Sicherheitsüberprüfung für neuen Job - Sozialversicherungspflicht?
Hallo liebe Community, ich bin es schon wieder und beziehe mich direkt auf meine vorherige Frage:
Mein Freund fängt bald einen neuen Job an. Hierfür ist eine Sicherheitsüberprüfung notwendig, er sollte alle Wohnsitze der letzten 10 Jahre aufzählen und muss taggenau auflisten wann er wo und wie lange gearbeitet hat bzw. sozialversicherungspflichtig war... Und nun stehen wir vor einen Problem:
Er muss letzteres für die letzten 5 Jahre auflisten, er hatte mehrere Jobs, seit Anfang 2013 bis jetzt ungefähr 5. Die Krankenkasse sollte wissen, wann die Sozialversicherungspflicht bestand bzw. wann die Arbeit anfing bzw. endete. Sie beziehen sich aber darauf, dass er familienversichert war und ist. Sie wissen von nichts. Er weiß es nämlich leider wegen der ganzen Jobs auch nicht mehr taggenau. Während der Zeit war er aber auch gleichzeitig beim Jobcenter gemeldet bzw. leider immer wieder. Das Jobcenter weiß aber angeblich auch nichts und will ihn lieber zur Berufsberatung schicken anstatt sich darum zu bemühen, dass er den Job bekommt, den er fast sicher hat... Es steht nur die Überprüfung dazwischen... Weiß einer um Rat?
Beste Grüße
8 Antworten
Ich denke, dass die Frage der Sozialversicherung bei einer Sicherheitsüberprüfung eher von untergeordneter Bedeutung ist.
Die einzelnen Tätigkeiten mit Daten sollten sich aus dem Lebenslauf ergeben. Grundsätzlich sind alle Jobs versicherungspflichtig, bei den 450-Euro-Jobs (Minijobs) trägt das allein der Arbeitgeber.
Einen Lebenslauf mit genauen Daten sollte er eigentlich haben, da er sich beworben hat. Dort wäre dann nur zu ergänzen, um welche Art von Job es sich handelte (Vollzeit, Teilzeit, Gleitzone, Minijob).
Ihm liegen die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen der einzelnen Firmen für diese Jahre vor und ebenso die ALG I oder II Bescheide. Und somit kann man die Zeiten nachweisen.
Desweiteren kann er bei der Rentenversicherung einen Rentenverlauf abfordern - auch diesem ist dann zu entnehmen wann und wie lange er sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat.
Zudem hat man üblicherweise von den einzelnen Firmen Zeugnisse erhalten.
wahrscheinlich waren es nur Minijobs. diese sind nicht sozialversicherungspflichtig.
heißt also, alle Beschäftigungen bei denen er 450 BRUTTO oder weniger pro Monat bekommen hat, liegen der Krankenkasse nicht vor und waren auch nicht sozialversicherungspflichtig. in Zeiten solcher Beschäftigungen bleibt man familienversichert.
wenn er aber darauf besteht, dass er soziaversicherungspflichtig beschäftigt war, dann sollte er sich einen Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern. wenn die Arbeitgeber die Meldungen an eine andere Krankenkasse geschickt haben, dann sind sie dort zumindest erfasst.
ich kenne das so, das man für eine Job, wenn man ausscheidet ,ein Zeugnis oder Tätigkeitsnachweis erhält , den man tunlichst aufbewahren sollte. Sonst mal im Rentenbescheid nachschauen , dort stehen alle Zeiten drinnen. Notfalls helfen auch die Lohnzettel und/oder Kontoauszüge
Von allen Jobs müsste er Unterlagen und Meldungen zu Sozialversicherung bekommen haben. Das ist dann gleichzeitig eine gute Gelegenheit den ganz Papierkram einmal zu sortieren und aufzuräumen. Das sind dann vielleicht 2 bis 3 Stunden Arbeit.
Das einfachste ist es sich ab heute in die Vergangenheit zu arbeiten und alle was er finde chronologisch aufzulisten. Dann ist die Suche nach den Infos für die Lücken einfacher.
Die Krankenkasse wird sicher nicht seine Sekretariatsaufgaben erledigen.