Erstattung von Gewerkschaftsbeitrag bei Hartz IV?
Hallo, aus alter Liebe bin ich noch immer mitglied einer Gerwerkschaft und zahle 30 € im Jahr Beitrag. Ich bin gleichzeitig ALG2-Empfänger. Kann ich mir den Beitrag erstatten lassen?
4 Antworten
Kann ich mir den Beitrag erstatten lassen?
Nein! Ist reines Privatvergnügen.
Lediglich wenn du Erwerbseinkommen hast, kannst du ggf. den Beitrag im Rahmen des § 11 b Abs. 1 Nr. 5 SGB II unmittelbar einkommenssenkend geltend machen.
Du scheint zu viel Geld zu haben. Als ALG2-Empfänger hast Du von einer Gewerkschaft nichts mehr zu erwarten. Es ist eher so, dass Gewerkschaften gegen ALG2-Empfänger mauern werden, weil diese für weniger Geld arbeiten würden und eine echte Gefahr für die "Beschäftigungsfähigkeit" von Belegschaften sind.
Eher nicht. Gewerkschaft ist wohl so etwas wie dein "Privatvergnügen". Aber viele Gewerkschaften bieten vergünstigte Beiträge für Arbeitslose/Arbeitsuchende an. Vielleicht kannst du runtergestuft werden?
Danke. Das hilft mir weiter!
die "Runterstufung" auf den Mindestbeitrag von 2,50 EUR/mtl. erfolgte doch bereits beim Fragesteller.
Das Jobcenter wird allerdings diesen Betrag nicht übernehmen und ist vom Regelsatz zu zahlen.
Was genau haben Arbeitslose in einer Gewerkschaft zu suchen?
Das wusste ich tatsächlich nicht. Interessant!
@BiloInCage, es scheint dir wohl nicht bekannt zu sein, dass Gewerkschaften auch Arbeitslosenberatung durchführen.
Darüber hinaus bieten Gewerkschaften Arbeitskreise für Arbeitslose zur Überwindung der psychischen und finanziellen Belastung an.