Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags vergessen?

1 Antwort

Ich nehme an, dass es sich um ein Erststudium handelt. Daher wurden die Studienkosten mit dem Bescheid für 2015 lediglich als Sonderausgaben berücksichtigt, welche nicht zu einem vortragsfähigen Verlust führen. Daher ist der Bescheid wahrscheinlich rechtskonform.

Es sollte sich in den Erläuterungen allerdings ein Hinweis befinden, dass der Bescheid gemäß § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO hinsichtlich der Abzugsfähigkeit der Kosten für eine Erstausbildung/Erststudium als Werbungskosten vorläufig ergangen ist. Dieser Vorläufigkeitsvermerk bedeutet, dass derzeit ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig ist, welches die Verfassungsmäßigkeit der steuerliche Ungleichbehandlung von Kosten für eine Erstausbildung (nur Sonderausgaben) und einer Weiterbildung (Werbungskosten) überprüft. Sollte das Urteil positiv ergehen, wird der Bescheid für 2015 automatisch angepasst.

Auch wenn also für das Jahr 2015 kein Verlust festgestellt wurde, kann dieser durch ein positives Urteil noch festgestellt werden. Eigentlich hättest du beide Kreuze bei der Einkommensteuererklärung 2015 (Einkommensteuererklärung und Antrag auf Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrages) setzen müssen. Diese Unkenntnis sollte m.E. nach aber nicht zu Lasten des Steuerpflichtigen ausgelegt werden, schließlich wurden negative Einkünfte erklärt.

Eine Frage bliebe noch offen, was ist mit dem Jahr 2016? Verluste müssen immer zunächst in das Folgejahr vorgetragen werden.

hemanthr16 
Beitragsersteller
 14.03.2018, 15:52

Vielen dank für ausführliche Antwort. Es handelt sich hier um zweite Ausbildung d.h. meinen Masterstudiengang.

Ich habe von 2013 bis 2016 studiert. Für die Jahre 2013, 2014 und 2016 habe ich die Erklärung mit Steuerberater gemacht. Aber für 2015 habe ich direkt beim Finanzamt gemacht. Da hat mich keine hingewiesen, dass ich Erklärung der Feststellung von Verlustvortrag ankreuzen müssen.

im 2013 - - Verlust (mit Erklärung der Feststellung von Verlustvortrag angekreuzt)

im 2014 - - Verlust(mit Erklärung der Feststellung von Verlustvortrag angekreuzt)

im 2015 - - Verlust (ohne Erklärung der Feststellung von Verlustvortrag angekreuzt)

im 2016 - + weil ich hier als Werkstudent gearbeitet habe

im 2016 konnte es kein Studiumkosten (Verlust) von 2015 zurücktzurechnen.

Deswegen habe ich diese Frage gestellt, gibt es irgendeine Möglichkeit mit dem Finanzamt anzufragen?

Danke