Kann mich mein Nachbar anzeigen weil ich manchmal Nackt durch meine Wohnung gehe?

20 Antworten

Was spannen die Nachbarn in deine Wohnung hinein? Das ist Verletzung des persönlichen Lebensbereichs.

Aber um des Friedens willens würde ich Gardinen anbringen.

Erregung öffentlichen Ärgernisses wäre es übrigens nur dann, wenn du nackt durch den Garten oder auf der Straße rumlaufen würdest.

Exhibitionismus wäre es, wenn du dich dann, wenn die Nachbarn rüberschauen nackt ins Fenster stellen würdest und auf dich aufmerksam machen würdest.

Aber offensichtlich ist es ja so, dass umgekehrt die Nachbarfamilie am Fenster lauert um was zu sehen. Da gibt es offensichtlich sowohl bei den Eltern als auch bei den Kindern dieser Familie ein Erziehungsdefizit.

SaschaL1980  15.07.2017, 17:18

Erregung öffentlichen Ärgernisses wäre es übrigens nur dann, wenn du nackt durch den Garten oder auf der Straße rumlaufen würdest.

Selbst dann wäre es keine Erregung öffentlichen Ärgernisses. Denn dafür bräuchte es auch noch eine sexuelle Handlung. Reine Nacktheit ist keine Erregung öffentlichen Ärgernisses.

softie1962  15.07.2017, 17:24
@SaschaL1980

Das hängt ein wenig vom Richter ab. Was eine sexuelle Handlung ist, ist nicht eideutig definiert.

Der § 184h StGB sagt

Zitat:

Im Sinne dieses Gesetzes sind

1. sexuelle Handlungen
nur solche, die im Hinblick auf das jeweils geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit sind,
2. sexuelle Handlungen vor einer anderen Person
nur solche, die vor einer anderen Person vorgenommen werden, die den Vorgang wahrnimmt.

Wenn also der Nachbar oder die Kinder darlegen könnten dadurch erregt zu werden, könnte das schon als sexuelle Handlung ausgelegt werden. Ich weiß, ist recht weit hergeholt, aber es hat schon so Fälle gegeben.

NackterGerd  16.07.2017, 11:29

Falsch

Erregung öffentlichen Ärgernisses wäre es auch  dann nicht , wenn du nackt durch den Garten oder auf der Straße rumlaufen würdest.

Höchstens  eine Ordnungswidrigkeit nach dem Gummiparagraphen 118 OWG

verreisterNutzer  15.07.2017, 21:57

Lass dich nicht verunsichern .Der Nachbar kann dir gar nix wenn es so ist wie du es schilderst !

So weit ich weiß, kann einem das Nacktsein in der eigenen Wohnung keiner verbieten. Erregung öffentlichen Ärgernisses tritt erst dann ein, wenn man sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit begeht (§183a StGB), also etwa Sex auf dem Balkon.

Außerdem ist es für mich nicht nachvollziehbar, warum für kleine Kinder im Alter von 8 und 10 und der Anblick nackter Menschen eine Zumutung sein soll. Schließlich wurden alle Menschen nackt geboren. Niemand sollte sich wegen seines Körpers schämen müssen.

Damit der Streit mit den Nachbarn nicht eskaliert, würde ich mir Rechtsbeistand holen ( Rechtsschutzversicherung ). Eine andere Möglichkeit wäre das Eingehen eines Kompromisses: 

Nachts, wenn die Einsicht in die Wohnung durch Beleuchtung besonders einfach ist, gäbe es die Möglichkeit, einen leichten Morgenumhang beim Gang zur Toilette überzuwerfen.

Nein kann er nicht ,unverletzlichkeit der Wohnung ,

jedoch im einsehbaren Garten könnte er es, ob es strafbar ist wäre hier zu prüfen .

Auch kann er es anzeigen ,aber da es keine Straftat ist würde das mir der Anzeige sofort eingestellt, GGF muss er halt wegsehen ,anderen in die Wohnung schauen ist auch nicht die feine Art.

Da brauchst du dir weder Gedanken zu machen, noch deine Gewohnheit zu ändern, In deiner Wohnung kannst du nackt laufen so oft es dir beliebt. Das kann dir niemand verwehren. Der § Erregung öffentlichen Ärgernisses greift hier nicht, weil dieser Tatbestand nicht vorliegt. Eine Anzeige, selbst wenn der Nachbar sie machen würde, hätte keinen Erfolg, sondern ganz im Gegenteil: Der Nachbar würde sich damit lächerlich machen.

Auch das Argument, dass er Kinder hätte, ist bedeutungslos, denn warum sollten Kinder keinen nackten Menschen sehen dürfen? Dann dürften auch keine Familien mit Kindern FKK-Urlaub machen.

Du kannst deinem Nachbarn antworten, dass er seine Beobachtungen einstellen soll, sonst droht ihm eine Anzeige wegen "Heimlichen Gaffens". (Was natürlich genauso Unsinn wäre, aber schreiben würde ich das). Weiterhin kannst du ihm mitteilen, dass du in deiner Wohnung nicht gedenkst, deine Gewohnheiten zu ändern. Wenn es ihm nicht gefällt, dann soll er weggucken oder seine Vorhänge zuziehen. Das Recht ist in jedem Fall auf deiner Seite.

KhamzatWas46  16.07.2017, 19:05

nein

Bei den Nachbarn würde ich mir um die juristischen Konsequenzen nicht wirklich sorgen machen. Zum einen schreiben sie:

Erregung öffentlichen Ärgernisses (§183 StGB) mehr zu erzeugen!

Da reicht schon ein Blick ins StGB um zu sehen, die sprechen von § 183a StGB. Der § 183a StGB wäre jedoch tatbestandlich abwegig.

Bei dem § 183 StGB exhibitionistische Handlungen würde schon eher passen, denn das geht auch wenn es nicht in der Öffentlichkeit stattfindet.

Nur da ist ebenfalls so viel problematisch. Denn es müsste eine sexuelle Motivation vorliegen, das ist ganz sicher nicht der Fall bei dem Gang auf die Toilette. Abgesehen davon muss Vorsatz bestehen usw.

Da würde ich mir strafrechtlich keine Gedanken machen.