Gewerbeanmeldung: sind das in der EÜR "Leistungen"?
Die Kosten der Gewerbeanmeldung von EUR 40: sind das in der EÜR "Leistungen"? Oder worüber wird das verbucht? (Einzelunternehmen, nur einfache Buchführung mit EÜR)
4 Antworten
Es ist nicht so ganz ersichtlich, ob du mit Konten buchst oder alles irgendwie in Excel machst. Bei Konten: "Sonstige Abgaben". In der EÜR, falls es was passendes oder sinngemäßes gibt: Sonstige betriebliche Aufwendungen.
Ich arbeite mit dem "excel für mac", also mit Numbers. Vielen Dank auf jeden Fall!
Vorschläge für den SKR 03:
Kt.4340 sonstige Betriebssteuern
Kt.4380 Beiträge
Kt.4390 sonstige Abgaben
Letzteres finde ich am passendsten. Welchen SKR benutzt Du?
http://www.smixx.de/ra/Links_S-T/DATEV-Standardkontenrahmen.pdf
Ist übrigens egal ob EÜR oder Bilanzierer.
Und das ändert jetzt was genau?
Wenn ich Kartoffeln schäle, muss ich dann die Schalen erst in den Mülleimer werfen oder doch lieber gleich auf den Komposthaufen?
Soll heißen, es ist so ziemlich wurscht, ob das nun unter Rechtskosten oder unter sonstige Abgaben landet. Bei Umsatszteuer allerdings wäre es falsch (Hauptsache, die Kartoffelschale landet nicht im Müslibecher.)
Bei der EÜR gibt es nur Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Betriebsausgaben sind alle Ausgaben für den Betrieb. Welches Konto Du dafür nimmst ist egal, wichtig ist eine Ausgabe.
Ich würde die Kosten unter Rechts- und Beratungskosten buchen.
Ich benutze gar keinen Kontenrahmen, das ist für meine kleine Firma viel zu kompliziert, ich arbeite mit dem "Excel für Mac", also Numbers