es tropft richtig von der decke (dachgeschosswohnung) bin am verzweifeln
wie gesagt ich habe eine dachgeschosswohnung und durch den ganzen schnee der auf dem dach liegt tropt es richtig durch die decke.habe 2 eimer einen regenschirm runter gestellt aber es weitet sich immmer weiter aus es läuft auch die wände herunter (darunter ist eine steckdose) und bald ist meine halbe decke feucht(braune flecken) ich hab richtig kopfshcmerzen weil es so laut tropft wie ein wasserfall meine gesprächspartner hören es schon am telefon tropfen...bin am ende kann nicht schlafen weil es so laut und feucht und kalt ist und der vermieter redet sich jedesmal raus: war schon 2 mAL deswegen bei mir und hat einfach nur ein wenig den schnee vom dach gefegt und meinte nur ja wenns schlimmer wird muss kann er auch nichts mehr machen.ab wann ist er verpflichtet einen dachdecker zu holen habt ihr einen rat?ich habe kaum geld um zum mieterschutzbund zu gehen zumal ich mir nicht sicher bin ob die wirklich was bringen... ich kann nciht mehr und bitte an diejenigen die dazu nur dumme kommentare abgeben:spart euch das,es nervt einfach nur..
11 Antworten
Teilen Sie Ihrem VM sofort die Minderung mit. Ob die Wohnung als unbewohnbar zu bezeichnen ist, kann ohne in Augenscheinnahme nicht beantwortet werden. Allerdings halte ich auch 50% für realistisch, aber immer in Bezug auf die Wohnungsgröße und welche Räume betroffen sind. Das Verhalten des VM ist kaum nachvollziehbar. Letztendlich leidet die Gebäudesubstanz unter diesem Verhalten. Der VM muss sofort eine Lösung anbieten, die temporär zwar nur ein Provisorium darstellen kann, da bei Frost und Sturm auch der Dachdecker Schwierigkeiten haben wird aber es ist dennoch möglich, das Dach abzudichten und mit den Trocknungsarbeiten in der Wohnung zu beginnen. Auch für die Zeit der Trocknungsarbeiten haben Sie den Anspruch auf einen Ausgleich. Ob hier eine Minderung angestrebt wird, oder sich mit dem VM über eine Pauschale geeinigt wird, bleibt Ihnen beiden überlassen. Natürlich hat der VM die betroffenen Räume wieder in einen vertragsgemäßen Zustand zu versetzen. MfG
Setze dem Vermieter schriftlich eine Frist (ca. 7 Tage) die Sache zu beheben! Da muss ein Dachdecker kommen! Im gleichen Schreiben Mietminderung ankündigen. Miete mindert sich ab dem Zeitpunkt des Auftretens eines Mangels. Das kannst Du auch rückwirkend mit der nächsten Zahlung mindern. Tut sich nach Ablauf der Frist nichts, so kannst Du selbst einen Dachdecker beauftragen und die Kosten von der Mieter abziehen. Zeugen holen, die das bestätigen können!
Schließlich ist es ja auch das Eigentum des Vermieters das beschädigt wird.
habe ein ähnliches problem in unserem haus, allerdings gehört es uns. hatte vorhin den dachdecker/ schweisser hier. solange schnee liegt, kann er leider nichts machen. bei uns ist es wohl ein riss im giebel... ich bin kein experte, aber du solltest zumindest eine mietminderung durchsetzten können, denn du zahlst nicht für eine nasse wohnung. ggf ruf doch mal bei einem dachdecker an und schildere ihm die lage... ich bin der eminung, dass dein vermieter das sofort regeln muss, aber ich bin laie.
Du solltest Dich beim Mieterschutzbund erkundigen, ich denke Du kannst mit dem Schaden 100% Mietminderung machen. Und denk daran das muß alles wieder trocknen, du könntest ein Schimmelproblem bekommen.
Aber ich denke 100% Mietminderung bringen den Herren auf trab.
aber erkundige dich auch wenn es kostet.
die antwort mieterbund war nicht erwünscht, kannst du nicht lesen
In diesem Zustand ist die Wohnung unbewohnbar. Das LG Wiesbaden (WuM 80,17) hat für solchen Fall 100% Mietminderung für rechtens anerkannt. Möglicherweise muss der Vermieter das Notquartier bezahlen. Unbedingt vom Mieterverein helfen lassen. Jahresbeitrag mit Rechtsschutz ca. 65 EURO, die musst du übrig machen, dann wird dir geholfen und du brauchst Hilfe! Insofern noch nicht erfolgt, schriftliche nachweisbare Anzeige des Mangels vornehmen. Berufe dich dabei auf die schon erfolgte mündliche Anzeige. Sämtliche Mängel aufführen und mitteilen, dass du ab Bekanntgabe der Mängel die Miete um 100% mindern wirst, du zahlst also ab Februar keine Miete mehr und forderst später die Rückzahlung von der anteiligen Januarmiete, seit Beginn des Mangels.
Mit der Charakterisierung der Gerichtsbarkeit hast du wohl recht. Es gibt da auch ein Urteil des AG Leverkusen, dass bei tropfender Decke 50% einräumt, aber hier ist weit mehr an Mangel vorhanden (s. Schilderung des Fragestellers). Ich stelle da schon eine Unbewohnbarkeit fest. Aus dieser Sicht wäre sogar eine fristlose Kündigung gerechtfertigt.
Völlig richtig, auch das Urteil. Aber es ist immer Vorsicht geboten, Gerichte urteilen selbst bei gleichen Sachverhalten nicht immer gleich.