Ermittlungsverfahren wegen Verletzung des Briefgeheimnisses (Zeuge)?
Hallo,
Ich habe gerade eben ein Brief von der Polizei bekommen, indem steht das ich als Zeuge wegen Verletzung des Briefgeheimnisses gerufen werde.
Ich hab aber keine Ahnung um was es geht? Muss ich dann überhaupt erscheinen? Ich werde ja nur als Zeuge gerufen und nicht als Verdächtiger.
Schonmal Danke im voraus.
4 Antworten
Irgendjemand hat irgendwann mal unbefugt einen Brief geöffnet, der nicht für ihn bestimmt war. Von dir erhofft man sich nun, dass du etwas dazu sagen kannst.
Als Zeuge brauchst du bei der Polizei nicht zu erscheinen (vorher telefonisch absagen wäre höflich), es sei denn, der Ladung liegt eine Anordnung der Staatsanwaltschaft zugrunde. Dann ist Erscheinen Pflicht und eine Fernbleiben kann Kosten, Haft und Zwangsvorführung zur Folge haben. Du solltest daher sicherstellen, dass nicht ein solcher Hinweis in der Ladung enthalten ist.
wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt
Und genau das habe ich geschrieben.
"Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft" werden durch Landesverordnungen festgelegt. Für Hamburg z.B. gilt: Es sind u.a. Polizisten (jedoch nicht alle), aber auch andere wie Zolldienst, Forstdienst etc.
Der zitierte Text sagt genau das, was in der Antwort geschrieben wurde: "...wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt"
EXAKT DAS sagt aber der Antworter AUCH!
Irgendjemand muss dir etwas erzählt haben,was du nicht hättest wissen sollen, was in einem Brief stand.
Du musst vor Gericht erscheinen.
Genaueres hier: https://www.justizportal.niedersachsen.de/service/ratgeber_gerichtliche_verfahren/rechte-und-pflichten-des-zeugen-vor-gericht-56779.html
Die Aussage bei der Polizei kannst du verweigern, aber solltest du vors Gericht geladen werden, musst du dort erscheinen.
Du musst vor Gericht erscheinen.
Lesen bildet. Hier geht es nicht darum, als Zeuge vor Gericht zu erscheinen.
Das selbe könnte ich dir sagen...
Ich weiß, das neue Kommentarsystem mag verwirrend sein, aber genau deshalb sollte man sich vorher alle durchlesen...
Ich hab ja keine Gerichtseinladung bekommen sonder muss nur eine Aussage bei dem Polizeiposten meiner Stadt leisten.
Es gibt zwar, wie hier schon richtig geschrieben wurde, keine Pflicht, der polizeilichen Ladung im Strafverfahren zu folgen, es sei denn, dass dieser Ladung eine staatsanwaltschaftliche Weisung zugrunde liegt.
Du solltest aber überlegen, ob es sinnvoll ist, der Ladung nicht folgen zu wollen. Irgendwann kommst vielleicht auch du in die Lage, Opfer einer Straftat zu sein und alle Zeugen denken so wie du...
Ja, du mußt erscheinen und man wird dir dann sagen, worum es geht. als Beschuldigter müßtest einer polizeilichen Vorladung nicht folgen, als Zeuge schon.
Inwzischen hat sich die Rechtslage geändert, Zeugen müssen polizeilichen Vorladungen Folge leisten - und das ist auch richtig so.
Nach der damit jetzt geltenden Gesetzeslage ist ein Zeuge nicht nur verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten, sondern dort auch eine Aussage zur Sache zu machen. § 163 Abs. 3 StPO lautet nun:
„(3) Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung vor Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt (…).“
„Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft“ sind die Polizei. Damit sind auch die Lager klar. https://www.anwalt.de/rechtstipps/neue-rechtslage-zeugen-muessen-ab-sofort-zur-aussage-bei-der-polizei-erscheinen-und-aussagen_069447.html