Verfahrenskosten der Zulassungsbehörde tragen: Wer hat den Fehler gemacht?
Hallo zusammen,
zwischen den Jahren habe ich versucht die Kfz-Versicherung zu wechseln - bestehende gekündigt, bei der neuen einen Vertrag abgeschlossen. Da ich die Kündigungsfrist nicht eingehalten habe, blieb ich bei meiner bestehenden Kfz-Versicherung und widerruf meine neue Kfz-Versicherung.
Kürzlich erhielt ich ein Schreiben der Zulassungsbehörde meiner Stadt, das mein Kfz nicht versichert wäre, aufgrund der Rückmeldung der neuen Versicherung (welche ich widerrufen habe). Entsprechend wurde die Fortbewegung des Kfz untersagt. Nach Abstimmung mit meiner aktuellen Versicherung bestand jedoch lückenlos eine Versicherung. Annahme war, dass die neue Versicherung bereits eine neue Versicherungsbestätigung (VBÜ) an die Zulassungsbehörde gesendet hatte und dieser nach meinem Widerruf als gekündigt deklarierte. Mit meiner aktuellen Versicherung war abgestimmt, dass diese eine zweite VBÜ übermittelt. Darüber hinaus setze ich ein Schreiben an die Behörde auf, in welcher ich dies klarstellen wollte.
Die Zulassungsbehörde hat diese erhalten und bestätigt. Diese hat mir jedoch die entstandenen Verfahrenskosten zugewiesen und gefordert, diese zu begleichen.
Wie sehr Ihr das? Aus meiner Sicht ist kein Verfahren entstanden, da ein Versicherungsschutz zum Kfz bestand und weiterhin besteht. Dies ist durch meine bestehende Versicherung nachweisbar. Ausschlaggebend wäre jedoch für mich die Frage, ob ich selbst in irgendeiner Form hätte aktiv werden müssen? Hätte ich nach dem Widerruf auf meine aktuelle Versicherung zugehen müssen bzgl. Übermittlung einer weiteren VBÜ oder ist das Ganze Angelegenheit der Versicherungen? Hier müsste es doch entsprechende Prozesse geben?
Würde mich sehr über Eure Antworten freuen, da ich mir hierbei unsicher bin.
Achilles
7 Antworten
Du hast dieses Verfahren, durch deine nicht ordnungsgemäße Kündigung verursacht und musst es folglich auch bezahlen.
Da wirst du nicht umhin kommen.
zwischen den Jahren habe ich versucht die Kfz-Versicherung zu wechseln - bestehende gekündigt, bei der neuen einen Vertrag abgeschlossen.
Welcher Zeitraum ist hier denn gemeint.
Außerdem, aus welchem Grund wurde die Versicherung gekündigt? Wegen Beitragserhöhung des alten Versicherer?
Sorry - aber der Begriff zwischen den Jahren versteht man normalerweise zwischen Weihnachten und Silvester.
Wann hast du denn die Beitragserhöhung erhalten?
Wann hast du die Kündigung weg geschickt?
Wann wurde dir denn mitgeteilt, dass die Kündigung nicht angenommen wurde?
Wann hast du der neuen Versicherung mitgeteilt, dass deine Kündigung nicht angenommen wurde?
Wie hast du denn gekündigt, mit oder ohne Unterschrift, per Post, Fax oder Email?
Bitte jeweils das genaue Datum angeben.
Hey Achilles,
den Fehler hast eindeutig du ausgelöst mit der Nichteinhaltung der Kündigungsfrist von 1 Monat zum Vertragsablauf!
Dein Pech war, dass der neue Versicherer schneller die eVBÜ der Zulassungsstelle übersendet hat, als dein Widerruf bei deiner "neuen" war :-(
Dadurch wurde automatisch die Deckung der alten Versicherung bei deiner Zulassungsstelle gelöscht.
