Ex-Frau bezahlt privatärztliche Rechnungen nicht
Hallo ich bin seit 2006 von meiner Ex-Frau geschieden. Wir haben 2 Kinder 13 Jahre und 16 Jahre. Diese leben bei meiner Ex-Frau. Meine Ex-Frau ist Beamtin daher privat Krankenversichert und erhält beamtenrechtliche Beihilfe. Die beiden Kinder sind auch von meiner Ex-Frau privat Krankenversichert. Ich bezahle zum Kinderunterhalt jeden Monat gem. Düsseldorfertabelle den halben PKV Beitrag der Kinder an meine Ex-Frau. Im Frühjahr bekam ich ein Schreiben von einem Inkassobüro über einen nichtbezahlten Krankenhausaufenthalt von meinem Sohn mit einer Forderung von inkl. Mahngebühren, Verzugszinsen, Inkassogebühren usw. 8900€. :-( Meine Ex-Frau darauf angesprochen meinte: Ja sie ist auf dem Weg in die Verbraucherinsolvenz, sie sei betrogen worden ..... bla bla. Da anscheinend bei der PKV und bei der Beihilfe die Rechnung eingereicht wurde und auch erstattet wurde, die Rechnung aber nicht überwiesen worden ist, habe ich gegen meine Ex-Frau Strafanzeige eingereicht. Den Behandlungsvertrag dieser Rechnung hatte ich als Papa mit unterschrieben. Also einigte sich mein Anwalt und das Krankenhaus auf eine Zahlung des eigentlichen Rechnungsbetrages. Jetzt bekam ich erneut eine nicht bezahlte Arztrechnung für meinen Sohn. Diesmal aber nicht per Inkassobüro. Nein, diesmal direkt vom Amtsgericht ein Vollstreckungsbescheid. Schön. Diesmal 2500€. Hier wusste ich ich hatte den Behandlungsvertag nicht unterschrieben. Jetzt meinte mein Anwalt es gibt 2 Sichtweisen. 1. Vertragsrechtlich muß ich nicht Bezahlen. 2. Familienrechtlich muß ich Bezahlen. :-(
Das Jugensamt darüber informiert meinte nur ...... was sollen wir da machen.
Meine Ex-Frau kann also mit den Kindern zum Arzt gehen, die Rechnungen bei der PKV und Beihilfe einreichen, das Geld einstecken und die Rechnungen zum Begleichen an mich schicken und das soll deutsche Rechtsprechung sein. Wohlgemerkt ich bezahle die hälfte der PKV der Kinder. Das ist ein Fall für die Bildzeitung.
8 Antworten
Jetzt meinte mein Anwalt es gibt 2 Sichtweisen.
1. Vertragsrechtlich muß ich nicht Bezahlen.
2. Familienrechtlich muß ich Bezahlen.
Zum Punkt 2 hätte größte Bedenken.
Da die versorgungsrechtlichen Fragen bezüglich der Kinder und ihr gegenüber bei der Scheidung (hoffentlich) klar und eindeutig geregelt wurden, solltest du familienrechtlich aus der Sache raus sein. Sie wollte unbedingt die Kinder, also muss sie sich auch um deren Krankenversicherung kümmern. Dies gilt eigentlich auch unabhängig davon, wie oft du die Kinder sehen darfst oder sie dich besuchen dürfen.
Auch eine Privatinsolvenz ihrerseits kann nicht dazu führen, dass du jetzt wieder „Ernährer der Familie“ spielen sollst. Die Scheidung ist rechtskräftig und alles andere kann dir jetzt mal egal sein!
Wenn der Anwalt dich in diesen Fragen nicht richtig berät, solltest du ihn ggf. wechseln. Eigentlich sind das alles „Basics“ des Familien- und Vertragsrechts.
Meine Ex-Frau kann also mit den Kindern zum Arzt gehen, die Rechnungen bei der PKV und Beihilfe einreichen, das Geld einstecken und die Rechnungen zum Begleichen an mich schicken und das soll deutsche Rechtsprechung sein. Wohlgemerkt ich bezahle die hälfte der PKV der Kinder.
Ich verstehe nicht, warum dein Anwalt nicht Kontakt zur Beihilfestelle und PKV auf nimmt.
Die weitere Möglichkeit die ich hier sehe: Kontaktaufnahme zum Jugendamt. Evt. das Sorgerecht für die Kinder beantragen und auch die Kinder bei dir mitversichern.
Hier steht doch das Kindeswohl im Vordergrund und dies ist doch ganz klar bei deiner Ex gar nicht mehr möglich.
Gruß Kematef.
Das ist ein Fall für die Bildzeitung.>
Ja, das wäre ein Versuch.
