Interessiert sich das Jobcenter für eine einmalige Bareinzahlung um eine Rechnung bezahlen zu können?

3 Antworten

Na, es geht die schon etwas an. Wenn du 100,- in bar einzahlst zur Überweisung z.B. dann für deine eigene Buchhaltung vermerken " Geschenk von Tante Clara" oder ähnlich. Da gibts ja viele Möglichkeiten. 

Leider gibt es nämlich die sogenannten " netten Nachbarn." Eine Bekannte, die ALGII bekommt hat eine solche. Die greift schon mal zum Hörer ihres Telefons und meldet dem Jobcenter, wenn Claudia unserer Mutter ( die wohnt im gleichen Haus) beim putzen hilft.

Damit weil ich dir nahelegen, dass das Jobcenter sofern das einen Verdacht hat oder einfach nur skeptisch ist, weil sie dir irgendwas ablehnen wollen, deine Auszüge zur Überprüfung verlangt. Das kann dann problematisch werden, wenn dauernd oder öfter Bareinzahlungen getätigt wurden, noch schlimmer, Überweisungen von einem anderen Konto. Also ein Konto für das Jobcenter immer separat führen. Ansonsten bist du in der Beweispflicht und die Leistungen gibts erstmal nicht. 

Für solche Fälle  -   oder auch 'Ebay-Aktionen  -  dann ein separates Konto z. B. bei Fidor- oder Consors-Bank, die sind nicht der Schufa gemeldet, im Falle eines Falles aber auch von Behörden überprüfbar.

herzilein35 
Beitragsersteller
 04.12.2016, 13:52

Mit seinem Hartz4 Geld kann man machen was man will

wolfinando62  04.12.2016, 14:08
@herzilein35

Natürlich kann man das. Allerdings kann das Jobcenter deine Kontoauszüge einsehen wollen und wird dich dann befragen über solche Einzahlungen, woher das Geld kommt. ALGII ( nicht Hartz4 Geld) bekommen nämlich nur Bedürftige und wenn sich herausstellt, dass du noch weiter Ersparnisse hast oder andere Geldquellen, steht dir dieses Geld nicht zu.

Natürlich kannst Du auch als Leistungsempfänger erspartes Geld auf Dein Konto einzahlen, um damit eine Rechnung zu überweisen.

Du müsstest allerdings bei einer eventuellen Nachfrage durch das Amt auch die Herkunft des Ersparten erklären können.

Deine Antworten werden dann mit Deinen früher gemachten Angaben zu Einkünften und Vermögen abgeglichen und dann wird sich herausstellen, dass Deine Angaben richtig sind.

Beste Grüße 

Dipl.-Päd. York Füssel, 

Wirtschafts- und Vermögensberatung seit 1983 

150 Euro Geldgeschenke sind im Jahr anrechnungsfrei.

herzilein35 
Beitragsersteller
 04.12.2016, 16:09

Hier sagt keiner was von Geschenk. Das ist mein erspartes Hartz4

Laury95  04.12.2016, 16:13
@herzilein35

Also dein Vermögen. Wenn du das beim Antrag korrekt angegeben hast, dann wird es das JC auch nicht interessieren.