Erhöhung der Nebenkosten wegen Nachwuchs

4 Antworten

auch wenn so ein baby klein ist, werden mehr kosten verursacht...ihr werdet mehr wasser verbrauchen und evt die heizung hoeher drehen muessen....

wenn ihr im meitvertrag so einen passus habt, dass die nebenkosten anteilig der personenzahle anfallen zaehlt halt dann auch eurer baby mit. ab 2013 zahlt ihr dann halt mehr... die genauen kosten und abrechnungen siehst du an der nebenkostenabrechnung.... geamtkosten geteilt durch 26 x 3... oder (215:2)x3 + eure kosten

das kann der auf jeden fall machen!!!! aber eig. ist es ja egal ob du es direkt jeden monat bezahlst oder du bei der jahresabrechnung nach bezahlen musst.

MoBri 
Beitragsersteller
 19.07.2012, 18:16

Vielen Dank für die Anwort!!

So rechnest Du:

215 : 2 x 3 = neue Nebenkosten.

Besser ist es schon, sie zu erhöhen, dann müsst Ihr später nicht so viel nachzahlen. Ihr verbraucht ja dann auch mehr Wasser beispielsweise.

Werden alle Betriesbskosten nach Personen umgelegt? Das dürfte eher nicht stimmen. Falls das so tatsächlich im MV steht und auch praktiziert wird, ist das unzulässig. Z B. für Gebäudeversicherung, Haftpflicht, Heizung u. a. Dort, wo Verbräuche gemessen werden, muss nach Verbrauch abgerechnet werden. Bitte schreib noch mal Näheres, dann evtl. mehr zu deiner Frage.