Verkäufer hat mir Fälschung verkauft?
Hallo ich habe auf eBay Kleinanzeigen eine gefälschte Cartier Uhr gekauft und wollte mal wissen was ich machen kann , der Verkäufer sagte von Anfang an das er sich nicht sicher ist ob die echt ist nun hat sich herausgestellt das sie gefälscht ist ! Ich werde wohl zur Polizei gehen müssen oder ? Da hat er mich doch tatsächlich Hops genommen
9 Antworten
Welche Straftat willst du anzeigen?
FAKT IST:
- der Verkäufer sagte von Anfang an das er sich nicht sicher ist ob die echt ist......
Von Betrug ist hier wohl nicht die Rede - oder?
Du schreibst:
Ich werde wohl zur Polizei gehen müssen oder ? Da hat er mich doch tatsächlich Hops genommen
FAKT IST:
Falsche Verdächtigungen oder sogar Strafanzeigen sind nicht nur strafrechtlich riskant - sondern in der Regel auch teuer.
Mein Tipp:
Solltest du tatsächlich Strafanzeige stellen - kann ich dir nur raten, die wichtige Information des Verkäufers im Bezug auf Wertigkeit der Uhr, nicht zu verschweigen.
GUT ZU WISSEN:
- Der Verkäufer ist für die Aussage zur Beschaffenheit der Kaufsache verantwortlich!
- Wenn er es nicht genau weiß - muss er sich eben informieren. Verzichtet er darauf, trägt er für diese Bequemlichkeit selbstverständlich auch die Konsequenzen.
- Und mal ehrlich. In der Regel ist es einem Verkäufer nicht egal, ob er eine original Cartier Uhr besitzt und diese möglicherweise zum Preis eines billigen Blenders verkauft - oder?
FAKT IST:
Die Beschreibung: "Ich habe keine Ahnung" ist ebenso unwirksam wie "Gekauft wie gesehen" usw.
GUT ZU WISSEN:
Betrug ist eine Straftat und setzt immer auch Vorsatz voraus. Denn erkenne ich hier jedoch nicht.
Deine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag musst du jedoch zivilrechtlich einklagen.
Ob und welche du gegen den Verkäufer geltend machen kannst, ist im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt.
Fazit:
Mängel, die dir vor Vertragsschluss bekannt waren, gelten nicht als Sachmängel, sondern als vereinbarte Beschaffenheit.
Möglich, dass der Vertrag nichtig ist und angefechtet werden kann, weil der Verkäufer die Möglichkeit einer Fälschung nicht ausschließen kann und so die Uhr gar nicht hätte verkaufen dürfen.
Mein Tipp:
Die Chancen, hier einen großen Reibach durch Schadenersatz machen zu können, halte ich für eher gering.
Warum hast du die Uhr, trotz der Hinweise des Verkäufers gekauft?
Diese Frage würde sich auch das Gericht stellen und dich garantiert an den Prozesskosten anteilig beteiligen.
- Ein durchaus denkbares Urteil könnte z.B. so aussehen:
- Der Kaufvertrag wird aufgehoben.
- Waren wird im Tausch gegen den Kaufpreis zurück gegeben.
- Die Gerichtskosten werden anteilig entschieden.
- Die eigenen Anwaltskosten und Auslagen zahlen Kläger und Beklagter selbst.
GUT ZU WISSEN:
Alles, was ich dir hier an Informationen gegeben haben, gilt selbstverständlich auch, falls du beabsichtigst die Uhr weiter verkaufen zu wollen.
Im Gegensatz zum Verkäufer weißt du sogar, dass es sich um ein Plagiat handelt.
Der Verkäufer hat doch nicht behauptet, dass die Uhr echt ist, sondern dir gesagt, dass er nicht weiß, ob sie echt ist. Du hast die Uhr trotzdem gekauft. Anzeigen kannst du ihn deshalb nicht, er hat ja nichts Falsches gesagt.
Ich werde wohl zur Polizei gehen müssen oder ?
Was soll die machen? Wenn du, wissend dass es sich um Plagiat handeln könnte, die Uhr kaufst gibt es keine Straftat.
Da hat er mich doch tatsächlich Hops genommen
Nö, hat er nicht.
Wie teuer war denn die Uhr? War der Preis tatsächlich deren Wert angemessen? Die Frage würde dir auch ein Richter stellen.
Zwar ist Fake-Verkauf verboten, jedoch war Dein Verkäufer zu Dir ehrlich. Also Du kannst ihm nichts. Du hast wissentlich gekauft.
Allerdings: Behalte Deine Fake-Uhren (s. Deine anderen Fragen). Wenn Du sie verkaufst, handelst Du strafbar. Fake-Verkauf ist verboten:
https://dejure.org/gesetze/MarkenG/143.html
Und das bezieht sich auf alle Fake-Artikel, die Du eventuell noch hast.
Wenn es eine Cartier war, und du dafür 50 Euro bezahlen musstest, dann muss es jedem durchschnittlich intelligenten Mitteleuropäer klar sein, dass es sich dabei nicht um eine echte Cartier handeln kann. Gesunder Menschenverstand vorausgesetzt. Wenn dann der Verkäufer selbst nicht weiß (angeblich) ob es sich um eine echte Uhr handelt, ja dann.....
Warum sollte ich eine echte Cartier für 50 Euro verkaufen, wenn ich dafür 1000 Euro erzielen könnte?