Bekomme ich als Azubi Erstausstattung bzw. Hilfe beim Kauf von Möbeln?WICHTIG
Halli Hallo, ich habe eine Frage. Ich wohne jetzt seit September 14 in meiner eigenen kleinen Wohnung. Bekomme Bab, Lehrlingsgeld und Kindergeld. Einige meiner Freunde haben während der Ausbildung Erstausstattung bzw Zuschuss für Möbel bzw Geräte ( Waschmaschine, Kühlschrank...) bekommen. Mir wurde von einer 'freundlichen' Mitarbeiterin des Jobcenters gesagt, dass ich keinen Anspruch darauf habe ( Wieso ziehen Sie denn aus???!! usw...). Jedoch haben eben einige meiner Freunde dies bekommen - und das nicht wenig - . Eine Freundin meiner Mutter arbeitet bei Gericht und sagte, dass mir das auf jeden Fall zusteht und ich im Sozialgesetzbuch nach dem passenden Paragraphen schauen soll ( sehr umfangreich und etwas schwer verständlich..) und einen Brief ans Jobcenter schicken soll. Ihrer Meinung nach versuchen die 'netten' Kollegen dort alles um Geld zu sparen... Wie auch immer... Wer weiß es besser und kann mir einen Rat geben? Vielen Dank im Voraus, ich freue mich über Antworten.
1 Antwort
Nichts darauf geben was dir gesagt wird,sondern einen formlosen Antrag stellen und darauf musst du einen Bescheid erhalten und wenn es nur ein Ablehnungsbescheid ist,gegen den du innerhalb von 4 Wochen nach dem Erhalt einen schriftlichen Widerspruch einlegen kannst !
Selbst wenn du durch deine Ausbildung keinen Anspruch auf ALG - 2 hast,weil du schon in einem eigenen Haushalt lebst,steht dir eine Erstausstattung der Wohnung zu,wenn du diese nicht aus deinem Einkommen oder Vermögen finanzieren kannst.
Es könnte dann nur sein,dass du nicht den vollen Anspruch geltend machen kannst,weil dir etwas von deinem evtl.Überschuss angerechnet würde,nachdem Freibeträge / und Bedarf abgezogen worden.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das werde ich gleich machen und mal sehen, wie lange es dauert bis ich eine Antwort erhalte und was dabei rauskommt. Tausend Dank