"Mangel" nach Schlüsselübergabe?
Hallo,
Wir sind aus unserer alten Wohnung ausgezogen und haben gestern die Schlüssel abgegeben. Wir hatten angeblich 12 Schlüssel bekommen aber hatten nur 9. Das haben wir dem Vermieter so gesagt und er meinte es wäre ok. Wir haben alle unterschrieben.
Nun schreibt er uns heute das ihm wohl noch 3 Schlüssel fehlen und fordert uns auf die Kosten für die Schließanlage zu tragen.
Müssen wir dieser Forderung nachkommen oder muss er das, da wir ja beide unterschrieben haben und er wusste das wir nur 9 Stück haben.
7 Antworten
Beim Einzug habt Ihr für den Erhalt von 12 Schlüsseln unterschrieben, richtig?
Dann hast Du wo geschrieben, dass Ihr irgendwann neue Schlösser erhalten habt und man hat Euch 9 Schlüssel in den Briefkasten geworfen. Übergabe wurde nicht bestätigt.
Nun konntet Ihr nur 9 Schlüssel abgeben und jetzt geht es darum, wie viele Schlüssel Euch tatsächlich in den Briefkasten geworfen wurden.
- Die 12 Schlüssel von den alten Schlössern habt Ihr doch bestimmt nicht weggeworfen, oder? Also gebt sie dem Vermieter zurück und zählt sie ihm vor.
- Dass Ihr nur 9 Schlüssel der neuen Schlösser im Briefkasten hattet, könnt Ihr behaupten. Da der Vermieter keine Empfangsbestätigung von Euch hat, müsste er nun auf andere Art beweisen, dass es mehr als 9 Schlüssel waren, die Euch auf diese komische Weise übergeben wurden. Zum Beispiel durch Kaufbelege oder Lieferscheine des Händlers, wo das neue Schloss gekauft wurde. Wobei auch ein solcher Lieferschein kein wirklicher Beweis wäre, aber zumindest könnte er darin vielleicht schon sehen, dass Ihr weniger als 12 Schlüssel bekommen habt.
- Dass Ihr bei der Rückgabe der Wohnung 9 Schlüssel bestätigt habt, stellt Euch prinzipiell nicht von der "Schuld" frei.
Nochmal zu 2.: Ihr könnt den Vermieter nicht auffordern, die Kaufdokumente für die neuen Schlösser vorzulegen. Aber ein Gericht könnte das, wenn es soweit kommen sollte.
Habt Ihr eine Privathaftpflichtversicherung, in der der Verlust von Schlüsseln der Mietwohnung enthalten ist? Dann meldet die Sache doch der Versicherung. Diese ist auch dafür zuständig, evtl. unrechtmäßige Forderungen abzuwehren.
Es gilt das, was schriftlich fixiert wurde. Wenn es nichts schriftliches gibt, wäre es am Vermieter, zu beweisen, dass er euch mehr Schlüssel überlassen hat, also zurückerhalten.
Der Vermieter behauptet etwas, was er nicht beweisen kann. Ihr behauptet was, was ihr nicht beweisen könnt. Es steht Aussage gegen Aussage. In der Rechtsprechung gilt diesbezüglich, dass hier zu Gunsten des Mieters zu urteilen ist. Ohne Beweis des Vermieters schuldet ihr keine angebl. 12 Schlüssel. Demzufolge weist die Forderung mangels Rechtsgrundlage zurück, bestreitet ausdrücklich 12 Schlüssel erhalten zu haben.
Ich vermute hier, dass sich der Vermieter auf eure Kosten bereichern will. Hat er denn überhaupt eine Rechnung für eine neue Schließanlage vorgelegt? Er kann ja viel behaupten, wenn der Tag lang ist.
Hast du mal andere Mieter im Haus gefragt, ob er bei denen auch Forderungen stellt?
Gab es ein Übergabeprotokoll bei Einzug. Sind dort 12 Schlüssel aufgeführt, und ihr habt nur 9 abgegeben, müsst ihr die Kosten tragen.
Fehlt das Übergabeprotokoll habt ihr mit Eurer Unterschrift bestätigt, dass die Schlüssel die eingefordert würden, nicht vorhanden sind. Hat der Vermieter ein Übergabeprotokoll des Einzuges und dort werden 12 aufgeführt, müsst ihr auch die Kosten tragen.
Ob der VM nachweisen muss, dass die Schlüssel übergeben würden, weiß ich nicht mit Sicherheit, aber Ihr habt ja unterschrieben.
Die Schlüssel, die im Mietvertrag stehen, gelten.
Dann gibt es nichts. Was nicht dokumentiert ist, ist nicht passiert.
Wir haben neue schlösser bekommen mit neuen Schlüsseln. Diese lagen einfach im Briefkasten, mussten für nichts unterschreiben oder sonst was.
I'm Mietverzrag steht nichts auch nicht zu den alten Schlüsseln