Akteneinsicht bei Meldung von Schwarzarbeit

2 Antworten

Im Grunde darf der Name aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht weitergegeben werden. Der Firmeninhaber hat nicht einfach mal eben so das Recht dazu. Wenn man es aber genau wissen will, ruft man dort an, wo man die Meldung gemacht hat und erkundigt sich. Dort kann man auch darauf bestehen, dass die eigenen Daten nicht weitergeleitet werden.

Warum besteht eigentlich die Sorge wegen der Anzeige? War die Meldung gerechtfertigt oder nicht?

Grüße

Nell

autohandel 
Beitragsersteller
 02.08.2013, 08:35

Die Meldung von Schwarzarbeit war 100 %ig korrekt. Habe aber Sorge, dass mein Name rausgegeben wird. Da Anzeige durch einen Anwalt erstattet wurde und um Akteneinsicht gebeten wurde.

Nell3713  02.08.2013, 08:38
@autohandel

Ich gehe zwar nicht davon aus, dass die den Namen einfach so herausgeben aber ich würde einfach dort anrufen und auf Datenschutz bestehen. Abgesehen davon ist es ja erwünscht, dass man Schwarzarbeiter meldet und da wird dann auch ermittelt. Dabei stellt sich raus, ob die Meldung korrekt ist oder nicht. Warum sollten demjenigen, der die Schwarzarbeit gemeldet hat Probleme entstehen? Ich halte die Strafanzeige der Firma für Unsinn. Wegen was wurde den angezeigt? Grundsätzlich kann man eine solche Meldung auch anonym machen. Man muss seinen Namen nicht nennen.

Nell3713  02.08.2013, 08:58
@Nell3713

Muss mich da korrigieren. Je nachdem wie weit die Ermittlungen einer Strafanzeige gehen, kann bei der Akteneinsicht der Name weitergegeben werden. Nur muss es dafür einen triftigen Grund geben. Ganz so einfach hat es da auch der Anwalt nicht.

Dein Name darf dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt werden. Das verstößt gegen das Datenschutzrecht. Frag beim Zollamt nach, wie die Übergabe der Papiere gehandhabt wird, damit du notfalls rechtzeitig reagieren kannst. Dass du bestraft wirst weil du einen Schwarzarbeiter gemeldet hast, darf nicht sein.