Mieterhöhung 2 mal, ist das ok?

7 Antworten

Mieterhöhung 2 mal, ist das ok?

Eine Miete zweimal in so kurzer Zeit zu erhöhen ist unter normalen Umständen nicht ok.

Hier handelt es sich aber nicht um eine zweimalige Mieterhergöhung sondern:

Um eine Anpassung der Nebenkostenvorrauszahlungnach erfolgter Nebenkostenabrechnung. Der Vermieter darf das, wenn nach der letzten NK-Abrechnung eine Nachzahlung erfolgte.

Nach § 560 Abs. 4 BGB können monatliche Vorauszahlungsbeträge angehoben werden, wenn eine Abrechnung vorgelegt wurde und sich aus ihrem Ergebnis die Notwendigkeit einer Erhöhung ergibt (also wenn die Abrechnung mit einem Nachzahlungsbetrag endet). Dazu muss die Abrechnung aber logischerweise nicht nur formell, sondern auch inhaltlich richtig sein. Denn die Erhöhung muss im Verhältnis zu dem Nachzahlungsbetrag stehen. Sind aber die in der Abrechnung berücksichtigten Kosten falsch, so ist der Nachzahlungsbetrag ebenso falsch und das Erhöhungsverlangen des Vermieters ebenso. Im Extremfall ergibt sich unter Berücksichtigung richtiger Werte gar kein Nachzahlungsbetrag, sondern ein Guthaben. In diesem Fall ist eine Erhöhung gar nicht gerechtfertigt.

Die Betriebskosten oder Nebenkosten sind aunzupassen wenn sich die Kosten auch erhöhen. Damit es später nicht zu all zu hohen Nachzahlungen kommt. Ist ja nur für die Mieter positiv, weil sie nicht so einen Betrag auf einmal zahlen müssen.

Mieterhöhung ist nicht gleich Erhöhung der Neben-/Betriebskosten. Lass Dir einen Wirtschaftsplan geben, damit kannst Du nachvollziehen wofür die Erhöhung ist.

Also ich habe eine Nachzahlung bekommen wieso muss ich noch mehr bezahlen

Auf Grund der Abrechnung hat der Vermieter die monatlichen Vorauszahlungen angepaßt damit Du nächstes Jahr nicht wieder nachzahlen mußt bzw. weniger.

Mit Mieterhöhung hat das nichts zu tun.

Sowohl Vermieter als auch Mieter sind berechtigt, die Vorauszahlungen nach einer formal und inhaltlich korrekten Abrechnung ab übernächstem Monat nach Zustellung der Abrechnun anzupassen Alles andere ist unwirksam und demzufolge nicht zu bezahlen

Betriebskosten werden von den verschiedenen Lieferanten in Rechnung gestellt, der VM kann diese dann sofort auf die Miete umlegen, bei den Mieterhöhungen müssen mind. zwei Jahre Abstand sein.

albatros  27.09.2012, 10:43

Komplett falsch!

hell11  27.09.2012, 11:10
@albatros

komplet falsch reicht nicht, was ist dann richtig.