Darf Ex nachTrennung Handy zurückfordern, welches ein Geschenk an meine Kinder war?

13 Antworten

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Hallo liebe Fragestellerin,

ich würde mir das Ganze so erklären:

Es handelt sich hierbei um eine Schenkung.
Genauer gesagt um eine "Handschenkung", bei der der Beschenkte sofort bei Übergabe bereichert wird - durch das Eigentum des Geräts.
Diese Art der Schenkung ist sofort und formlos wirksam.

Zurückfordern darf man dann nur wenn die Auflagen, die der Schenker gestellt hat nicht erfüllt worden sind oder man sich als "grob undankbar" erweist, z.B. durch körperliche Misshandlung, schwere Beleidigung, sofortiges Räumungsverlangen aus einem geschenkten Haus....
(Übrigens. Eine Trennung/Scheidung reicht als Grund dafür NICHT aus, es müssen besondere Umstände gegeben sein)

Ich denke aber nicht, das diese Auflagen erfüllt sind, schon gar nicht bei minderjährigen Kindern. Geschenkt ist in diesem Falle wohl geschenkt.

(Hier nachzulsesen: https://www.anwalt.de/rechtstipps/geschenkt-ist-geschenkt-oder-doch-nicht_000481.html )

Außerdem fallen u.A. Weihnachtsgeschenke laut
§ 534 BGB unter die Anstandsgeschenke. Bei diesen ist eine Rückforderung ausgeschlossen.

Ich hoffe ich konnte dir damit ein wenig helfen.

LG

Utau

LillyLoreen 
Beitragsersteller
 23.09.2016, 08:27

Vielen lieben Dank 

So in der Art, hatte ich mich auch belesen. Aber ich war mir doch recht unsicher.... 

LG

Utanyan  23.09.2016, 08:29
@LillyLoreen

Für dich ist aber, denke ich, am Wichtigsten, dass es sich dabei um Weihnachtsgeschenke handelt. Zudem noch an Minderjährige Kinder.
Anstandsgeschenke dürfte er nicht einmal von dir zurückfordern, von den Kindern dann erst recht nicht :)

LG

LillyLoreen 
Beitragsersteller
 23.09.2016, 08:40
@Utanyan

Dankeschön... Es ist doch erfreulich, dass man nicht von allen Leuten gleich blöd angemacht wird und auch konstruktive Antworten bekommt!

Einen schönen Tag und liebe Grüße 

Dein Ex hat ein Smartphone durch einen Vertrag abgeschlossen und als Beigabe was das Tablett dabei. So ein Vertrag läuft zwei Jahre und wenn Dein Ex den Vertrag auf sich laufen hat, bezahlt er und somit gehören ihm auch die Geräte. Auch wenn die Kinder die Sachen geschenkt bekommen haben. Im Grunde genommen hat er die Geräte geleast und ihm gehören sie erst dann wenn der Vertrag abgelaufen ist. Daher solltest Du ihm die Geräte zurückgeben und sich lieber anderen Dingen widmen. 

LillyLoreen 
Beitragsersteller
 23.09.2016, 08:30

Danke für die Antwort 

Genau kann mir das wohl doch nur ein Anwalt beantworten  :-/

Die Einen sagen so, die Anderen so!

Die Geräte gehören deinen Kindern, aber nicht dir. Der Vertrag geht zu seinen Lasten, da die Kinder nicht VJ sind. 

Also Sim Karte rus, Geräte an die Kinder geben, und Prepaid Karte rein. 

Du musst dir wohl ein Gerät selber kaufen. Gebrauchte Geräte gibt es aber auch schon für einen Apple und ein Ei.

Naja, er ist der Vertragspartner und somit der ofizielle Eigentüner der Handys. Somit müsstest du ihm diese zurückgeben, wenn ich richtig informiert bin ! 

Vg Nadiene

siggiiii  23.09.2016, 08:12

Bei so einem relativ geringen Wert kann der Beschenkte allgemein davon ausgehen das Geschenke ihm gehören. Bei solchen Rückforderungen geht es um höhere Vermögenswerte.

LillyLoreen 
Beitragsersteller
 23.09.2016, 08:17
@siggiiii

Gering ist hier relativ... Iphone6 und Samsung Tab4

siggiiii  23.09.2016, 09:32

Naja sowas sind trotzdem noch keine Vermögenswerte.

LillyLoreen 
Beitragsersteller
 23.09.2016, 08:02

Obwohl es ein Geschenk war? Geschenke dürfen doch nur wieder eingefordert werden, wenn sehr triftige Gründe vorliegen, oder?

Hier hast Du auch gleich die relevanten §en drinn.

Da es sich um Geschenke an die Kinder handelt,sollte er das nicht durchbekommen,wenn er vor Gericht zieht.

https://www.scheidung.org/schenkung/

Achso, die Verträge kann er,wenn sie auf seinen Namen laufen, natürlich kündigen.Sollten die Geräte Bestandteil der Verträge sein und zurückgegeben werden müssen,liegt die Sache etwas anders.

Am besten Du besorgst Dir auch einen Anwalt.