Mittelfinger im Straßenverkehr gezeigt, Fahrer hinter mir hat angefangen. Trotzdem Anzeige?
Vor mir waren 2 Autos. Das erste wollte Links abbiegen und hat rechts halt frei gemacht (wie man es nun halt auf einer Einspurigen Fahrban macht). Das zweite vor mir ist geradeaus gefahren hat sich aber im letzten Moment dafür entschieden auch links abzubiegen. Nun hatte ich keine Platz um rechts an ihm vorbei zu fahren weil er ja noch in meiner Richting befand und nicht wie das erste rechts frei gemacht hat. Nun stand ich da und konnte nicht vorbei und die nette Dame hinter mir hat sich tierisch darüber aufgeregt das ich nicht an den zwei Autos vorbei fahre und hat mir signalisiert das ich dumm sei (den Finger an den Kopf gehalten und das mehrmals). Bin dann an das zweite auto rangefahren und habe kurz gehalten, da das zweite Auto vor mir es wahrscheinlich nicht mitbekommen hat das ich verbei möchte. Beim zweiten mal hat das Auto dann nun doch frei gemacht und konnte grad noch durch. Nun der dumme Fehler meinerseits: Ich habe aus Wut der Dame den Mittelfinger gezeigt und Sie mir kurz darauf auch. Nun frage ich mich ob das ein wirklicher Grund wäre mich wegen des Mittelfingers anzuzeigen da Sie ja damit angefangen hat mich zu beleidigen.
Edit: Um es kurz zu fassen: Sie hat mir den Vogel gezeigt, bin an den Autos endlich vorbei gefahren und habe anschließend vor Wut der Frau den Finger gezeigt.
6 Antworten
Nein, wenn sie keinen Zeugen dabei hatte. Ihr habt beide überreagiert. Lass es einfach nächstes Mal bleiben. Wenn dir einer nen Vogel oder den MiFi zeigt, dann wink einfach freundlich lächelnd zurück. Das ärgert den anderen 1000 x mehr als alles andere.
So wie ich das sehe wird die Beifahrerin 100% Falschaussagen und irgendwie sagen ich hätte angefangen. Da stellt sich die Frage: wieso sollte ich einfach so den Finger zeigen?
Oh, da habe ich wohl vergessen zu schreiben: Sie hatte auch eine Beifahrerin dabei. Wenn ic h mich recht erinnere hat Sie der Fahrerin auch nachgeeifert.
Aussage gegen Aussage......da wird nichts kommen. Die Polizei hat andere Brennpunkte, wo sie einschreiten muss.
Ihr habt durch den Mittelfinger und die Dame darüber hinaus möglicherweise durch den "Finger am Kopf" eine Beleidigung begangen.
Sowohl du als auch die Dame habt die Möglichkeit, das anzuzeigen.
Ob die Dame das macht? Wer weiß.
Ob du das machen solltest? Musst du selbst entscheiden.
Meine Meinung? Erst mal ne Nacht drüber schlafen.
Darüber hinaus gibt es noch den § 199 StGB:
Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann der Richter beide Beleidiger oder einen derselben für straffrei erklären.
Wohlgemerkt "kann", nicht "muss". Deutet aber schon darauf hin, dass das Ganze viel Rauch um nichts werden kann.
Auch mein Gedanke. Ich habe halt aus Wut den Mittelfinger gezeigt, ich weiß es ist "stärker" als der Vogel aber deswegen mach ich jetzt keine Anzeige, weil Sie mich für dumm erklärt nur weil ich um ehrlich zu sein nichts dafür kann, dass ich nicht vorbei konnte.
Ist egal, wer angefangen hat, anzeigen kann man das trotzdem. Ebenso kannst du die Anzeige erwiedern.
Vielen Dank für deine Antwort!
Das werde und hatte ich auch vor zu machen, nur wollte ich die Meinungen anderer dazu wissen.
So einen ähnlichen Fall hatte mein Bekannter auch,....er Überholte einen PKW ,dem war das nicht Recht und überholte mit grösserer Geschwindigkeit meinen Bekannten wieder.Danach bremste er ab und da es eine lange gerade Strasse war,überholte mein Bekannter Ihn wieder,weil das Verhalten,Strassenverkehrsgefährdet war.Während des Überholvorganges,streckte der andere Fahrer den Mittelfinger heraus.Mein Bekannter lachte und kümmerte sich nicht darum.Ein paar Tage später,flatterte Ihm eine Anzeige ins Haus,....wegen Beleidigung im Strassenverkehr.(hieß so ähnlich).Er wurde verurteilt,weil die Glaubwürdigkeit bedingt durch das widerholte angebl.unnützige Überholen,als eine Art Provokation seinerseits ausgelegt worden war und er angeblich es damit " die beleidigene Art und Weise " ,noch provozieren wollte.Seine Strafe für alles 1600,- Euro.Was lernt man daraus,...sofort als erster Anzeige erstatten,wenn Du keine weiteren Zeugen hast.Wer zu erst kommt,mahlt zu erst.
Du kannst sie ja auch wegen des Vogels anzeigen. Oder vielmehr, du könntest. Ich fände das total übertrieben und denke auch nicht, dass sie dich anzeigen würde.
Man auch ohne Zeugen eine Anzeige aufgeben. Die Frage ist nur, wie erfolgsversprechend das ist.