Erstattung bei Brautkleid, weil Änderung nicht so durchgeführt wurden wie vereinbart?

2 Antworten

es ist ärgerlich, was dir passiert ist, aber du kannst nur über die änderungen dahingehend verhandeln, dass dir da nichts in rechnung gestellt wird; denn offenbar war das ja ein ziemliches gemurkse und das kleid stand zu deiner wunsch-abholung nicht ordentlich zur verfügung. über den kauf selbst kannst du nicht verhandeln, du hast einen ganz normalen kaufvertrag abgeschlossen. umtausch oder rückgabe gegen gutschrift kannst du nur durchführen, wenn du im kaufgespräch vorher danach fragst und man es dir zusagt. das ist wie bei karstadt, wo du fragst, ob du den pullover umtauschen kannst. verpflichtet ist der verkäufer aber nicht, sich in diese richtung zu begeben. ich habe selbst mal in einem brautgeschäft gearbeitet und kenne das problem - von beiden seiten. bräute, die vom kauf zurücktreten wollten, weil sie noch woanders ein anderes kleid gefunden hatten oder die vom partner verlassen wurden, mussten den vollen KP bezahlen. anwälte, die sie ins feld führten, haben alle verloren. es ist eben ganz normales vertragsrecht.

die "änderung" würde ich allerdings komplett beanstanden bzw. nicht zahlen. ob du darüber hinaus noch ein trostpflaster (z.b. fahrtkosten) von dem laden erhälst, bleibt abzuwarten. einen anspruch hast du nicht. aber du kannst ja mal hingehen und mit einer schlechten bewertung drohen! falls die eine homepage haben, dort, oder im bekanntenkreis. meine erfahrung ist, dass die dann schnell reagieren, denn ein brautkleid ist ein "einmal"-geschäft, das kann man nicht dauernd anziehen oder verleihen. der markt ist da sehr sensibel und die geschäfte versuchen, die kundschaft nicht zu vergraulen. der markt ist eng und wenn keiner wiederkommt, kann man mit den kleidern nichts weiter anfangen; im winter braucht man die nicht mehr und einen schlussverkauf gibt´s auch nicht.

also, so würde ich das probieren. aber das ist alles auf kulanzbasis, einen rechtlichen anspruch hast du nur bei der vermurksten und nicht termingerechten änderung.

von diesen problemen abgesehen, kannst du versuchen, das kleid bei ebay zu verkaufen; viel glück!

am besten wäre es natürlich, das Kleid generell zurück zu geben, da du aber schon darin geheiratet hast, kann ich verstehen, wenn du es behalten willst.

Du hast ein recht auf ein passendes Kleid, denn dafür hast du ja bezahlt, sie sollen es wieder nähen und diesmal richtig. Du kannst ihnen auch mit einem Anwalt drohen, das Recht steht hierbei ganz auf deiner Seite!!

baghera  07.06.2013, 21:25

kommentar für theoretka: tut es nicht, lies dir mal das vertragsrecht durch!

sonnnenschein86 
Beitragsersteller
 07.06.2013, 16:06

Mir wäre eine Erstattung lieber. Brauch es ja nicht repariert da ich ja schon darin geheiratet habe :-) Hatte Sorge und Rennerei und möchte dafür gerne entschädigt werden. Wie sieht da das Recht aus?