Etagenwohnung und Gartenrechte?

oklein  14.08.2021, 17:37

Bist Du Eigentümer oder Mieter und sind die betroffenen Nachbarn (inkl. der Dame Eigentümer oder Mieter)?

Elkek71 
Beitragsersteller
 14.08.2021, 17:39

Ich bin Mieter, die älter Dame höchstwahrscheinlich Eigentümer.

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das muss euer gemeinsamer Vermieter regeln. Wenn Büsche den eingerichteten Fahrradständer unbrauchbar machen , müssen sie eben zurück geschnitten werden.

Äste und Zweige die in euren Balkon hinein ragen, könnt ihr einfach abschneiden.

Abgesehen davon , dass manchmal ein wenig Eigeninitiative mit Gartenschere helfen kann 😉😀

Anschreiben an den Vermieter (! nicht HV !), dass

  1. der Balkon (zur Mietsache gehörend) nicht umfänglich nutzbar ist (Stichwort Mietminderung) und
  2. u.U. die Gefahr besteht, dass durch den wuchernden Bewuchs der Balkonbelag und/oder -abfluss beschädigt wird
  3. die Nutzung des ausgewiesenen Fahrradstellplatzes durch Überwucherung und mangelnde Pflege (Hausmeister/Gründienst) nicht möglich ist.

und auf die nette Art eine schriftliche Fristsetzung mit Datum (!), z.B. für eine erste Rückmeldung 2 Wochen ab Versand des Schreibens.

Und zur eigentlichen Frage:

Es gibt KEIN Gesetz, dass es Dir ermöglicht, direkt an die Nachbarn heranzutreten. Du kannst Dich aber generell in das Nachbarrecht Deines Bundeslandes etwas einlesen (Bsp. BW: Nachbarrecht Stand 12-2017.indd (baden-wuerttemberg.de)).

Die 3 Punkte oben an den Vermieter sind einmal Sondereigentum (also SEIN Eigentum) und teilweise Gemeinschaftseigentum (also ALLE Eigentümer) betreffend. Dazu noch der Hinweis, dass die Hausverwaltung (mutmaßlich mit seinem "unterbeauftragten Hausmeister") den Job nicht macht, also zu viel Geld bekommt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Darum müsste sich dein Vermieter/die Hausverwaltung kümmern.