Leihgabe von Eltern = Nebeneinkunft?
Hallo liebe GuteFrage - Community,
ich bin während meiner Suche nach einer Doktorandenstelle etwa 3 Monate in Hartz4 abgerutscht, und das ganze Prozedere, um Geld zu erhalten, war schon bis jetzt etwas problematisch, da es keinerlei Kommunikation von seiten des Jobcenters gab.
Nun wurden mir rückwirkend noch die Leistungen für April und Mai 2017 versagt, weil meine Eltern mir 1000 Euro geliehen haben, und diese vom Jobcenter als Nebeneinkunft(!) deklariert wurden. Ich war stinksauer heute morgen und habe bereits dort angerufen; welche Mittel stehen mir denn zur Verfügung, um hierbei zu meinem Recht zu kommen? Gibt es für solche Fälle bereits Präzedenzfälle oder ähnliches. Ich finde das, gelinde gesagt, eine Frechheit.
Viele Grüße,
Mattse
3 Antworten
Dann legst du einen Vertrag vor, dass du das Geld an deine Eltern zurückzahlen musst.
Du brauchst einen privaten Vertrag über ein zinsloses Darlehen bei ALG - 2,es ist zwar nicht zwingend ein schriftlicher Vertrag notwendig,aber das wäre auf jeden Fall besser !
Es muss aber schon vor der Geldzahlung geklärt sein wie das Geld zurück gezahlt werden soll,also in einem schriftlichen Vertrag sollte dann alles aufgeführt sein und von beiden Parteien auch unterschrieben werden.
Dazu findest du im Internet sicher auch Musterschreiben,gibst du einfach mal ein ,, Musterschreiben zinsloses privates Darlehen im ALG - 2 Bezug ",da solltest du etwas finden.
Es gibt auch zahlreiche Urteile von Sozialgerichten,einfach mal eingeben ,, Darf privates zinsloses Darlehen als Einkommen auf ALG - 2 Leistungen angerechnet werden ",da solltest du dann auch fündig werden.
Hast du einen Vertrag mit deinen Eltern geschlossen ? Zahlst du Zinsen ?
Wenn dies der Fall ist, dann solltest mit einem Widerspruch Erfolg haben.