Darf Ex nachTrennung Handy zurückfordern, welches ein Geschenk an meine Kinder war?
Hallo zusammen Da ich finanziell nicht die Möglichkeit hatte, kaufte mein heutiger Ex, ein Handy und ein Tablet mit Vertrag als Weihnachtsgeschenk für meine Kinder. Ich fragte ihn mehrfach, ob er das könnte und er meinte, dass das ok wäre. Einige Monate später trennte ich mich, da er mich nur belogen hatte. Er besteht nun darauf, seine Geräte zurück zu bekommen. Die Verträge laufen auf seinen Namen, liegen aber hier bei mir. Er wollte sie weiter zahlen, da er bei mir monatelang gelebt hatte, ohne einen Cent zu bezahlen! Wie sieht hier die Rechtslage aus?
13 Antworten
Hallo liebe Fragestellerin,
ich würde mir das Ganze so erklären:
Es handelt sich hierbei um eine Schenkung.
Genauer gesagt um eine "Handschenkung", bei der der Beschenkte sofort bei Übergabe bereichert wird - durch das Eigentum des Geräts.
Diese Art der Schenkung ist sofort und formlos wirksam.
Zurückfordern darf man dann nur wenn die Auflagen, die der Schenker gestellt hat nicht erfüllt worden sind oder man sich als "grob undankbar" erweist, z.B. durch körperliche Misshandlung, schwere Beleidigung, sofortiges Räumungsverlangen aus einem geschenkten Haus....
(Übrigens. Eine Trennung/Scheidung reicht als Grund dafür NICHT aus, es müssen besondere Umstände gegeben sein)
Ich denke aber nicht, das diese Auflagen erfüllt sind, schon gar nicht bei minderjährigen Kindern. Geschenkt ist in diesem Falle wohl geschenkt.
(Hier nachzulsesen: https://www.anwalt.de/rechtstipps/geschenkt-ist-geschenkt-oder-doch-nicht_000481.html )
Außerdem fallen u.A. Weihnachtsgeschenke laut
§ 534 BGB unter die Anstandsgeschenke. Bei diesen ist eine Rückforderung ausgeschlossen.
Ich hoffe ich konnte dir damit ein wenig helfen.
LG
Utau
Für dich ist aber, denke ich, am Wichtigsten, dass es sich dabei um Weihnachtsgeschenke handelt. Zudem noch an Minderjährige Kinder.
Anstandsgeschenke dürfte er nicht einmal von dir zurückfordern, von den Kindern dann erst recht nicht :)
LG
Dankeschön... Es ist doch erfreulich, dass man nicht von allen Leuten gleich blöd angemacht wird und auch konstruktive Antworten bekommt!
Einen schönen Tag und liebe Grüße
Dein Ex hat ein Smartphone durch einen Vertrag abgeschlossen und als Beigabe was das Tablett dabei. So ein Vertrag läuft zwei Jahre und wenn Dein Ex den Vertrag auf sich laufen hat, bezahlt er und somit gehören ihm auch die Geräte. Auch wenn die Kinder die Sachen geschenkt bekommen haben. Im Grunde genommen hat er die Geräte geleast und ihm gehören sie erst dann wenn der Vertrag abgelaufen ist. Daher solltest Du ihm die Geräte zurückgeben und sich lieber anderen Dingen widmen.
Danke für die Antwort
Genau kann mir das wohl doch nur ein Anwalt beantworten :-/
Die Einen sagen so, die Anderen so!
Die Geräte gehören deinen Kindern, aber nicht dir. Der Vertrag geht zu seinen Lasten, da die Kinder nicht VJ sind.
Also Sim Karte rus, Geräte an die Kinder geben, und Prepaid Karte rein.
Du musst dir wohl ein Gerät selber kaufen. Gebrauchte Geräte gibt es aber auch schon für einen Apple und ein Ei.
Ich habe ein Handy. Geht ausschließlich um die Kids.
Vielen lieben Dank
schau mal bei Teltarif, manschmal gibt es günstige tarife für die Kids, damit du nicht in die kostenfalle stolperst.
Habe das hier gebucht, wegen der kurzen Kündigungsfrist.
https://www.deutschlandsim.de/aktion?deutschlandsim=5op3b5ltat8d1crqvpu4vm6hv2
Naja, er ist der Vertragspartner und somit der ofizielle Eigentüner der Handys. Somit müsstest du ihm diese zurückgeben, wenn ich richtig informiert bin !
Vg Nadiene
Bei so einem relativ geringen Wert kann der Beschenkte allgemein davon ausgehen das Geschenke ihm gehören. Bei solchen Rückforderungen geht es um höhere Vermögenswerte.
Gering ist hier relativ... Iphone6 und Samsung Tab4
Naja sowas sind trotzdem noch keine Vermögenswerte.
Obwohl es ein Geschenk war? Geschenke dürfen doch nur wieder eingefordert werden, wenn sehr triftige Gründe vorliegen, oder?
Hier hast Du auch gleich die relevanten §en drinn.
Da es sich um Geschenke an die Kinder handelt,sollte er das nicht durchbekommen,wenn er vor Gericht zieht.
https://www.scheidung.org/schenkung/
Achso, die Verträge kann er,wenn sie auf seinen Namen laufen, natürlich kündigen.Sollten die Geräte Bestandteil der Verträge sein und zurückgegeben werden müssen,liegt die Sache etwas anders.
Am besten Du besorgst Dir auch einen Anwalt.
Vielen lieben Dank
So in der Art, hatte ich mich auch belesen. Aber ich war mir doch recht unsicher....
LG