Etagenwohnung und Gartenrechte?
Hallo, seit 2 Jahren habe ich ein Problem mit meinen Nachbarn. Alle Pflanzen, Büsche und Bäume wachsen bis zu meinem Balkon rein. Teilweise sind auch Sträucher mit Dornen dabei, ich habe 2 kleine Kinder. Und auch wenn ich keine hätte, ich kann nie draußen sitzen, weil alle Pflanzen so groß gewachsen sind. Auch können meine Kinder ihre Fahrräder nicht mehr vor die Tür stellen (anschließen), weil ein riesen Busch den Fahrradstand blockiert und es unmöglich ist das Rad da durch zu bekommen. Könnt ihr mir behilflich sein? Kennt ihr Gesetze damit ich damit zu den Nachbarn gehen kann? Ein Gespräch fand schon statt und nur eine ältere Dame stimmt nicht zu. Danke im Voraus!
Bist Du Eigentümer oder Mieter und sind die betroffenen Nachbarn (inkl. der Dame Eigentümer oder Mieter)?
Ich bin Mieter, die älter Dame höchstwahrscheinlich Eigentümer.
3 Antworten
Das muss euer gemeinsamer Vermieter regeln. Wenn Büsche den eingerichteten Fahrradständer unbrauchbar machen , müssen sie eben zurück geschnitten werden.
Äste und Zweige die in euren Balkon hinein ragen, könnt ihr einfach abschneiden.
Abgesehen davon , dass manchmal ein wenig Eigeninitiative mit Gartenschere helfen kann 😉😀
Anschreiben an den Vermieter (! nicht HV !), dass
- der Balkon (zur Mietsache gehörend) nicht umfänglich nutzbar ist (Stichwort Mietminderung) und
- u.U. die Gefahr besteht, dass durch den wuchernden Bewuchs der Balkonbelag und/oder -abfluss beschädigt wird
- die Nutzung des ausgewiesenen Fahrradstellplatzes durch Überwucherung und mangelnde Pflege (Hausmeister/Gründienst) nicht möglich ist.
und auf die nette Art eine schriftliche Fristsetzung mit Datum (!), z.B. für eine erste Rückmeldung 2 Wochen ab Versand des Schreibens.
Und zur eigentlichen Frage:
Es gibt KEIN Gesetz, dass es Dir ermöglicht, direkt an die Nachbarn heranzutreten. Du kannst Dich aber generell in das Nachbarrecht Deines Bundeslandes etwas einlesen (Bsp. BW: Nachbarrecht Stand 12-2017.indd (baden-wuerttemberg.de)).
Die 3 Punkte oben an den Vermieter sind einmal Sondereigentum (also SEIN Eigentum) und teilweise Gemeinschaftseigentum (also ALLE Eigentümer) betreffend. Dazu noch der Hinweis, dass die Hausverwaltung (mutmaßlich mit seinem "unterbeauftragten Hausmeister") den Job nicht macht, also zu viel Geld bekommt.
Darum müsste sich dein Vermieter/die Hausverwaltung kümmern.