Kann die Krankenkasse verlangen, dass ich Erwerbsminderungrente beantrage?
Mich hat gerade jemand verunsichert. Der erzählte mir, dass die Krankenkasse meist schon nach 6 Monaten heutzutage verlangt, dass man Erwerbsminderung Rente beantragen soll, wenn es sich um eine voraussichtlich lange bzw dauerhafte Krankheit handelt . Ich hatte eine Schulteroperation. Die dauert voraussichtlich lange bis ich wieder arbeiten kann ( 12 Monate evtl) da ich Altenpflegerin bin. Muss ich da was befürchten? Die Wahrscheinlichkeit, dass ich spätestens nach Ablauf der 18 Monate wieder arbeiten kann ist sehr hoch, jedoch kann es bei mir sein, dass es ( weil beide Schultern chronisch luxieren) tatsächlich in einigen Jahren zur Erwerbsunfähig kommen könnte. Ich will aber arbeiten und zwar bis zum Schluss ( irgendwas wird sich schon finden) Können die mich zwingen?
6 Antworten
Ich gehe einmal davon aus , dass Sie gesetzlich versichert sind. § 1 SGB V ist daher maßgeblich. Mit dieser Bestimmung ist der Wunsch einer Kasse, den Kranken nach 42 Wochen in die Erwerbsunfähigkeitsrente abzudrängen, nicht vereinbar. Solange die Heilungschancen gegeben sind, muss Krankengeld gezahlt werden, längstens aber 78 Wochen (zusammen mit der Lohnfortzahlung also 84 Wochen). Danach kann es eine Sonderregelung geben.
Etwas Anderes gilt für freiwillig Versicherte. Diese beziehen im Krankheitsfalle ein Krankentagegeld einer Privatversicherung.In den meisten Bedingungswerken dieser Gesellschaften ist vorgesehen, dass bei einer Krankheitsdauer von 42 Wochen geprüft werden muss, ob eine Berufs- und/oder eine Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt werden muss.
Hallo kurze Berichtigung, die Kasse zahlt längstens 78 Wochen inkl. Lohnfortzahlung.
Die Krankenkasse kann dich nicht zu einem Rentenantrag zwingen, jedoch zu einem RehaAntrag. Wenn dann der RehaAntrag abgelehnt wird oder die Reha nicht erfolgreich war, kann es sein, dass der RehaAntrag dann in einen Rentenantrag umgewandelt wird. Sofern der Versicherte hier dann nicht einverstanden wäre, kann die KK die Zahlung des Krankengeldes einstellen!
War auch nur ein Beispiel. Es kann ja auch sein, dass die RV nach der Reha zu der Erkenntnis kommt, dass Erwerbsminderung vorliegt. Dann wird der Rehaantrag in einen Rentenantrag umgedeutet und man kann nicht raus, weil die Kk sonst das KG einstellt.
Mich hat gerade jemand verunsichert. Der erzählte mir, dass die Krankenkasse meist schon nach 6 Monaten heutzutage verlangt, dass man Erwerbsminderung Rente beantragen soll, wenn es sich um eine voraussichtlich lange bzw dauerhafte Krankheit handelt .
Ich kann dir jetzt nur zu diesem Teil etwas sagen... ich war schonmal 13 Monate am Stück krankgeschrieben und von mir wurde nix dergleichen verlangt. Auch momentan wieder seit Juni krankgeschrieben :-/ ...aber nix dergleichen wurde verlangt. (beides chronische und dauerhafte Erkrankungen)
Gut...ich bin vielleicht ein schlechtes Bsp., da noch jünger.
Aber auch von meiner Mutter wurde es z.B. noch nie verlangt und sie ist momentan auch seit etwa 8 Monaten krankgeschrieben und mit Anfang 60 könnte man durchaus auf die Idee kommen. Ihr wurde es vor ein paar Jahren mal vorgeschlagen (da war sie aber nur 6 Wochen krank)...aber verlangt wurde es noch nie.
Man kann durchaus zu einem Rentenantrag "gezwungen" werden, dass dies regelmäßig nach schon 6 Monaten passiert, halte ich aber für einen Irrglaube. Auch in meiner Reha habe ich das von keinem so mitbekommen. Nach längerer Zeit ja...aber 6 Monate sind noch nicht wirklich lange.
Hallo Frau Stressfrei, turnmami hat vollkommen Recht mit ihrem Beitrag. Da das Widerspruchsrecht eingeschrängt ist, mußt du innerhalb einer Frist (ich glaube es waren acht Wochen ) einen Rentenantrag stellen. Dies kann auch die Agentur für Arbeit von dir verlangen.
Alles Gute
Und mit der Agentur für Arbeit hab ich nichts zu tun. Ich habe einen Arbeitsplatz und mein Leben lang noch kein Arbeitslosengeld erhalten.
Nach dem ersten Tag der Krankschreibung bekommt man 78 Wochen Krankengeld, einschließlich der 6 Wochen Lohnfortzahlung. Danach bekommt man ALG I ,anschließend ALG II. Das bezieht sich auf einer Krankheit. Wird man von der KK o. AfA in die EM-Rente gedrückt, kann man, wenn man seiner Meinung nach wieder Arbeitsfähig ist, mehr als 6 Std. täglich arbeiten gehen. Die EM-Rente wird dann gestrichen.
nur was ist, wenn der Arbeitsplatz dann dadurch futsch ist, wenn man in EU Rente geht? Neu einstellen tut einem dann eh keiner mehr. Ich finde das mit dem Reindrücken eines Rentenantrages eine Schweinerei.
Man muss ja erst einmal arbeiten, bevor die EM-Rente gestrichen wird. Also hat man ja einen Arbeitsplatz, ob es der gleiche ist den man inne hatte, bevor man erkrankte ist dahin gestellt.
Ich will aber keinen Rentenantrag stellen! Ich will arbeiten! Ich habe auf keinen Fall das Gefühl, ich könne nicht ins Berufsleben zurück. Ich bin gerade mal 6 Monate krankgeschrieben!
Es geht aber nicht nach deinem Gefühl. Für solche Fälle ist ja auch durchaus eine zeitlich begrenzte Erwerbsminderungsrente möglich.
Vorsicht bei Reha-Anträge: Wenn die Reha nicht erfolgreich War gleicht der Reha Antrag den Antrag für die Erwerbsminderungsrente. (§51 SGB IV)
Der Rehaantrag wurde nicht abgelehnt