Mittelfinger im Straßenverkehr gezeigt, Fahrer hinter mir hat angefangen. Trotzdem Anzeige?

6 Antworten

Nein, wenn sie keinen Zeugen dabei hatte. Ihr habt beide überreagiert. Lass es einfach nächstes Mal bleiben. Wenn dir einer nen Vogel oder den MiFi zeigt, dann wink einfach freundlich lächelnd zurück. Das ärgert den anderen 1000 x mehr als alles andere.

ZaoDaDong  21.09.2017, 16:54

Man auch ohne Zeugen eine Anzeige aufgeben. Die Frage ist nur, wie erfolgsversprechend das ist.

Mystogun 
Beitragsersteller
 21.09.2017, 16:58
@ZaoDaDong

So wie ich das sehe wird die Beifahrerin 100% Falschaussagen und irgendwie sagen ich hätte angefangen. Da stellt sich die Frage: wieso sollte ich einfach so den Finger zeigen?

Mystogun 
Beitragsersteller
 21.09.2017, 16:56

Oh, da habe ich wohl vergessen zu schreiben: Sie hatte auch eine Beifahrerin dabei. Wenn ic h mich recht erinnere hat Sie der Fahrerin auch nachgeeifert.

Kabeltante1266  21.09.2017, 17:03
@Mystogun

Aussage gegen Aussage......da wird nichts kommen. Die Polizei hat andere Brennpunkte, wo sie einschreiten muss.

RainerB76  21.09.2017, 18:22
@Kabeltante1266

"Aussage gegen Aussage..."

Nö, Zeuge gegen Beschuldigten. 

Ihr habt durch den Mittelfinger und die Dame darüber hinaus möglicherweise durch den "Finger am Kopf" eine Beleidigung begangen.

Sowohl du als auch die Dame habt die Möglichkeit, das anzuzeigen.

Ob die Dame das macht? Wer weiß.

Ob du das machen solltest? Musst du selbst entscheiden.

Meine Meinung? Erst mal ne Nacht drüber schlafen.

Darüber hinaus gibt es noch den § 199 StGB:

Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann der Richter beide Beleidiger oder einen derselben für straffrei erklären.

Wohlgemerkt "kann", nicht "muss". Deutet aber schon darauf hin, dass das Ganze viel Rauch um nichts werden kann.

Mystogun 
Beitragsersteller
 21.09.2017, 17:17

Auch mein Gedanke. Ich habe halt aus Wut den Mittelfinger gezeigt, ich weiß es ist "stärker" als der Vogel aber deswegen mach ich jetzt keine Anzeige, weil Sie mich für dumm erklärt nur weil ich um ehrlich zu sein nichts dafür kann, dass ich nicht vorbei konnte.

Ist egal, wer angefangen hat, anzeigen kann man das trotzdem. Ebenso kannst du die Anzeige erwiedern.

Mystogun 
Beitragsersteller
 21.09.2017, 16:53

Vielen Dank für deine Antwort!
Das werde und hatte ich auch vor zu machen, nur wollte ich die Meinungen anderer dazu wissen.

So einen ähnlichen Fall hatte mein Bekannter auch,....er Überholte einen PKW ,dem war das nicht Recht und überholte mit grösserer Geschwindigkeit meinen Bekannten wieder.Danach bremste er ab und da es eine lange gerade Strasse war,überholte mein Bekannter Ihn wieder,weil das Verhalten,Strassenverkehrsgefährdet war.Während des Überholvorganges,streckte der andere Fahrer den Mittelfinger heraus.Mein Bekannter lachte und kümmerte sich nicht darum.Ein paar Tage später,flatterte Ihm eine Anzeige ins Haus,....wegen Beleidigung im Strassenverkehr.(hieß so ähnlich).Er wurde verurteilt,weil die Glaubwürdigkeit bedingt durch das widerholte angebl.unnützige Überholen,als eine Art Provokation seinerseits ausgelegt worden war und er angeblich es damit " die beleidigene Art und Weise " ,noch provozieren wollte.Seine Strafe für alles 1600,- Euro.Was lernt man daraus,...sofort als erster Anzeige erstatten,wenn Du keine weiteren Zeugen hast.Wer zu erst kommt,mahlt zu erst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du kannst sie ja auch wegen des Vogels anzeigen. Oder vielmehr, du könntest. Ich fände das total übertrieben und denke auch nicht, dass sie dich anzeigen würde.