Soll ich mein Ex-Mann in Wohnung lassen?
Meine Schwester Doris ist seit 5 Jahren von ihrem Mann Bernd geschieden worden. Per Gerichtsbeschluss wurde Doris die Mietwohnung zugesprochen. Sie lebt mit den gemeinsamen Kindern, 14 und 13 Jahre in der Wohnung. Das Sorgerecht haben beide Elternteile. Der Ex-Mann kommt 2 bis 3mal pro Woche um die Kinder zu besuchen. Er hat keinen Wohnungsschlüssel aber die Kinder öffnen die Tür. Sehr oft kommt es zu Streitigkeiten in der Mietwohnung. Die Kinder und Doris leiten sehr darunter. Meine Schwester hat nichts dagegen, dass ihr Ex die Kinder besucht, aber dies soll nicht in der Wohnung sondern ausserhalb geschehen. Bernd will nichts davon wissen. Er sagt: Die Wohnung wird vom Staat finanziert, weil Doris Hartz 4 empfängerin ist, deshalb darf er dort hinein. Meine Frage: Kann Doris ihrem Ex den Zutritt der Wohnung verwehren? Wenn ja, wie kann sie sich Recht verschaffen?
7 Antworten
wenn ihr die Wohnung zu gesprochen wurde, braucht sie den Ex-Mann nicht mehr in die Wohnung lassen. Falls er trotzdem darauf besteht, kann sie die Polizei holen. Es hat nichts damit zu tun, das die Wohnung vom Staat finanziert wurde. Ein Treffpunkt mit den Kindern kann außerhalb der Wohnung stattfinden. Das Familiengericht kann ihr auch dabei weiterhelfen.
Danke, sehr gute Antwort
Völlig bescheuerte Argumentation, was ist denn das für ein asoziales Subjekt? Sie muss ihn nicht reinlassen. Aber dann hat er das Recht mit den Kindern woanders hinzugehen, will sie das? Wie kann sie sich Recht verschaffen? Ihn nicht reinlassen? Treffpunkt der Kinder mit dem vater vereinbaren. Polizei rufen sobald er sich gewaltsam Eintritt verschaffen will. Kinder instruieren ihn nicht hereinzulassen, nötigenfalls von innen abschließen.
Anzeige wegen Friedensbruch erst mal machen dann kommt ein schreiben vom Amtsgericht das er nicht mehr in die Wohnung darf ;) Fall geklärt. Er kann auch draußen vor der Tür auf die Kinder warten wird er sicherlich auch tuen ;)
also nachdem ihr exmann nirgendwo in einem vertrag steht, ist sie absolut dazu berechtigt ihn nicht hineinzulassen. da musst man gar nichts rechtlicht regeln. denn das ist eigentlich das selbe, wie wenn er ein fremder wäre. sollte er also revoltieren, dass sie ihn nicht reinlässt. oder er ist in der wohnung und will nicht raus, hätte sie alles recht dazu die polizei zu rufen, die ihn dann bitten wird zu gehen, weil er keine berechtigung hat sich in der wohnung aufzuhalten
Ja kann sie auf jeden fall!! Das mit dem staat ist murks... Sie kann zum jugendamt und sich dort dazu beraten lassen. Viel erfolg und seid stark! Liebe grüße felix