Interessiert sich das Jobcenter für eine einmalige Bareinzahlung um eine Rechnung bezahlen zu können?
Bekomme noch Hartz4 und spare jeden Monat was davon wenn ich kann. Hatte eine Rechnung von 69 Euro bekommen und musste dies bezahlen. So hatte ich 100 Euro erspartes aufs Konto eingezahlt. Interessiert sich das Jobcenter überhaupt für sowas oder ist daa meine Sache? Meine qas ich mit meinem Geld mache geht die ja nichts an.
3 Antworten
Na, es geht die schon etwas an. Wenn du 100,- in bar einzahlst zur Überweisung z.B. dann für deine eigene Buchhaltung vermerken " Geschenk von Tante Clara" oder ähnlich. Da gibts ja viele Möglichkeiten.
Leider gibt es nämlich die sogenannten " netten Nachbarn." Eine Bekannte, die ALGII bekommt hat eine solche. Die greift schon mal zum Hörer ihres Telefons und meldet dem Jobcenter, wenn Claudia unserer Mutter ( die wohnt im gleichen Haus) beim putzen hilft.
Damit weil ich dir nahelegen, dass das Jobcenter sofern das einen Verdacht hat oder einfach nur skeptisch ist, weil sie dir irgendwas ablehnen wollen, deine Auszüge zur Überprüfung verlangt. Das kann dann problematisch werden, wenn dauernd oder öfter Bareinzahlungen getätigt wurden, noch schlimmer, Überweisungen von einem anderen Konto. Also ein Konto für das Jobcenter immer separat führen. Ansonsten bist du in der Beweispflicht und die Leistungen gibts erstmal nicht.
Für solche Fälle - oder auch 'Ebay-Aktionen - dann ein separates Konto z. B. bei Fidor- oder Consors-Bank, die sind nicht der Schufa gemeldet, im Falle eines Falles aber auch von Behörden überprüfbar.
Natürlich kann man das. Allerdings kann das Jobcenter deine Kontoauszüge einsehen wollen und wird dich dann befragen über solche Einzahlungen, woher das Geld kommt. ALGII ( nicht Hartz4 Geld) bekommen nämlich nur Bedürftige und wenn sich herausstellt, dass du noch weiter Ersparnisse hast oder andere Geldquellen, steht dir dieses Geld nicht zu.
Natürlich kannst Du auch als Leistungsempfänger erspartes Geld auf Dein Konto einzahlen, um damit eine Rechnung zu überweisen.
Du müsstest allerdings bei einer eventuellen Nachfrage durch das Amt auch die Herkunft des Ersparten erklären können.
Deine Antworten werden dann mit Deinen früher gemachten Angaben zu Einkünften und Vermögen abgeglichen und dann wird sich herausstellen, dass Deine Angaben richtig sind.
Beste Grüße
Dipl.-Päd. York Füssel,
Wirtschafts- und Vermögensberatung seit 1983
150 Euro Geldgeschenke sind im Jahr anrechnungsfrei.
Hier sagt keiner was von Geschenk. Das ist mein erspartes Hartz4
Also dein Vermögen. Wenn du das beim Antrag korrekt angegeben hast, dann wird es das JC auch nicht interessieren.
Mit seinem Hartz4 Geld kann man machen was man will