GEZ / Wohnung zusammenlegen?

6 Antworten

Das sollte funktionieren. Der Beitragservice definiert eine Wohnung so: "Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist." 

Wenn ihr 2 Wohnungen durch einen Mauerdurchbruch miteinander verbindet, entsteht nach meinem Verstaendnis aus ehemals 2 baulich abgeschlossenen Einheiten eine. Die beiden Wohnungen sind dann ja miteinander verbunden und eben keine jeweils eigenstaendige baulich abgeschlossene Einheiten mehr.

Renick  14.11.2018, 10:26

Du übersiehst diesen Teil im Gesetz:

und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist

Bedeutet. Sobald es für die andere Wohnung noch einen separaten Eingang gibt, sind es 2 Wohnungen. Dass es eine Wohnung wird, müßte man den 2. Eingang zumauern, sodass nur noch über die 1. Wohnung gegangen werden muss.

DerCaveman  14.11.2018, 10:36
@Renick

Aber dennoch muss es sich um eine baulich abgeschlossene Einheit handeln. Das duerfte nach dem Mauerdurchbruch und dem Zusammenlegen der ehemals 2 Wohnungen aber nicht mehr der Fall sein. Dann sind es nicht mehr 2 baulich abgeschlossene Einheiten sondern es ist nur noch eine.

Das mit dem Zumauern des zweiten Zugangs meinst du sicher nicht ernst. Die meisten Einfamilienhaeuser duerfte ebenfalls mehr als nur einen Zugang haben, ohne dass daraus dann ploetzlich mehrere Wohnungen werden.

Renick  14.11.2018, 11:38
@DerCaveman

Deiner Überlegung mit der baulich abgeschlossenen Einheit folgend wäre der letzte Teilsatz des Gesetzes ein Widerspruch dazu. Denn dann könnte die Wohnung ja gar nicht durch eine andere begehbar sein.

"Baulich abgeschlossen" meint, dass es eine eigenständige Wohnung ist inklusive Bad und Küche, denn nur dann ist dieser Bereich zum Wohnen geeignet.

Das mit dem Zumauern war nur zur Veranschaulichung gemeint, denn dann wäre die 2. Wohnung ausschließlich über die 1. Wohnung begehbar. Und nur dann wären laut der Definition beide Wohnungen als eine anzusehen.

DerCaveman  14.11.2018, 11:52
@Renick

Nein, der letzte Teil besagt lediglich, dass eine baulich abgeschlossene und zum Uebernachten geignete oder genutzte Einheit, die ueber einen eigenen Eingang verfuegt, dann nicht als Wohnung zaehlt und somit auch keine Beitragspflicht ausloest, wenn sie ausschliesslich ueber eine andere Wohnung begehbar ist. Dies koennte z.B. eine innerhalb der eigenen Wohnung befindliche und nur durch diese begehbare Wohnung sein, die von einem Familienmitglied genutzt wird oder untervermietet wurde.

Entscheidend ist erst einmal, dass es sich ueberhaupt um eine ortsfeste und baulich abgeschlossene Einheit handelt. Und das ist nicht mehr der Fall, wenn die 2 Wohnungen durch einen Wanddurchbruch miteinander verbunden wurden. Dann ist es auch egal, wie viele Zugaenge diese durch die Zusammenlegung neu entstandene eine baulich abgeschlossene Einheit hat.

Das Problem ist weniger der Beitragsservice. Wenn es denn baulich durch den Durchbruch zu einer einheitlichen Wohnung wird, dann ist auch nur ein Rundfunkbeitrag fällig.

Schwieriger ist die Sache mit dem Durchbruch von einer Wohnung zur anderen. Da reicht es nicht, die Einwilligung (vorherige Zustimmung) der Eigentümergemeinschaft einzuholen. Die Wohnungen sind jeweils durch die Teilungserklärung im Grundbuch definiert. Bauliche Veränderungen an den Trennwänden würden gegen die Teilungserklärung verstoßen. Dazu benötigt man neben der Zustimmung der Eigentümerversammlung auch einen Notarvertrag mit anschließendem Eintrag im Grundbuch. Etwas anderes würde nur gelten, wenn beide Wohnungen einem Eigentümer gehören. Geht unbedingt zu einem Notar oder Rechtsanwalt (auf Immorecht spezialisiert) und lasst euch vorher beraten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn Ihr in einem Haushalt wohnt, dann ist das nur ein Haushalt.

Die andere Wohnung muss keinen Haushalt beherbergen.

Der Durchbruch muss durch die WE-Gemeinschaft schriftlich und per Beschluss genehmigt werden, die entsprechenden Vorgaben für einen Beschluss macht die Teilungserklärung.

Wenn Ihr vorhabt, aus zwei Wohnungen eine zu machen, muss die Teilungserklärung geändert werden. Das kann aber nur "allstimmig" erfolgen, also durch Zustimmung jedes Eigentümers.

Soweit ich das richtig bei meiner Mutter mitbekommen habe, musst du für Zweitwohnungen keine doppelte GEZ bezahlen. Wäre es vielleicht eine Möglichkeit, dass du die andere Wohnung auf dich schreiben lässt und du das als Zweitwohnsitz angibst?

WICHTIG: Hauseigentümer/Hausverwaltung/Vermieter wegen des Wanddurchbruches um erlaubnis fragen! Und nicht die tragende Wand erwischen ;) :D

dann zieht deine Freundin eben offiziell zu Dir. Dann müsste es mit der gez keine Probleme geben.

Kritischer sehe eher die Altion einfach so einen Durchbruch zu macheb. Habt ihr das mal mit dem Hausverwalter besprochen?