Fälschung bei Ebay-Kleinanzeigen gekauft - was nun?
Hallo, ich habe letzte Woche über das Internetportal "Ebay Kleinanzeigen" eine Uhr von Pandora gekauft. Normalerweise kaufe ich den Schmuck direkt im Pandorageschäft, allerdings ist die Uhr nicht mehr erhältlich und die Verkäuferin selbst verwies mich auf die Möglichkeit, eine gebrauchte Uhr zu erwerben. Gesagt getan, ich fand eine von privat verkaufte Uhr zum Preis von 120 Euro (im Original hat sie 199 Euro gekostet), verhandelte mit der Käuferin und überwies das Geld. Die Uhr habe ich auch rechtzeitig erhalten, allerdings bin ich mir nach genauerem Hinsehen sehr sicher, dass es sich um eine Fälschung handelt. Nun wollte ich morgen zu einem Pandorageschäft gehen, und mir dies bestätigen lassen. Wie kann ich dann weiter vorgehen? Kann ich vom Kauf zurücktreten und die Verkäuferin auffordern, das Geld zurückzuüberweisen? Gehe ich zur Polizei (Name, Adresse und Kontodaten der Verläuferin habe ich)
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Dankeschön
4 Antworten
Wenn die Uhr als Original angeboten wurde und kein Original ist, muss sie das Geld wieder rausrücken. Vor dem Gang zum Anwalt erstmal anschreiben, die Lage schildern und das geld zurückverlangen. Zum Anwalt musst Du erst dann, wenn sie sich stur stellt. Vielleicht wusste sie ja nichts von der Fälschung.
Hallo, falls die Verkäuferin Original Pandora angegeben hat und die Uhr ist eine Fälschung, würde ich sie erstmal anschreiben und mit Anwalt drohen, falls sie das Geld nicht zurückerstattet. Bei mir hat es mal gewirkt,als ich eine Fälschung bekam. Was Ebay in so einem Fall unternimmt, weiss ich leider nicht.
Ich glaube bei eBay kleinanzeigen steht immer drin das das privat Verkauf ist und das zurückschicken und so nichts bringt! Du kannst es gern versuchen mit der Polizei aber glaub du wirst wenig Erfolg haben! Tut mir leid
Ich wollte die Ware noch nicht zurückschicken, ich würde gerne erst einmal das Geld zurückverlangen und wollte wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage ich das tun kann. Zur Not würde ich wahrscheinlich zur Verkäuferin hinfahren (ist nicht so weit entfernt), aber vielleicht kennt sich hier jemand mit der rechtlichen Grundlage aus?
Wenn es hier um hochwertige Ware handelt wie Rolex und so würde ich evtl. mal in einem Gespräch über das Thema Zoll reden und das Wort Helerware fallen lassen um mein Geld zurück zu erhalten.