Fällt man aus Krankenversicherung raus wenn man 2 Monate kein Job hat u nicht freiwillig dabei ist?

6 Antworten

Für die ersten 4 Wochen (genau 1 Monat) nach Beendigung der Beschäftigung bzw. dem Ende des Bezugs von Leistungen nach dem SGB III besteht für pflichtversicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse noch ein so genannter nachgehender Leistungsanspruch nach § 19 Abs. 2 SGB V. So heißt es dort: Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, besteht Anspruch auf Leistungen längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Dieser Nachversicherungsschutz besteht aber nicht für freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und erst recht nicht für Mitglieder einer privaten Krankenkasse.

Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/gkv-nachgehender-leistungsanspruch.htm#ixzz2wvMTitkK

Für den zweiten Monat wird die Krankenkasse natürlich einen Beitrag von dir fordern, wenn du dich nicht arbeitslos melden willst. Um diese Zahlung kommst du auch nicht herum.

Kunterbunt23  25.03.2014, 19:25

Hallo ralosaviv, Du übersiehst einen wichtigen Fakt: Hier muss für den Unterbrechungszeitraum eine freiwillige Versicherung abgeschlossen werden und diese darf gemäß §9 SGB V nur unmittelbar im Anschluss an eine Pflichtversicherung durchgeführt werden. Das heißt, die freiwillige Versicherung beginnt einen Tag nach Ende der Beschäftigung und muss auch für die ganzen 2 Monate gezahlt werden.

Es gibt zwar den Nachversicherungsschutz von maximal einem Monat, der kann aber nur in Anspruch genommen werden, wenn zwischen zwei Pflichtversicherungstatbeständen maximal 1 Monat Unterbrechung liegt. Die freiwillige Versicherung kann also nicht erst nach dem Nachversicherungsschutz beginnen.

Kannst Du übrigens auch in Deinem eigenen Libk nachlesen, beginnt in Zeile 9 und geht bis Zeile 11.

usain8x 
Beitragsersteller
 25.03.2014, 09:36

ich danke dir vielmals. genau das werde ich nun am telefon mit der KK auch zitieren, damit die mich nicht reinlegen können.

Aus dem ersten Job wirkt die Versicherung 30 Tage nach.

Den folgenden Monat dazwischen muss man sich, sofern man keine Leistung von der AfA oder vom Jobcenter bezieht, freiwillig versichern. Dies kostet etwa 160,- €. Es ist in Deutschland nicht erlaubt ohne Krankenversicherungsschutz zu sein. Kümmerst du dich nicht selbst, macht es die Kasse notfalls auch zwangsweise und ebenso zwangsweise können die Beiträge betrieben werden (gerichtliche Titulierung ist nicht nötig um pfänden zu können) inkl. etwaiger Säumniszuschläge und Zinsen.

Danach greift wieder die Pflichtversicherung aus dem neuen Arbeitsverhältnis.

Kunterbunt23  25.03.2014, 19:26

Hallo kein 1905, Du übersiehst einen wichtigen Fakt: Hier muss für den Unterbrechungszeitraum eine freiwillige Versicherung abgeschlossen werden und diese darf gemäß §9 SGB V nur unmittelbar im Anschluss an eine Pflichtversicherung durchgeführt werden. Das heißt, die freiwillige Versicherung beginnt einen Tag nach Ende der Beschäftigung und muss auch für die ganzen 2 Monate gezahlt werden.

Es gibt zwar den Nachversicherungsschutz von maximal einem Monat, der kann aber nur in Anspruch genommen werden, wenn zwischen zwei Pflichtversicherungstatbeständen maximal 1 Monat Unterbrechung liegt. Die freiwillige Versicherung kann also nicht erst nach dem Nachversicherungsschutz beginnen.

usain8x 
Beitragsersteller
 25.03.2014, 09:35

ich danke dir vielmals

Hallo,

seit 2007 bzw. 2009 muss jeder in Deutschland krankenversichert sein.

Wenn bisher eine gesetzliche Krankenversicherung als Pflichtversicherung bestanden hat, wird nach Beschäftigungsende automatisch eine freiwillige Krankenversicherung begründet.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__188.html -> Absatz 4

Wenn die Lücke länger als 1 Monat ist, gilt § 19 SGB V nicht und es sind für die gesamte Lücke Beiträge zu zahlen. = § 5 Absatz 8a SGB V

Der Monatsbeitrag liegt bei ca. 157 Euro monatlich.

Bis zum 23. Geburtstag kann ggf. kostenlos über die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse der Eltern versichert werden.

Gruß

RHW

In D besteht Krankenversicherungs PFLICHT! Du kannst Dich nicht einfach nicht versichern, die fehlenden Kosten hängen Dir nach. Besser ist es, die KK im Vorfeld anzurufen. Die machen wirklich einiges möglich.

Wenn Du Dich arbeitslos meldest und ALG bekommst, gibt es keine Probleme. Sonst musst Du selbst Beiträge zahlen.

usain8x 
Beitragsersteller
 24.03.2014, 23:59

muss dazu sagen ich werde mich die 2 monate nicht arbeitslos melden.

wie meinst du das wort "muss" in deinem zweiten satz?

kevin1905  25.03.2014, 00:07
@usain8x

Du kannst nicht ohne Krankenversicherung sein.

Wenn keine Pflichtversicherung besteht durch SV-pflichtige Arbeit oder Kostenübernahme seitens der AfA bleibt nur die freiwillige Versicherung oder eine private Krankenvollversicherung.

PKV kannst du knicken, für einen Monat versichert dich keine, allein die Antragsbearbeitung würde so lange dauern, ganz zu schweigen von deinem Gesundheitszustand.