Praxissemester in Österreich, Wohnsitz in Deutschland

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi,

ich werde mein Praktikum auch in Österreich machen, 6 Monate, ziehe aber nach Ö um, behalte aber mein fester Wohnsitz in D. Also auch was anders...

1.Zahle hier in D studentenversicherung bei AOK ca. 77 €. Wenn ich aber eine Bestätigung von österreichischen Krankenkasse bekomme, dass ich in Ö versichert bin, muss ich hier in D nichts zahlen!

Bei dir ist es so wie so komplizierter, wenn du 1800 € bekommst, bist du nicht mehr bei deinen Eltern mitversichert...

  1. Muss ich auch zahlen. Praktikum machen wir ja in Ö... ich glaube da gibt es auch irgend so was ähnliches wie (doppelbesteuerungsabkommen) aber halt sozialabgaben..

  2. ausländische Praktikaten, die nicht länger als 6 monate in Österreich arbeiten, sind von der ESt befreit, sofern vom Ausland Gegenseitigkeit gewährt wird (doppelbesteuerungsabkommen) steuern musst du aber in D bezahlen, wenn deine Einkünfte den Freibetrag überschreiten werden.

Ich habe auch noch viele offene Fragen, die ich wahrscheinlich nur in Ö vor Ort klären kann...

MfG, Praktikant

DerStudent2012 
Beitragsersteller
 21.08.2012, 21:00

Hi Rosrus, Ja wenn du nach A ziehst, dann macht´s das aber schon einfacher.

Das mit der Krankenkasse stimmt, natürlich bin ich mit 1800 Brutto nicht mehr bei meinen Eltern versichert. D.h. ich werde mich auf jeden Fall bei der VGKK versichern müssen.

Bleibt immernoch die Frage nach den Sozialabgaben. Ich denke die müssten ja auch in GER anfallen, da ich ja wie gesagt auch hier Arbeitslosengeld beziehen würde.

Wegen Steuern: Ich weis halt, dass man grundsätzlich immer dort die Steuern bezahlt, wo man wohnt. D.h. für mich in GER. Da auch Pflichtpraktika nicht davon ausgenommen sind (außer Freibetrag) werde ich die wohl auch bezahlen müssen. Wann und wie, das wird mir hoffentlich die Frau vom Finanzamt noch mitteilen (die arbeitet nur von 8:30 bis 11:30Uhr, muss ich morgen nochmal anrufen).

ROSRUS  21.08.2012, 21:07
@DerStudent2012

Hi hi,

wegen Sozialabgaben. Mein Vater ist Grenzgängen (Arbeit - in Ö, wohnt in D) zahlt Sozialabgaben in Österreich, Einkommenssteuer in Deutschland, die Rechtsgrundlage kenne ich leider auch nicht... soll aber eine sein.

wie es mit steuern aussieht weiss ich auch noch nicht. habe vor 2 wochen finanzamt angeschrieben, bisher noch nichts zurückbekommen.. na ja... wenn du morgen mehr weist, würde ich über eine Nachricht freuen ;)

wir kriegen das schon!!!!

muss am 03.09 in wien anfangen, habe aber noch keine wohnung ) das ist ein Problem)

DerStudent2012 
Beitragsersteller
 21.08.2012, 21:40
@ROSRUS

Hey, Na wenn dein Vater Grenzgänger ist, dann wird das in der Form auch auf mich zutreffen.

Ich meld mich nach dem Finanzamt sicher nochmal, denke aber, da du in A wohnen wirst, solltest du dich eher an dessen Finanzamt wenden.

Keine Wohnung, ja das ist wahrich ein Problem!

DerStudent2012 
Beitragsersteller
 22.08.2012, 15:42
@ROSRUS

Hey, hier mal ein Update wegen den Steuern.

Als Grenzgänger, bezahlt man die Steuern immer vierteljährlich am 10. des letzten Quartalsmonat. D.h. für Jannuar, Februar und März bezahlt man die Steuern am 10.März usw.

Vorgehensweise:

  1. Auf das Finanzamt gehen und den sog. Grenzgängerfragebogen ausfüllen. Dabei muss das künftige Einkommen angegeben werde. Mein Bearbeiter hat das gleich verarbeitet und mit die Quartalszahlungen mitgeteilt.

  2. Vom Finanzamt eine Bescheinigung mitnehmen, dass man in Deutschland besteuert wird. Diese wird dann beim Arbeitgeber abgegeben und dient dazu die Doppelbesteuerung zu verhindern.

  3. Immer schön die Zahlungen pünktlich überweisen. Am 10. ist Stichtag, wenn das Geld dann noch nicht auf deren Konto ist, drohen Strafen.