Jetzt kannst du mit deinem "alten" Versicherer streiten, wer jetzt wohl den nächsten Fehler gemacht hat: hast du einfach versäumt, deinem alten Versicherer mitzuteilen, dass du den neuen Vertrag widerrufen hast (woher sonst soll der alte Versicherer dies wissen) und damit auch die eVBÜ widerrufen wurde...
... oder hast du gehofft, der alte Versicherer wird's schon richten???
Du kannst ja auf Kulanzentschädigung deines alten Versicherers hoffen...
Gruß und viel Glück wünscht dir siola55
Die Frist zur Kündigung der KFZ Versicherung endet mit dem 30.11.
In Deinem Fall wurde ein Verwaltungsverfahren in Gang gesetzt da die Versicherung der Zulassungsbehörde eine neue Versicherungsbestätigung zugesandt hat. Diese wurde durch Deinen Widerruf bei der neuen Versicherung zurückgezogen. Dadurch entstand der Verdacht der Behörde das Dein Fahrzeug nicht Pflichtversichert ist. Demzufolge wurde von der Zulassungsbehörde die Ordnungsbehörde beauftragt das Fahrzeug zu entstempeln. Dir wurde schriftlich mitgeteilt das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum zu bewegen. Damit ist ein Verwaltungsverfahren eröffnet wurden welches Kosten verursacht hat die nun von Dir zu tragen sind.
... es ist aber nicht mein Job als Halter, den Damen und Herren der Zulassungsstelle Nachhilfe zu geben.
Die bisherige Versicherung hat ihre Bestätigung (eVBN) bis heute nicht widerrrufen, somit besteht natürlich Versicherungsschutz wie bisher.
falsch! Mit Abgabe der neuen Versicherungsbestätigung erlischt die. Es bedarf keinen Wiederruf der alten Versicherung
da diese durch dich gekündigt wurde
Blödsinn. Mit Übermittllung der neuen Versicherung endet auch die Versicherungsbestätigung des Altvertrages zum Vertragsende. Dass der Altvertrag dann doch bestehen bleibt, kann der neue Versicherer und die Zulassungsstelle nicht wissen. Es bedarf keines Widerrufs einer Versicherungsbestätigung, sondern einer neuen Versicherungsbestätigung mit Beginn Versicherungsende Altvertrag.
aha. Ein Experte
... und warum erlischt die nur in deinem Bezirk und hier bei uns nicht, wie ich jeden Januar/Februar einige Male erleben darf?
... wo steht das und warum ist das alles bei uns anders und warum muß ich denn überhaupt noch kündigen, wenn ich mit so einer banalen Vorgehensweise auch wechseln kann?
Und was bitte hat eine Zulassungsstelle mit meinem Vertrag am Hut?
Pflichtversicherungsgesetz. Fahrzeugzulassungsverordnung. Einfach mal durchlesen.
Sollte man aber bereits kennen, wenn man z.B. Autos versichern will.
Eine sachliche Darstellung meiner Beschreibung. Frage wäre jedoch, wer die Kosten letztendlich trägt.
Du
... das Zeugs ist klar und einfach.
Die alte Versicherung hat den Vertrag bestätigt und bis heute nicht gegenüber der Zulassungsstelle widerrufen.
Die Zulassungsstelle darf, wenn denn Versicherungsschutz besteht, die eVBÜ der neuen Versicherung nicht annehmen und trägt somit auch etwaige Kosten für ihr Fehlverhalten.
An den Aspekt habe ich noch gar nicht gedacht. Sind Sie in den Themen bewandert?
Anscheinend wird in der Datenbank der Zulassungsbehörde diese Information einfach überschrieben? Ich habe nochmals meine alte Versicherung gesprochen und diese überprüfen die Übernahme der Kosten, falls diese dies verschuldet haben sollen. Mal schauen, was daraus wird.
Nein, er ist da leider nicht bewandert. Er meint es aber.
... Lachnummer? Du solltest Deinem Ausbilder einige hinter die Ohren hauen, wenn er anderes vermittelt!
Hier ist de Dezember gemeint. Gekündigt wurde aufgrund Beitragserhöhung.