Hochstufung nach Wildunfall

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Da der Wildschaden über die Teilkaskoversicherung abgewickelt wird,ist nicht mit einer Hochstufung zu rechnen.

lenzing42  22.11.2011, 12:05

Danke für den Stern.

Wenn du im Besitz einer Teilkasko bist, dann reguliert diese den Wildschaden ohne Hochstufung! Beachte bitte: solltest du bei dem Unfall z.B Öl auf der Strasse verloren haben, oder dein Fahrzeug hat Leitplanken beschädigt, dann hast du jemand anderen geschädigt( den Landkreis)- die Schäden würden über deine KFZ- Haftpflicht-Versicherung reguliert werden, was in dem Fall eine Hochstufung zum nächsten 01.01 in der Haftpflicht zur Folge hätte! In diesem Fall kannst du dir von deiner Gesellschaft ausrechnen lassen, ob es sich lohnt, das du den Haftpflichtschaden zurückkaufst, damit dein SFR nicht belastet wird!

albossum  18.10.2011, 13:32

Ich denke, nicht, dass bei folgendem Öl auf der Fahrbahn oder einer beschädigten Leitplanke dann die Haftpflicht einspringt, denn das sind ja direkte Folgeschäden des Wildunfalls und somit diesem zuzurechnen. Das sollte dann auch die Teilkasko als Folgeschaden ohne Hochstufung übernehmen.

django09  18.10.2011, 15:35
@albossum

Muss ich dich korrigieren- wenn bei Ölverlust die Feuerwehr zum Saubermachen gerufen wird, wird deren Rechnung über die Haftpflicht reguliert ebenso die Leitplanke. Die Teilkasko deckt als Sachversicherung Schäden durch Feuer, Sturm Diebstahl und Wildunfälle am versicherten Fahrzeug ab ( uvm)- die Ölpfütze auf der Strasse schädigt jemand Drittes und fällt somit unter die KH-Regulierung!

Normal ein, denn ein Wildschaden fällt der Regulierung wegen in den Bereich der Teilkasko und ist somit ein sog. Baustein der Kfz.-Haftpflichtverischerung. hat aber mit dieser selbst nicht zu tun. Also ist eine Hochstufung nicht zlässig.

django09  17.10.2011, 17:00

@jockl-ich muss mal meckern: hast es zwar richtig geschrieben, dass keine Hochstufung ensteht, jedoch ist die Teilkasko nicht Bestandteil der KFZ-Haftpflicht, sie ist ein rechtlich selbständiger Vertrag, der auch einzeln gekündigt werden kann.Sorry, konnte ich mir nicht verkneifen! LG trotzdem! ;-)

mike8819  19.10.2011, 03:34
@django09

@django09: So is et, absolut richtig! :)

Es kommt drauf an ob dir eine Schuld nachgewiesen werden kann. Wenn du Fehler gemacht hast, sollest du den Schaden lieber selber bezahlen.

SgtMiller  18.10.2011, 12:37

@Funmichi,

Du machst Deinem Namen alle Ehre, oder sollte Deine Antwort doch nicht als Witz gedacht sein ?

Dann schreib lieber nichts dazu.

wolfgang001  17.10.2011, 12:42

Und wenn dem Wildtier die Schuld nachgewiesen werden könnte, wer haftet dann? Die Versicherung des Tieres? Gibt es nicht! Dem Besitzer des Waldes kann man natürlich auch keine Schuld wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht zuweisen. Und deshalb ist diese Aussage hier leider falsch.

Der Fahrer (Halter) des Pkw ist in diesen Fällen immer der Schuldige. Und deshalb sollte er eine Teilkasko-Versicherung abgeschlossen haben, die bei Wildunfällen den Schaden begleicht.

Wildunfall wird nicht von der Haftpflicht-Versicherung übernommen. Es gab ja keinen Schaden an einem anderen Fahrzeug.

Du solltest Deine Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung informieren. Sie bezahlt in dem Fall Deinen Schaden. Bei der Teilasko-Versicherung gibt es keine Schadenfreiheits-Klassen. Du kannst also weder rauf noch runter gestuft werden, sondern bezahlst immer den gleichen Beitrag.