Ex-Freundin noch im Mietvertrag aber neue Freundin möchte einziehen
Hallo,
Folgendes Problem - ich bin mit meiner Ex-Freundin (beide als Hauptmieter) mit einem 12Monate unkündbaren Mietvertrag zusammen gezogen. Dies ging schief und meine Ex-Freundin zog aus. Nun habe ich eine ganze Weile eine neue Freundin, welche bei mir einziehen will. Das Problem ist, das meine Ex-Freundin bis zum Ablauf dieser Frist noch im Mietvertrag steht. Welche Möglichkeiten habe ich da jetzt, dass meine Freundin bei mir einziehen kann?
Vielen Dank - ich hoffe es kann wer helfen!
5 Antworten
Eigenlich kann man einen gemeinsamen Mietvertrag nur gemeinsam kündigen, oder der Vermieter und Du stimmen der Entlassung Deiner Ex aus dem Mietvertrag. Da ihr einen Mietvertrag - wohl mit einem gegenseitigen Kündigungsverzicht (?) eingegangen, könntest Du Du Deinen Vermieter fragen, ob er bereit ist einen Mietaufhebungsvertrag zu machen. Falls ja, könnte man so dieses Mietverhältnis schnell beenden.
Allerdings ist Dein Vermieter dann nicht verpflichtet mit Dir und Deiner jetzigen Freundin einen neuen Mietvertrag abzuschließen, bzw. beide als Hauptmieter zu akzeptieren. Den Zuzug Deiner Lebenspartnerin kann er aber nicht verhindern. Weiter kann der Vermieter bei einem neuen Mietvertrag einen neuen Mietpreis mit Dir aushandeln.
Deine ehemalige Mitbewohnerin steht nicht nur bis zum Ablauf der Kuendigungsverzichtsvereinbarung mit im Mietvertrag, sie steht so lange mit drin, bis ihr entweder gemeinsam gekuendigt oder gemeinsam mit dem Vermieter den Vertrag geaendert habt. Der Vermieter braucht einer solchen Vetragsaenderung aber nicht zuzustimmen.
Bis dahin bleibt sie weiterhin im Mietvertrag und haftet gegenueber dem Vermieter in gleicher Weise wie du (also nicht nur anteilig sondern "voll" fuer alle sich aus dem Mietverhaeltnis ergebenden Verbindlichkeiten).
Wenn der Vermieter einverstanden ist, waere es wohl am besten, eine Vertragsaenderung dahingehend zu vereinbaren, dass deine Ex aus dem Mietvertrag entlassen und die neue Freundin dafuer mit aufgenommen wird. Das geht aber nur, wenn sowohl deine Ex wie auch deine neue Freundin sowie natuerlich der Vermieter damit einverstanden sind. Macht hingegen nur einer der Beteiligten nicht mit, geht's nicht. Ebenso kann der Vermieter seine Zustimmung von weiteren Vertragsaenderungen abhaengig machen (z.B. hoehere Miete).
Welche Möglichkeiten habe ich da jetzt, dass meine Freundin bei mir einziehen kann?
In den ersten Wochen gilt sie noch als Besuch, danach musst du zwingend eine Erlaubnis des Vermieters einholen. Andernfalls droht fristlose Kündigung :-O
Deine Ex-Freundin muss entgegen anderslautender Auffassungen dies nun keinesfalls akzeptieren uind erst recht nicht finanzieren und hat Anspruch darauf, enweder in einem Vertrag zwischen euch von sämtlichen Mietverpflichtungen freigestellt zu werden oder die Möglichkeit, dies einvernehmlich mit dem Vermieter herbeizuführen.
Da sie als Vertragspartnerin unverändert gesamtschuldnerisch, also auch allein und in voller Höhe für Mietvertragsverspflichtungen dem Vermieter gegenüber haftet, wird sie eher nur die Vermieterlösung akzeptieren.
Stellt der sich quer, darf sie deine Unterschrift unter eine Kündigung des gemeinsamen Mietvertrages zun nächstmögliche Termin nach Kündigungsverzichtsvereinbarung verlangen und den Zuzug deiner Neuen bis dahin wirksam verhindern.
