zu erkennen weil ein Gebüsch da zwischen war. Heute habe ich eine geldbuße bekommen wegen fahrlässige körperverletzung. Bin ersttäter was kommt auf mich zu ich habe, einspruch eingelegt da ich finde die Frau hat mitschuld muss ich ins Gefängnis oder was passiert.
4 Antworten
ob das was bringt ?
Der Staatsanwalt hat die Mitschuld der Radfahrerin bestimmt beim beantragen des Strafbefehls berücksichtigt .
Da du Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hast wird es zur Mündlichen Hauptverhandlung kommen .
Ob hier die Geldstrafe gemildert wird bzw. du Freigesprochen wirst ist abzuwarten .
Das kommt darauf an , wie der Unfall genau geschehen ist . Hättest du beim heranfahren an den Zebrastreifen schon erkennen können das sich die Fahrradfahrerin verkehrswidrig verhält ?
Außerdem könnte man dir zu last legen , das du durchaus deine Geschwindigkeit hättest reduzieren müssen wenn du an einen Zebrastreifen heranfährst auf den du keine freie Sicht hast ( Gebüsch ) .
Du hast eine Person auf einem Zebrastreifen angefahren , hier hat der PKW Fahrer meinst die A Karte.
Es geht hier nur um dein Verhalten , ob du alles Richtig gemacht hast oder , so wie es der Staatsanwalt sieht , etwas falsch gemacht hast .
Das Verhalten der Radfahrerin wird erst Zivilrechtlich zu beurteilen sein . Hier wird sie sicherlich einen Großen Teil der Schuld bekommen .
Wurde im Strafbefehl eine Haftstrafe bzw. der Entzug der Fahrerlaubnis beantragt ?
Nein ! dann droht dir auch dies nicht !
Gar nix von beiden nur geldstrafe
Nur eine Geldstrafe habe ich bekommen in ihrer Aussage war gestanden das sie auch mit den Fahrrad über den Fußgängerüberweg gefahren ist
Ja und , du darfst sie trotzdem nicht anfahren .
Du hättest deine Geschwindigkeit erheblich reduzieren müssen , wenn du den Zebrastreifen nicht einsehen kannst . Das hast du in der Fahrschule sogar als Prüfungsfrage ! erinnerst du dich ?
Bei mir jedenfalls war es ein Foto von einem Zebrastreifen mit der Frage :
Wie verhalten sie sich wenn sie sich einem Zebrastreifen nähern . Bzw. bei der Prüfung gleiches Bild aber mit der Frage : Mit was müssen sie hier rechnen .
Deshalb haben Kraftfahrer an Zebrastreifen immer die A karte . Du musst ja auch anhalten bzw. deine Geschwindigkeit reduzieren wenn sich jemand einem Z Streifen nähert .
Das ist es was dir der Staatsanwalt vorwirft . Du hast dich Falsch verhalten und daraus ergibt sich die Fahrlässige Körperverletzung . das Fehlverhalten der Radfahrerin hat er bestimmt berücksichtigt bei der Strafzumessung .
Evtl. wird die Fahrradfahrerin von dir bzw. deiner Versicherung Schmerzensgeld und Schadenersatz wollen . Hier ist dann ihr Mitverschulden von Bedeutung .
Was wollte der STA im Strafbefehl ?
Also Z.B. 20 Tagessätzen zu a 50 € oder so ?
Über 20 Tagessätzen sollte es nicht gehen . Die Tagessatzhöhe rechnet sich nach deinem einkommen . Dies wird zuerst mal Geschätzt .
Für mich hast du keine Chance hier zu einem Freispruch zu kommen , aber ich kenne auch nicht die Akte und war auch nicht dabei .
Das bedeutet das du auch die Kosten des Verfahrens tragen wirst .
.Ich würde dir raten , den Einspruch auf die Höhe der tagessatzhöhe zu begrenzen . natürlich nur wenn dein Nettoeinkommen geteilt durch 30 die Geschätzte höhe der Staatsanwalt nicht übersteigt .
Was meinst du die Kosten des Verfahrens? Vom wem?. Ich habe den einspruch zugenommen was muss ich ich den jetzt bezahlen das strafgeld wo ich vor dem einspruch hatte oder wie?
