Haftet eine GmbH nur mit 25.000 Euro?
6 Antworten
Das kann man so nicht sagen.
Das Eigenkapital von 25 000 € ist nach der Ersteintragung der GmbH nur noch ein Bilanzposten auf der rechten Seite der Bilanz. Die entsprechenden Vermögenswerte sind auf der linken Seite unter Anlagevermögen und Umlaufvermögen aufgeführt. Die GmbH haftet mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen. Falls bei Gründung nur 12 500 € eingezahlt wurden (Mindesteinzahlung bei Bargründung), könnte ein Insolvenzverwalter noch die ausstehenden Einlagen einfordern und zur Masse ziehen.
Sie haftet mit allem was ihr zur Verfügung steht. Ist ein Teil des Kapitals aufgebraucht, dann nur noch mit dem Rest. So der Grundsatz.
Natürlich kann sich die Haftungssumme daraus erhöhen, dass Gewinn erwirtschaftet wurde. Aber auch Gesellschafter-Darlehen können womöglich zwangsweise für eine Haftung verwendet werden. Oder wurden die zum falschen Zeitpunkt zurück gezahlt, dann kann die Haftung tatsächlich auf den Gesellschafter durchgreifen - aber nur bis zu der Höhe.
Was problematisch ist, dass war früher eine gängige Praxis der Gerichte. War eine GmbH aufgrund ihres Geschäftszweckes zu gering mit Kapital ausgestattet, dann traf die Gesellschafter die Pflicht zur Aufstockung. Wie aber soll das in Zeiten der UG als Sonderform der GmbH noch aufrecht erhalten werden. Leider ist mir aber auch keine Rechtsprechung zu dem Themenkreis bekannt.
Ein paar weitere Hinweise von mir, findest Du als Kommentierung zur Antwort von RamseyBolton.
Eine GmbH haftet mit ihrem gesamten Betriebsvermögen. Das sind die 25.000 Euro Mindest- Eigenkapital, plus dem, was die GmbH besitzt: Firmengebäude, Maschinen, Bargeld, Geld auf Firmenkonten usw.
Man kann auch wirklich kleinkarriert sein. Gut, dann bin ich es auch: PLUS bedeutet im allgemeinen, dass etwas addiert wird. Also z.B. 25.000 plus 10.000 Euro erwirtschafteter Gewinn. Auf dem Barkonto wären dann 35.000 Euro. Und damit haftet wie Du selber sagst, die GmbH vollumfänglich (sofern nicht Passiva dagegenstehen).
Mein Fehler liegt weniger in dem Wort "plus", als in dem Wort "besitzen". Ich hätte besser "Eigentum" schreiben sollen. Wenn man nur über Besitz spricht, muss man natürlich auch die andere Seite der Bilanz erwähnen.
Doch wenn man ganz kleinkarriert und spitzfindig sein will, war meine Formulierung auch nicht so falsch, denn natürlich haftet sie auch mit dem auf Darlehen gekauften Betriebsvermögen. Zwar nicht gegenüber Dritten, aber gegenüber den jeweiligen Darlehensgebern und Gläubigern mit Eigentumsvorbehalt.
Mit Feinheiten wird es unangemessen: Exakt. Wollte der Fragesteller eine Analyse in allen Feinheiten, dann hätte er sich nicht an ein Laienforum gewendet, sondern einen Wirtschaftsanwalt gefragt, oder sich ein Volkswirtschaftsbuch gekauft. Deine Richtigstellung und meine Gegenantwort haben jetzt schon fast die 10-fache Länge dessen, was ich ursprünglich als kurze Antwort gegeben habe. Das ist wirklich unangemessen.
Nein, die GmbH haftet mit ihrem gesamten Geschäftsvermögen. Die einzelnen Gesellschafter haften maximal mit seinem Anteil am Stammkapital.
Nein mit mindestens 25k es kann auch deutlich mehr werden
Schon das 'plus dem' hätte Dich beim Schreiben stutzig machen müssen. Das Stammkapital wird ja irgendwie verwendet und sei es, dass es auf dem Bankkonto liegt. Wenn also eine GmbH 25.000 Stammkapital hat, dann kann sie nicht ihr Stammkapital und das Geld auf dem Konto zur Haftung verwenden. Dann wären es 50.000 Euro. Das wäre ja eine Verdopplung.
Wird Betriebsvermögen auf Rechnung gekauft oder durch Darlehen finanziert, dann muss überhaupt erst einmal geprüft werden, ob das Vermögen zur Haftung verwendet werden kann. Vielleicht gehört es zwar wirtschaftlich der GmbH, ist aber entweder unter eigentumsvorbehalt geliefert oder als Sicherung übereignet.
Sie haftet nur mit dem Eigenkapital ist damit richtig. Stammkapital zzgl. weiterer Einlagen zzgl. aufgelaufener Gewinn abzügl. Verlusten.
Die Darstellung nur in aller Kürze, mit Feinheiten wird es unangemessen.