Darf Ex den Kindern meine Geschenke vorenthalten?

8 Antworten

Es gibt keine gesetzliche Regelung zu Geschenken. Gesunder Menschenverstand läßt sich nicht regeln ... leider!

Du hast doch sicherlich regelmäßig Umgang mit den Kindern - gib Ihnen die Geschenke dann doch einfach. Dann sehe die Kinder, dass Du an sie denkst.

Man sollte jedoch mit großen Geschenken oder Elektrozeugs wie einer Wii vorsichtig sein - so etwas will überlegt und im Zweifel abgestimmt sein.

McWolf 
Beitragsersteller
 23.07.2012, 17:56

für die zukunft ein guter tipp,

Die Kinder leiden unter euren Problemen da fällt jeder zurück. Ich finde deine EX sollte die Geschenke von dir an die Kinder weitergeben. Trotz der Situation du bist deren Vater.

Deine Kinder anrufen! Auf jeden Fall!

Vielleicht fährst Du bald dort hin, mit dem Auto. Dann wirst Du wieder Deine Kinder sehen, es wäre toll für EUCH zusammen, klasse!!!!!

McWolf 
Beitragsersteller
 23.07.2012, 17:04

ich sehe meine kids regelmäßig. :-)

tischbein  24.07.2012, 13:30
@McWolf

Vielleicht holst Du die Wii einfach nach Hause zu Dir?

Die Mutter kann bestimmen, was das Kindbekommt und was nicht. Sie hat die Aufsichtspflicht über das Kind und muss ihre Erziehungsverantwortung wahrnehmen.

McWolf 
Beitragsersteller
 23.07.2012, 18:11

das muss ich als vater auch, klingt für mich nicht logisch.

tipps4scheidung  24.07.2012, 10:43
@McWolf

Wenn sie die Entscheidung trifft, dass das Gerät ihren Erziehungszielen entgegensteht, kann sie es einfach einbehalten. Sie hat andere Ansichten wie du und setzt ihre Erziehungsverantwortung eben anders durch.

Menuett  24.07.2012, 12:32
@McWolf

Ja, aber Du willst ihr vorschreiben, was sie zu erlauben hat. Das geht nicht. Das Kind kann ja während des Umgangs Wii spielen. Da kann die Mutter nichts sagen.

tipps4scheidung  24.07.2012, 13:07
@Menuett

Genau so siehts aus, Menuett

Ja das Recht hat sie. Solange die Kinder nicht 18 sind darf sie die Post öffnen, also auch Pakete. Sie entscheidet alleine ob die Kinder die Sachen bekommen oder nicht. Anlügen darf sie die Kinder auch, sie darf dich nur nicht schlecht machen. Dein Fehler war die Wii zur Mutter zu schicken. Du hättest sie bei dir behalten sollen und die Kinder hätten damit spielen können wenn sie bei dir zum Umgang sind. Ob die Kids gut in der Schule sind oder peng! das spielt keine Rolle, wenn die Mutter sagt es gibt die Wii nicht dann ist das so. Du hast jedoch die Möglichkeit deinen Kindern zu erklären wie es wirklich war und du kannst ihnen natürlich auch erzählen das die Mutter sie angelogen hat, denn sie kann dir nicht verbieten die Wahrheit zu sagen, das du sie damit schlecht machst vor den Kids (was dir auch verboten ist) lässt sich nicht vermeiden, da es sich um eine Tatsache handelt die sie selbst hervorgerufen hat durch ihre Lügen. Wie alt sind deine KInder? Hast du regelmäßigen Umgang?

McWolf 
Beitragsersteller
 23.07.2012, 17:49

welche gesetzliche grundlage steht denn dahinter, dass sie lügen und die geschenke unterschlagen darf? ich glaube, dass es hier gegenüber wildfremden menschen eine klare abgrenzung gibt denn ich bin erziehungsberechtigt, habe regelmäßigen umgang. mein großer ist 10 und der kurze 7.

ich hatte keine andere chance die wii per post zu schicken weil ich in diesem jahr weihnachten nicht zu den kids konnte.

PrinzessinBrain  23.07.2012, 18:59
@McWolf

Die gesetzliche Grundlage ist: Lügen ist nur vor Gericht verboten und da wird es auch nur bestraft wenn du unter Eid stehst. Du kannst einem Menschen nicht verbieten zu lügen. In der Zeit wo die Kinder bei der Mutter sind hat sie das Sagen, ist sie erziehungsberechtigt und bestimmt womit sie Spielen. Und sie bestimmt was sich in ihrem Haushalt aufhält und was nicht. wenn sie sagt es gibt die Wii nicht dann ist das so da müssen die Kinder sich fügen. Mit der Post hast du mich komplett missverstanden. Du solltest sie gar nicht dahin schicken. Sie sollte in deinem Haushalt verbleiben und die Kinder hätten spielen können wenn sie bei dir zu Hause sind. Du musst dich wohl damit abfinden das die Mutter nicht möchte das die Kinder bei ihr zu Hause Wii spielen. Das mit den Lügen ist der Preis einer Trennung.

kugelmonsterlea  02.08.2012, 10:20
@McWolf

du bist nicht erziehungsberechtigt. du magst das gemeinsame sorgerecht haben, aber berechtigt bist du damit zu weiter nichts, als die zustimmung zu schule, kitaanmeldung oder ummeldung beim einwohnermeldeamt, vielleicht noch bei einer nicht lebensnotwendigen op. ansonsten bedarf es keiner unterschriften des anderen sorgeberechtigten. es ist ein stück papier, das keinen weiteren wert hat. grundlage ihrer entscheidung ist ihre alleinige alltagssorge. sie will keine wii und damit musst du leben.