Ich hatte ein strafgeld von900 Euro kann es höher werden als vorher
Einspruch zurückgenommen , Strafbefehl wird Rechtskräftig . Bezahlen und die Sache ist soweit erledigt .
Die Kosten des Verfahrens würdest du erst bei einer Hauptverhandlung auferlegt bekommen .
Nur bei einer Hauptverhandlung , hat der Richter auch die Möglichkeit die Strafe zu erhöhen .
Also bekomme ich wie ich es verstehe die alte Strafe von 900 Euro die ich jetzt bezahlen muss? Ich habe auch Rechtsschutz die Anwaltskosten bezahlen sie ja was ist mit den Gerichtskosten wer zahlt die auch der Rechtsschutz? Und wie sieht es mit Punkte und Fahrverbot aus? Bevor ich einspruch erhobe stand im Brief nur das, strafgeld und nichts vom Fahrverbot und Punkte, bekomme ich im neuen Brief der kommt das dann hinzu oder bleibt es nur beim strafgeld
was ist mit den Gerichtskosten wer zahlt die auch der Rechtsschutz
Steht in deinem vertrag !
Kein Fahrverbot keine Punkte . Nur das was im Strafbefehl steht .
Allerdings könntest du noch Post der Bußgeldstelle bekommen .
Sie ermöglichten einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahr-
bahn, obwohl dieser den Fußgängerüberweg erkennbar benutzen wollte.
Es kam zum Unfall.
§ 26 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 113 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
120 € + 28,50 € + 1 Punkt A Verstoß
Aber warum fragst du alles wenn du einen Anwalt eingeschaltet hast , hat er dir doch alle deine Fragen beantwortet ?
Hab ihn gefragt und er sagte die 900 eu
So ist es auch , kommt jedoch ein Bußgeldbescheid von der Bußgeldstelle , musst du Einspruch einlegen !
Kommt zwar selten vor , aber manchmal eben .
Habe heute was bekommen 900 euro und verhandlungskosten
Was meinst du mit Geldbuße? Ne Geldbu0e gibts wegen Ordungswidrigkeiten, fahrlässige körperverletzung ist aber eine Staftat, meinst du einen Strafbefehl? Den kannst du bezahlen oder Einspruch einlegen, dann kommt es zur Verhandlung.
Hier kannst du dich schlau lesen. https://www.bussgeldkatalog.org/fahrlaessige-koerperverletzung-bei-verkehrsunfall/
Ja ein strafbefehl, habe einspruch eingelegt und eine Verhandlung ich habe ein strafgeld bekommen
Sorry, aber du mußt dich bitte klarer ausdrücken. Du hattest schon die Verhandlung und hast eine Geldstrafe bekommen? Oder was meinst du mit dem Kommi oben? Was ist denn dann deine Frage?
Ich habe die Verhandlung noch vor mir und frage mich
Hi, die Radfahrerin hat fahrend nicht die gleichen Rechte wie schiebend
weil man dir nicht zumuten kann, einen fahrenden Radfahrer genauso schnell zu erkennen, wie einen Fußgänger. Fahrend trifft die Frau eventuell eine Mitschuld, da sie den Verkehr (dich) behindert hat. Sie hat auf dem Rad keine Freikarte, über den Zebrastreifen zu heizen und alles muss sich nach ihr richten. Das wusste sie vielleicht nicht, aber dein Anwalt weiß das und wird es für dich auslegen. Gruß
Sie hat im Schreiben den mein Anwalt sich zukommen gelassen hat drin stehen das sie es zugegeben hat mit dem Fahrrad über den zebrastreifen gefahren zu sein
Quatsch Gefängnis. Mit nem guten Anwalt wird wahrscheinlich gar nichts passieren, da Radfahrer beim Überqueren des Zebrastreifens ABSTEIGEN müssen.
Das stimmt, umfahren daf man sie trotzdem nicht.
Ich sah sie ja nicht sie kam aus dem heiteren Himmel da war ein Gebüsch und sie war schwierig sie zu erk
Habe halt Angst das ich muss achso es gab keine Zeugen
Es geht auch um die Frage ob ich ins Gefängnis muss bzw den Führerschein abgeben muss