  4. Immer brav die Einkommenssteuererklärung machen.

Du brauchst dir da aber keine Gedanken machen, du musst deine Steuern zu 100%in Österreich bezahlen. Du wirst ja dann in Österreich wohnen.

Ich weiss es nicht. Vielleicht kommt noch ein Experte, der wirklich beide Rechtssysteme und die komplizierten Abkommen dazu kennt.

Auf jeden Fall aber erstmal der Tip: wenn die sowieso-Behörde "sagt", dass Du etwas musst, kannst Du darauf erstmal einen Pfifferling geben! Lass Dir erstmal schriftlich Auskunft geben unter Anführung der jeweiligen Rechtsgrundlage!

Das ist ein wichtiges Verfahren, denn damit bekommt man erstmal die Quellen in die Hand, in denen man selbst recherchieren kann.

Ich selbst kenne eine Menge Experten für deutsches Sozialrecht. Aber auch niemanden, der zufällig das deusche UND österreichische Recht und die sämtlichen geltenden internationalen, EU- und zwischenstaatlichen Abkommen. Solche Leute sind sehr rat gesät!

DerStudent2012 
Beitragsersteller
 21.08.2012, 17:18

Hi Vielfragerich, danke erstmal für deine Antwort.

Ich will ja nicht von Anfang an den österreichischen Behörten auf den Schlips treten. Außerdem habe ich Angst, dass sich diese Geschichte dann auf meinen Arbeitgeber ausweitet. Das könnte dann ggf. meine spätere potentiellen Festanstellung gefährden.

Mit den Experten dachte ich mir. Ich hoffe halt auf jemanden, der es selbst mitgemacht hat. Das Problem ist, dass die deutschen Behörden keine Ahnung von den Österreichischen haben und anders herum.

Mal sehen was hier noch kommt ;-)

Vielfragerich  21.08.2012, 17:23
@DerStudent2012

natürlich haben sie keine Ahnung von ausländischen Rechtssystemen. wie auch? Es gibt über 180 Staaten auf der Welt. Dan müssten die ja ein 180-faches Wissen ansammeln.

Stell die Frage vielleicht noch mal in www.tacheles-sozialhilfe.de

Da gibts auch einen Experten, der so einiges über A weiss.

DerStudent2012 
Beitragsersteller
 21.08.2012, 20:51
@Vielfragerich

Die Frage ist dann nur, woher wissen die selbst, wie sie sowas abhandeln müssen?

Ich hab´s in das Forum gepostet, danke für den Tip!

Vielfragerich  21.08.2012, 21:01
@DerStudent2012

Naja, wenn Du Pech hast, handelt Dich jeder nach SEINEN Vorschriften ab und Du würdest zweifach Zahlbescheide bekommen.

Das soll natürlich durch solche Abkommen wie Doppelbesteuerungsabkommen oder Europäisches Fürsorgeabkommen verhindert werden.

Ich würde aber erstmal damit rechnen, dass sich keiner die mühe macht, diese Dinge zu recherchieren, bevor es notwendig wird. Solange Du nur fragst, kann man billiger abwimmeln.

Vielfragerich  22.08.2012, 14:14
@DerStudent2012

Ich weiss nicht, ob Du die Antworten dort noch verfolgst.. Eine automatische Benachrichtigung gibts dort nicht:

Das kam heute morgen noch:

Die deutsche Regelung dazu ist:

+++++++++++++ § 3 SGB IV Persönlicher und räumlicher Geltungsbereich

Die Vorschriften über die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung gelten, 1. soweit sie eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit voraussetzen, für alle Personen, die im Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs beschäftigt oder selbständig tätig sind, 2. soweit sie eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit nicht voraussetzen, für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs haben. +++++++++++++

Nächste Schritte: feststellen ob das Praktikum eine "Beschäftigung" ist (kann sein, kann auch anders sein). Falls es eine ist, gilt dafür das deutsche Recht nicht. Also weitermachen und schauen wie die österreichischen Vorschriften sind.

Falls es keine Beschäftigung ist, trifft aus deutscher Sicht Nr. 2 zu, also in Deutschland weiter versichert.

Schwierig wird es, wenn die Regelungen beider Länder Versicherungspflicht ergeben (zum Beispiel in Dtld als Student, in Austria als Arbeitnehmer). Aber auch dafür gibt es Lösungen, vermutlich in EU-Normen. Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse kennt sich da sicherlich gut aus, in diesem Bundesland ist ja praktisch jeder Ort im Tagespendelbereich zu D/I/CH/FL. Und die AK wohl auch - deshalb der Hinweis darauf.

DerStudent2012 
Beitragsersteller
 24.08.2012, 12:38
@Vielfragerich

Oh ja Klasse!

Ist das aus dem anderen Forum? Hätte gedacht ich bekomme eine E-Mail drauf.

Dank dir!