Darf die PKV mir kündigen, wenn ich zu viele (hohe) Arztrechnungen einreiche?

7 Antworten

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Hallo,

bei einer Vollversicherung oder Teilversicherung für Beamte hat das Unternehmen kein Kündigungsrecht. Bei manchen Zusatzversicherungen gibt es in den Anfangsjahren eine Kündigungsmöglichkeit durch die Versicherung.

Alle privaten Krankenversicherungen können den Vertrag aufheben, wenn im Versicherungsantrag falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden.

Bei Beitragsrückstand wird die Teilversicherung für Beamte auf Schmerz- und Notfallbehandlung reduziert.

Wenn man viele Rechnungen einreicht, ist es möglich, dass die Versicherung diese Regelung häufiger anwendet:

In der PKV werden Leistungen, soweit sie das medizinisch notwendige Maß nicht übersteigen, erstattet. Was notwendig ist, prüft die Versicherung, wenn man Rechnungen einreicht. Der Leistungserbringer hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden - je nach Tarif - oft nur anerkannte Methoden erstattet.

§5 Absatz 2 und § 4 Absatz 6 PKV-Musterbedingungen:

.pkv.de/recht/musterbedingungen/mbkk2009.pdf

Übersicht zu Beschwerden von PKV-Versicherten:

http://www.pkv-ombudsmann.de/taetigkeitsbericht/

Gruß

RHW

RHWWW  29.06.2013, 14:28

Danke für den Stern!

Natürlich darf das kein Kündigungsgrund sein. Kündigen kann eine Krankenersicherung nur, wenn sie Dir eine Obliegenheitsverletzung nachweisen können. Und das kann eigentlich nur sein, daß Du bei den Gesundheitsfragen gelogen hast. Sonst wäre ja kein Krebskranker mehr krankenversichert, weil sie dann alle rausfliegen würden.

Ich hab manchmal auch ein schlechtes Gewissen bei meinen Rechnungen. Aber 1. gibts eben auch viele Monate ganz ohne Einreichen einer Rehnung, 2. müssen die davon ja immer nur 50% übernehmen und 3. gibt genug Dauergesunde, die meine hohen Kosten durch ihre Beiträge mit stützen ;-)

Nein, außer Du hast im Antrag Vorerkrankungen verschwiegen.

Die private Krankenversicherung kann dir nicht krankheitsbedingt kündigen.

Einzuge Ausnahme wäre, wenn du beim Antrag Vorerkrankungen verschwiegen oder verharmlost hättest.

Natürlich kann sie dir kündigen, wenn du deiner Beitragspflicht nicht nachkommst