Hier wäre also meinerster Weg zum Vermieter, ob er einer Vertragsänderung zustimmt.
G imager761
Deine Ex steht auch nach Ablauf der Frist noch im Mietvertrag.
12 Monate unkündbar bedeutet, dass bis dahin auch keine gemeinsame Kündigung des Mietvertrags möglich ist. Wenn der Vermieter nicht mitspielt, ist Deine Ex tatsächlich bis zum Ablauf der Frist mit im Mietvertrag.
Erst danach kann der Mietvertrag gekündigt werden. Deine Ex könnte Dich ggf. auch auf Zustimmung zu dieser gemeinsamen Kündigung verklagen. Aber Achtung: Kündigung könnte auch bedeuten, dass der Vermieter keinen neuen Vertrag mehr mit Euch machen will. Oder aber zu anderen Konditionen.
Der beste Weg wäre also, so bald wie möglich mit dem Vermieter sprechen und die Notwendigkeit der Änderung des Mietvertrags erklären. Findet sich der Vermieter dazu bereit, ist es wichtig, mit Deiner Ex zu sprechen. Diese sollte eigentlich einer Änderung zustimmen, da sie nur damit aus der 100 %-Haftund, die sie immer noch hat, raus ist.
Idealerweise bist Du nach der Änderung alleiniger Hauptmieter. Bei einer zukünftigen Trennung gibt es diese Probleme nicht mehr.
Schließlich: Deine neue Freundin kann jederzeit zu Dir ziehen. Auch Deine Ex kann das nicht wirklich verhindern. Einerseits kann sie nicht verhindern, dass Deine neue Dich besucht und andererseits, wie will sie sie aus der Wohnung entfernen, wenn sie feststellt, dass sie nach 6 Wochen Besuch immer noch bei Dir lebt?
Auch wenn Du am Ende alleiniger Hauptmieter bist, kann Deine Neue bei Dir wohnen. Das kann auch der Vermieter nicht verhindern. Sie muss sich nur an die Hausordnung halten und an evt. sonstige Verpflichtungen, die im Mietvertrag stehen.
Eigentlich ganz einfach: So lange Deine Ex im Mietvertrag steht, muß sie auch 50% der Miete tragen. Egal ob sie in der Wohnung wohnt oder nicht. Und wenn Du auf diesen Anspruch verzichtest, müßte sie schon sehr verliebt oder sehr verletzt sein, wenn sie darauf nicht eingeht.
Aber: Der Vermieter muß ebenfalls zustimmen, daß Deine neue Partnerin bei Dir einzieht. Ist allerdings im Regelfall eine Formsache.
So lange Deine Ex im Mietvertrag steht, muß sie auch 50% der Miete tragen. Egal ob sie in der Wohnung wohnt oder nicht.
Unsinn. Beide Mieter schulden dem Vermieter 100%, keiner von beiden dem anderen irgend einen Anteil, sofern dies nicht ausdrücklich (idealerweise schriftlich) untereinander vereinbart wäre.
Die Ex muss nicht nur 50% zahlen,
Falsch. Ohne entsprechend nachweisliche Vereinbarung im Innenverhältnis schuldet sie ihm nichts.
sie haftet gegenueber dem Vermieter fuer 100%.
Richtig, sofern er denn Forderungen hätte.
Tu doch nicht so, als haettest du mich nicht verstanden.
Gegenueber dem Vermieter haftet sie voll (volle Miete, volle Nebenkosten u.s.w.). Wie sie das aber mit ihrem Mitmieter regelt, ist hierfuer unerheblich. Welche Ansprueche im Innenverhaeltnis der beiden Mieter untereinander bestehen, weiss ich nicht und und ist fuer das Haftungsverhaeltnis zwischen der Ex und dem Vermieter auch voellig schnuppe.
Oh man, was sind denn das für juristische Klugschei ßereien? Die Bemerkungen gehen völlig an dem Anliegen des Fragestellers vorbei.
Die Ex muss nicht nur 50% zahlen, sie haftet gegenueber dem Vermieter fuer 100%.
Ob der Vermieter den Fragesteller als alleinigen Mieter akzeptiert oder dessen neue Freundin als "Austauschmieterin", steht ebenfalls in den Sternen.