Kann mein Mann mir den Einzug in meine eigene Wohnung verwehren?
Guten Tag,
ich hoffe es kann mir jemand weiter helfen. Ich bin im Oktober 18 im Zuge einer Trennung aus der gemeinsamen Ehewohnung ausgezogen, die Wohnung (Eigentumswohnung) gehört mir und meinem noch Ehemann. Ich bin in eine Mietwohnung gezogen, zur Miete wohnen ist allerdings schwierig und ich bekundete meinem Mann im Februar 19 dass ich vorhabe wieder einzuziehen. Er war damit einverstanden, dass ich einziehe und geplant war dass wir weiterhin getrennt leben, die Wohnung also für uns aufteilen. Ich kündigte meine Mietwohnung noch im Februar und nun steht der Umzug an, da mein Mietverhältnis diesen Monat endet, allerdings behauptet mein Mann nun dass ich kein Recht hätte in die Wohnung einzuziehen und wechselte das Schloss in der Wohnungstür. Er behauptet jetzt, ich hätte im Februar nichts von einem Wiedereinzug gesagt. Selbst wenn, Mitte März hat er schwarz auf weiß ein Schreiben meines Anwalts erhalten, in dem steht dass ich vorhabe wieder einzuziehen. Die sechs Monate Frist die in § 1361b BGB erwähnt werden wurden also eingehalten. Wie ist das nun wirklich, darf mein Mann mich und mein hab und gut auf der Straße stehen lassen wenn ich am Wochenende versuche einzuziehen? Brauche ich seine Einverständnis um in meine eigene Wohnung einziehen zu dürfen?
6 Antworten
Du hast dann ein Rückkehrrecht, wenn es noch keine abschließende Regelung zwischen Euch beiden über die weitere Nutzung der Wohnung gibt. Sollte es eine solche Regelung geben, kannst Du Dir die Sache nicht einfach anders überlegen. Und zwar auch dann nicht, wenn die 6-Monatsfrist des § 1361b BGB noch nicht abgelaufen ist. Allerdings müsste im Streitfall Dein Mann beweisen, dass es eine solche Regelung gibt.
Gibt es keine Regelung (oder ist eine solche nicht nachweisbar), so darfst Du wieder einziehen, wenn die 6-Monatsfrist des § 1361b BGB noch nicht abgelaufen ist. Allerdings darfst Du nicht mit Gewalt zurückkehren, sondern Du brauchst einen entsprechenden Gerichtsbeschluss (https://www.scheidung-online.de/ehewohnung/auszug-bei-trennung/ ).
Wo hast du denn in der Zwischenzeit gewohnt? Du musst dich mindestens einmal umgemeldet haben.
Einstweilige Verfügung vor Gericht oder sowas beantragen.
Aber: sowas ist doch doof .--- ich wäre in der Mietwohnung geblieben und hätte von ihm Geld rausgeklagt. Denn wenn du dich getrennt hast, willst ja wohl kaum mehr mit ihm zu tun haben und in seiner wohnung wohnen ... doch das passiert jetzt.
deswegen ja die verfügung vor gericht ... dann muss er dir den schlüssel aushändigen oder ein schlüsseldienst baut ein neues schloss von dir bestellt und du händigst ihn die zweitschlüssel aus
aber bei alle dem ist absehbar dass das nicht gut geht ... wärst doch in der anderen wohnung geblieben
du kannst natürlich auch ohne gerichtsentscheid gleich den schlüsseldienst holen .
Es ist meine Wohnung. Ich habe sie bezahlt, das zählt jetzt allerdings nicht mehr, wenn wir uns scheiden lassen gehört sie uns beiden und blöderweise Sind wir beide als Besitzer eingetragen. Einklagen müsste ich nichts, mir steht Unterhalt zu, auf welchen ich freiwillig verzichtet habe. Das Problem ist gerade einfach dass ich ab Ende des Monats auf der Straße stehe, wenn mein Mann mir verbieten darf in meine Wohnung zurückzukehren
Sind wir beide als Besitzer eingetragen
Du meinst als Eigentümer!
Spannend wirds wenn in eurer Wohnung zwischenzeitlich die neue Freundin deines Mannes eingezogen ist, vielleicht sogar mit Kindern!
Außerdem stellt sich mir die Frage, ob man deinem Noch-Ehemann überhaupt zumuten kann, dass er mit seiner Noch-Ehefrau in einer gemeinsamen Wohnung leben muss.
Der Mann ist arbeitslos und Alkoholiker, 59 Jahre und kann nach 30 Jahren in Deutschland gerade so viel deutsch um sich einen Döner bestellen zu können. So schnell findet er keine Freundin. Ich bin ausgezogen weil ich sein besoffenes Theater nicht mehr ertragen konnte und ihn nicht auf der Straße leben lassen wollte. Will er jetzt nicht mit mir leben, so muss ich einklagen dass er Die Wohnung verlassen soll, was auch der Fall sein wäre, würde er nach meinem Einzug wieder besoffenes Theater veranstalten würde (auf die Details verzichte ich), womit ich mit großer Sicherheit Erfolg hätte. Das wollte ich eigentlich verhindern.
Dein Kommentar kann ich nicht nachvollziehen.
Du bist doch ausgezogen und nicht er!
Außerdem gehört ihm die Wohnung auch zur Hälfte, also bekommst du ihn so schnell nicht aus der Hütte, wie du es scheinbar haben möchtest.
Wer im Mietvertrag steht hat Hausrecht . Wenn ihr beide drin steht , wird es etwas schwieriger . ( Anwalt fragen )
Wenn ihr beide im Mietvertrag steht, kannst du genauso in der Wohnung wohnen wie er. Oder habt ihr die Wohnung gekauft... dann gehört sie auch euch beiden..
kannst mit der Polizei hingehen. Er muss dich reinlassen
Das ist aber irrelevant, wenn beiden die Wohnung gehört