Erste Strafanzeige wegen Diebstahl im Wert von 1,25 Euro

16 Antworten

in den meisten fällen wird ein verfahren wegen geringfügigkeit eingestellt und sie belassen es bei einem bußgeld.darauf kannst du dich aber nicht verlassen.es gibt immer richter die ein exempel statuieren wollen und damit zeigen möchten das auch kleine diebstähle große folgen haben können.es hängt auch davon ab ob du vorbestraft warst oder in anderen fällen auffällig wurdest.ich sag mal zu 60% wird die klage fallen gelassen.

Ich finde es ehrlich gesagt erschreckend, dass hier das einige so locker nehmen. Diebstahl ist Diebstahl. Ob du jetzt 2 Millionen klaust oder einen Euro.

Man sollte so geringe Delikte nicht auf die leichte Schulter nehmen; der wirtschaftliche Gesamtschaden geht weit in die Millionen - selbstverständlich p.a..

Und du hast genug gezittert. Du hast was falsch gemacht. Mach es nie wieder und in zwei Wochen redet keiner mehr darüber.

Bei solchen Kleinbeträgen wird von den Staatsanwaltschaften meistens eingestellt.

Liegt aber in deren Ermessen. Könnte auch sein, dass ein Strafbefehl kommt. Und selbst in diesem Fall ist bei Deiner Einkommenslage eine Zahlung in Raten (auf Antrag) möglich.

Wird wohl eingestellt werden. Wenn es nicht eingestellt wird, wirst du Sozialstunden machen müssen. Von einer Studentin erwartet man sowas eigentlich nicht :S

Simpzon  27.05.2010, 21:37

Sozialstunden? Sie ist 22, da steht Jugendstrafrecht gar nicht zur Debatte.

siegerland90  28.05.2010, 02:07
@Simpzon

Wenn sie zahlungsunfähig ist wird sie das machen. Hatte letztens einen ähnlichen Fall in der Nachbarschaft, da wurd eine Mutter über 20 erwischt beim Zigaretten klauen, musste auch ein paar Stunden ableisten.

Die meisten Läden haben eine Pauschale geldstrafe festgelegt für einen Diebstahl; deine oben angegebenen 75 € sind das dann. Die gemeinten 500 € werden aber nicht in Diebstählen von einem so kleinen Wert verhängt. Wortlaut des § 248a StGB „Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.“ Also keine Panik :)

realracing  29.05.2010, 11:48

seit wann haben gesetze rechtschreibfehler (daß?!)

Terra2k  29.05.2010, 20:31
@realracing

ka, habs nur rauskopiert

derbas  02.06.2010, 21:36
@realracing

Also ich seh keinen Fehler. das "daß" steht da völlig korrekt.