Übrigens hatte ich mal ein ähnliches Problem. seitdem habe ich meinen Sohn (getrennt lebend) über mich versichert (Familienversicherung gesetzlich).
ich bin auch privat Versichert :-((
Hallo Holger, ich unterstelle dir mal, dass du "halbwegs" vermögend bist. Selbstverständlich darfst du hier alle Fragen (des guten Geschmacks) stellen aber ich denke, dass dein spezielles Problem eher was für nen Anwalt ist.
Trotzdem viel Erfolg! :)
Du hast recht. Aber ich möchte diesen für viele Menschen schwer oder garnicht verständlichen Müll einfach mal in die Welt hinaus schreien. Immer wieder lese ich was für schlimme Menschen die geschiedenen Ehemänner sind. Dass es auch anders sein kann und das alles rechtens sein soll...... Einfach nur schreiben. Vielleicht brauche ich auch nur bald einen Psychiater. :-) Und die Bildzeitung interessiert das doch auch nicht. Oder es kennt hier jemanden einen der wieder einen kennt bei dem so ein Fall bekannt ist und wie dort entschieden wurde. Auch wenn das sehr sehr unwarscheinlich ist. Trotzdem danke
Ich verstehe dich absolut! :)
Wie kann ein Vollstreckungsbescheid ergehen, wenn es keinen Mahnbescheid gab?
Erstmal Widersprechen/Einspruch erheben innerhalb der 14 Tage Frist und dich nochmal mit dem Anwalt hinsetzen.
Der Fall scheint komplex zu sein also halte dich an deinen Anwalt.
Die Mahnungen werden an die Ex gegangen sein. als sie nicht errechten, rumgesucht und den Vater der Kinder gefunden. Hurra, dann die Forderung eben an den- aber so geht es auch nicht.
Genau so scheint es gewesen zu sein.
Auf dem Vollstreckungsbescheid stand unter Vermerk: "Anschriftenänderung aufgrund Neuzustellungsauftrag vom XX.XX.2013". Mein Anwalt hat Einspruch eingelegt. Inkassobüro meinte: Alle Rechnungen, Mahnungen usw. an meine Ex-Frau wahren erfolglos. Im Behandlungsvertrag stand mein Name irgendwo. Über das Einwohnermeldeamt kamen die zu meiner Adresse. Der Rechtsvertreter des Inkassobüro prüft gerade ab ich Mithaftung habe oder nicht. Das schon seit 2 Wochen. Anscheinend ist die Rechtslage doch nicht so klar. Mein Rechtsanwalt meint: Vertragsrechtlich nein, da ich den Behandlungsvertrag nicht unterschrieben habe. Aus dem Familienrecht ..... Mithaftung.
Ich stimme deinem Anwalt hierzu würde es aber dennoch auf eine Klage ankommen lassen, alleine um Rechtssicherheit zu schaffen und auch für die Zukunft eine endgültige Lösung zu finden.
Ähnlicher Fall kann ja theoretisch wieder eintreten.
Gib doch einfach als Versicherungsnehmer dein Konto als Erstattungskonto bei der Versicherung an. Vermerk das dieses ohne deine Zustimmung als Versicherungsnehmer auch nicht geändert werden darf. Trenne die versicherten Personen (Exfrau und Kinder) von deinem Vertrag als Versicherungsnehmer ab. Deine Exfrau sollte selbst der Versicherungsnehmer für diese Vertragsbestandteile werden.
Das geht nicht. Meine Ex-Frau ist Versicherungsnehmer für sich. Sie ist aber auch Versicherungsnehmer für die beiden Kinder. Sie ist Beamtin und auch nur sie erhält beamtenrechtliche Beihilfe für sich und auch für die Kinder. Da die Kinder bei ihr leben. Für die Kinder 80 Prozent Beihilfe. Der Rest, 20 Prozent sind nur PKV. Keine Chance.
Strafanzeige ist am laufen.
Antwort vom Jugendamt: "Was sollen wir da machen! Wir können ja mal ihre Ex-Frau anschreiben, ob sie mal zu uns auf das Amt kommen möchte."
Für mich nicht das erste mal, dass das Jugendamt enttäuscht.
Beim Letzten mal, wegen einer anderen Sache, bekam ich die Antwort:" Wenn das leibliche Wohl des Kindes nicht gefährdet ist kann das Jugendamt gar nichts machen und dann entscheidet noch der Jugendrichter ob das Jugendamt tätig werden darf."
Ich führte dieses mal an, dass ich das Kindeswohl gefährdet sehe, da meine Kinder nicht mehr von jedem Arzt behandelt werden. Warum auch. Ich würde auch nicht mehr Behandeln wenn ich kein Geld bekommen würde.
Antwort Jugendamt: "Was sollen wir da machen! Wir können ja mal ihre Ex-Frau anschreiben, ob sie mal zu uns auf das Amt kommen möchte."
Wenn meine Ex-Frau nicht muß, dann kommt die nicht.